Das hast du toll und lang geschreiben und dennoch 100% quatsch. Ich behaupte mal 100% der user von illegalen streaming wissen genau dass es illegal ist. Man kommt als nicht wissender user nichtmal so ohne weiteres auf solch eine kinofime.to seite. Man muss schon aktiv in den dunklen ecken das darknets suchen. Ich kenne niemanden der so wie du geschrieben hast solch eine illegale seite nutz oder nutze und dachte, das es illegal. Noch kenne ich niemanden der netflix nutzt und glaubt es sei illegal.
sorry aber einen mini funken Menschenverstand ist doch noch in den meisten drin, auch wenn man sich da nicht immer sicher ist. Vielen ist es schlichtweg egal. So wir der Restaurant Besitzer der alles schwarz macht, keine steuern zahlt, aber mercedes fährt. Oder selbständige die vieles unter der hand machen. Ist und bleibt halt Steuerbetrug und kein Kavaliersdelikt. Genauso ist dies Diebstahl.
Ja, ich verstehe deine Argumente. Aber du musst nicht mich als Fachpublikum von der "Offensichtlichkeit" dieses dubiosen Angebots überzeugen, sondern schlimmstenfalls einen 55-jährigen Juristen. Die von dir erwähnten Steuersünder können sich übrigens auch oft wie Aale aus der Affäre ziehen. Ohne totsichere, belegbare Steuerhinterziehung über 1.000 Euro (= soviel Steuer kommt nur raus bei einem Umsatz von über 6.000 Euro) leitet das Finanzamt ohnehin kein Strafverfahren ein. Angebliche Rechenfehler, Unachtsamkeit, Gutgläubigkeit, Schlamperei falls nicht zu grob, rechtliche Unwissenheit, Fehlberatung, Tätigkeit außerhalb des Unternehmens (Nachbarschaftshilfe) sind alles Punkte die dich aus der Strafbarkeit rausbringen, es sei denn die Gegenseite macht sich die Arbeit und entkräftet Punkt für Punkt in mühevollster Kleinarbeit. Du darfst halt nicht so dumm sein und alles schwarz machen. Da musst du dann schon ein großer Fisch sein, dass dir das Finanzamt ein Jahr lang mit Bearbeiter mit Fotoapparat nachfährt um jede deiner Baustellen zu dokumentieren (ok, heutzutage werden sie wahrscheinlich eher ein Auskunftsersuchen bei deiner Bank stellen um deine Geldflüsse zu checken, aber das dürfen sie auch erst, wenn bereits intern ein Strafverfahren eröffnet wurde und massive Beweise für Steuerhinterziehung vorliegen). Jedenfalls die volle Beweislast liegt bei der Anklage.
Neben den Tatbestandsmerkmalen muss der Täter auch Schuld auf sich laden. Kinderpornos runterladen ist klar. Ladendiebstahl ist klar. Aber bist du zum Beispiel psychisch gestört, bist du nicht fähig Schuld auf dich zu laden. Und jetzt weise mir bitte mal =>Schuld<= nach, wenn ich einfach "irgendwo" einen Link gesehen habe, den ich angeklickt habe, ggf. in einer Spam-Email. Es ist für uns beide klar, dass 95% der User keine Unschuldslämmer sind und die Linkgeschichte erlogen ist. Dennoch: Jetzt musst du als Staatsanwalt mit von dir in Auftrag zu gebenden Gutachten beweisen, dass Link anklicken um auf die Seite zu gelangen keinesfalls so einfach möglich ist. Und jetzt entkräfte gleich anschließend, dass wenn ich mich irgendwo mit vollem Namen, Anschrift, Email, Bankverbindung registriere, monatlich Geld zahle, trotz alldem aber immer noch sofort erkennen kann, dass das Angebot auf jeden Fall illegal ist, obwohl die Seite nur so von gefakten Trust-Shop Symbolen strotzt. Ich denke, die Prüfung einer möglichen Strafbarkeit ist mangels Beweisbarkeit sofort beendet. Jeder Staatsanwalt würde kotzen, wenn er so einen Fall durchziehen müsste. Seine Vorgesetzten würden durchdrehen, wegen 500 Euro "Streitwert" (sorry, falscher Begriff) Gutachten im vierstelligen Bereich aus der Staatskasse zahlen zu müssen. Denn wenn du nicht grad in den Laden rennst und man dich filmt, dass du aktiv etwas einsteckst, dann lässt sich eben eine Straftat nicht so einfach beweisen. Was glaubst du, warum von Deutsche Bank und VW kein Manager, trotz Anklageerhebung, je eingesperrt wird? Weil alles was nicht selbst ein kleines Kind gleich als Straftat erkennt, sich im Strafprozess nur extrem schwer beweisen lässt. Und selbst wenn dein User so dumm ist und den illegalen Pay-TV-Betrug zugeben würde: Was passiert wohl, wenn du das erste Mal in deinem Leben im Supermarkt etwas klaust? Das Verfahren wird mit einer (geringen) Geldauflage eingestellt. Du bräuchtest eine Verurteilung mit mindestens 90 Tagessätzen, dass du als vorbestraft giltst und dein polizeiliches Führungszeugnis eine Eintragung erhält. Das ist Wahnsinn, da bräuchtest du nur zum Vergleich mindestens schon wiederholten Ladendiebstahl mit Warenwerten über 200 Euro und gleichzeitig eine wahnsinnig schlechte Rechtsberatung. Die Strafe die du dir für die User wünschst, bekommt wahrscheinlich der Besitzer der Plattform nicht mal auferlegt. Wie gesagt und zivilrechtlich kann Sky ohnehin nur das entgangene Nutzungsentgelt von dir verlangen. Die Abmahnkosten sind bei einem erstmaligen Fall mittlerweile ohnehin i.d.R. auf 124 Euro gedeckelt.