PC Verkauf mit ODER ohne Windows Betriebssystem???

PiXelFred

Schraubenverwechsler(in)
Hallo Zusammen,

ich muss ein wenig Hardware loswerden. Deshalb möchte ich einen PC und ein Notebook verkaufen.

Jetzt steht die Frage im Raum ob man die Geräte mit Betriebssystem - damit meine ich die Lizenz, welche bei NEUKAUF der Geräte auf dem Gerät vorinstalliert war - abgeben sollte oder wie man das handhaben kann, muss .....

Auf beiden Geräten ist ein Original Microsoft Sticker und das jeweilige Betriebssystem wurde auch UPGRADED auf Windows 10.
Evtl. nützt es, wenn ich die Geräte kurz benenne:

- Notebook: ACER Aspire E1-570 ausgeliefert mit Windows 8 Sticker ohne Key auf Gehäuse
- PC: ACER Aspire X3300 ausgeliefert mit Windows 7 Home Prem OA Sticker mit Key auf Gehäuse

Ich weiß: "Die Hardware ist nicht unbedingt der Hit, jedoch funktioniert alles tadellos und in der Hoffnung, dass sich jemand noch daran erfreut."

Wie prüft man ob die Lizenz jeweils Hardwaregebunden ist oder gar mit dem MS Konto?
Sollte man das BS neu aufsetzen oder wie würdet ihr das machen?

Vorab THX für eure Hilfe

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Andere Frage: Was willste mit den alten Lizenzen? Und wieso überprüfen?
Der Käufer freut sich (vielleich ;-) ) und Du holst Dir für Deine neue HW eine aktuelle Lizenz.
Alle sind glücklich.
Gruß T.
 
Die Frage stelle ich mir tatsächlich auch grade.
Betriebssystem samt Lizenz würde ich ja auf dem Laptop drauf lassen. Wi schon erwähnt, macht es ja gar keinen Sinn, die zu einem neugerät mitzunehmen.
Das Problem ist ja eher die Kontenbindung. Hängt die Lizenz am Konto? Oder reicht es, das Betriebsystem zurückzusetzen, um den Rechner Jungfräulich zu machen, damit der Käufer sich selbst einen Accont anlegt, bzw, mit seinem einloggt?
 
Ob das OS mit dem Microsoft Konto verknüpft ist, kann man in den Kontooptionen nachsehen. Da gibts irgendwo die Option "verknüpfte Geräte" oder so ähnlich. Kann da leider nicht mehr nachschauen, da ich kein MS-Konto mehr habe.
Auf jeden Fall kann man dort auch diese Verknüpfung aufheben.
 
Zurück