Dreiradsimulator
Lötkolbengott/-göttin
Bei Deutschland ist halt das Problem mit der Türkei dass die Türkei mal eben eine ganze Reihe Flüchtlinge einmarschieren lassen kann, deshalb muss Deutschland Sultan Erdogan in den Popo krabbeln.

Genau, ganz einfach so machen wir es.Oder einfach mal sagen "Wir lassen keinen mehr rein"
Sent from the Sombrero Galaxy
Du meinst damit sicherlich einen Menschen mit anderer Meinung, oder? Ist es für Dich so schwer, andere Meinungen zu lesen?Ah wieder mal die Thread Killerin.
Ich weiss nicht, in welcher Welt Du lebst, aber es gibt zwischen Menschen mehr Möglichkeiten, als sich gegenseitig in die Fresse zu schlagen oder vor das Schienenbein zu treten. Beide von Dir vorgeschlagenen Wege sind keine Lösung.Ja du es ist echt viel besser, dass wir die Türkei für die Drecksarbeit bezahlen, Hauptsache selbst nicht dicht machen.
Hat das irgendwas mit dem Thema zu tun, oder ist es kommerzielle Werbung?Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Nennt sich Tapatalk Signatur.Hat das irgendwas mit dem Thema zu tun, oder ist es kommerzielle Werbung?
http://extreme.pcgameshardware.de/p...zum-forum-/7217-forenregeln-pcgh-extreme.html
Da sowohl Erdogan als auch Böhmi von der Aktion profitieren, liegt der Verdacht auf gemeinsame Sache schon recht nahe. Dennoch sollte man die Artikel vom Postillon nicht all zu ernst nehmenErst eine Staatsaffaire vom Zaun brechen und jetzt soll alles gefaket sein?
.Da hast du wahr aber Merkels Gesichtsausdruck zu sehen wäre göttlich gewesen. Aber welcher Staatsmann von Welt egal wie beliebt oder eher nicht würde sich dafür hergeben. Hatte es im vorherigen Post vergessen zu schreibenDennoch sollte man die Artikel vom Postillon nicht all zu ernst nehmen.

ehm, lies mal genauDieser Paragraf 103 ist meiner Meinung nach auch gar nicht anwendbar da:
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer
ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet
beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist
§ 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
Quelle: StGB letzte Änderung 10.12.2015


Die Welt![]()


dieser sogenannte Präsident *hust nutzt genau das, um Journalisten, die ihm nicht passen hinter Gitter zu bringen. MIt Meinungsfreiheit hat das nix mehr zu tun..Ich bleib derweil dann bei meiner Meinung weil ich es so raus lese.
Was die Paragrafenschubser draus machen steht ja eh auf einem anderem Blatt.
Es gibt aber sicher dringendere Sachen auf der Welt.
Lustig ist ja das der T. Präsi schon jede menge Anzeigen ausgeteilt hat.
Ist sicher ne Art Hobby von ihm![]()

