News OLG Köln: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer verboten

Früher hab ich meinen Knopf fühlen können und deshalb nicht den Blick von der Straße nehmen müssen, heute geht das so nicht was ich für zu gefährlich halte, deshalb finde ich die entscheidung richtig
 
Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.

Wenn ich bedenke, was ich regelmäßig an Ampeln beobachte (während der Fahrt sind die Augen auf dem Verkehr), erst heute morgen wieder, dann wäre so ein Verbot auch gar nicht so verkehrt. Und am besten nicht nur die Bedienung, sondern besser gleich die Zulassung entsprechender KFZ. :hop:

Allerdings haben wir kein Verbot von Touch-Nutzung, sondern ursprünglich eins gegen die Verwendung von Geräten, die man in der Hand halten muss. Die wurden seinerzeit genauso per Knopf bedient, wie fest installiertes. Zwar wurde schon damals kritisiert, dass die eigentliche Gefahr von "Handy am Steuer" nicht vom "in der Hand halten ausgeht", sondern von der Ablenkung und vom Blick auf das Display. Verboten wurde aber eben das Halten. Konzentration und Augen von der Straße abzuwenden wird bis heute nur geringfügig durch Zusätze eingeschränkt, deren Überwachung nahezu unmöglich ist und die ausschließlich das Verhalten des Fahrers, nicht aber die Art der in Fahrzeugen denkbaren Bedienelemente reglementieren. Im Prinzip dürfen Autohersteller die Heizungs-/Lautstärke-(/für Musk-Fans: Wischer-)einstellungen auch hinter einem Zahlenschloss unter der Armlehne verstecken. Es bliebe dem Fahrer überlassen, wie er dies mit "einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung" bedient.

Ich finde die Entscheidung des Gerichts zumindest fragwürdig.
Es gilt doch eigentlich der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz.
Die Nutzung einer E-Zigarette ist meiner Meinung nach im §23a StVO nicht erfasst, da hier lediglich Geräte genannt sind, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, bzw. Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung.
Das einzige, was mit ganz ganz viel Fantasie auf die E-Zigarette passen würde, wäre wohl Unterhaltungselektronik. Das halte ich jedoch für zu weit hergeholt. Und dann wären wir an dem Punkt angelangt, dass diese Vorschrift nicht hinreichend bestimmt ist.

News auch gelesen? Der Richter hat auf "Information" abgestellt. Das mag bezüglich der E-Zigarette fragwürdig erscheinen. Aber das Display darauf dient wohl nicht einzig und allein der Geldverbrennung (wie der Rest des Geräts :devil:), sondern stellt Informationen dar. Zumindest die Dampfer in meiner Umgebung gucken auch vor und nach jeder Einstellungsänderung (welche gefühlt minütlich erfolgen) geradezu reflexhaft drauf.
 
Klar muss das verboten sein/werden son Schmutz während der Fahrt zu bedienen.

Um gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln gleich ein neues Auto mit vollständiger Sprachsteuerung kaufen. MBUX zumindest funktioniert hier hervorragend ;). Anfassen muss man da gar nichts mehr ;).
 
Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.

Man kann's auch übertreiben :wall:

Ein Handy o.ä. lenkt länger die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr ab.

Warum sollte das auch nicht erlaubt sein, wenn Phonenutzung, sofern fixiert, erlaubt ist?

Auch ein fixiertes Handy darf während der Fahrt nicht bedient werden. Also nein, auch das ist nicht erlaubt.

Auch wenn ich, ohne mit so etwas bisher belästigt worden zu sein, solchen Touchkram völlig bescheuert finde, bei fixierten Geräten ist das doch eine etwas andere Geschichte als bei etwas, was man in der Hand hält.
Soll ich lieber lenken oder das 2.000 € Phone sanft ablegen? :ugly:

Du sollst ein Handy während einer Autofahrt gar nicht bedienen.

Vor nicht all zu langer Zeit gab doch es News, dass es die bei Volks- ähh Oberschichtwagen wohl mittlerweile gemerkt haben.


Bei allem anderen ist man hier noch im Frühmittelalter aber ausgerechnet da kann es nicht schwachsinnig modern genug sein.:stupid:

Wenn das die Hersteller wüssten. :lol:
Und kommt mir nicht mit dem Kostenargument. Bei einem 30.000 € Auto wird es ja wohl nicht auf die letzten 200 € Verkaufspreis ankommen.
Der traditionelle "V"W-Käufer kauft den Polo doch auch noch, wenn er 50.000 € kostet. :rollen:

Wird auch Zeit, dass da die Autohersteller mal umdenken.

Doch, beim Gesetz(!) um den sich der Artikel hier dreht geht es um den Punkt Festhalten. Deswegen war die Zigarette ein Problem, ein Handy ohne Halterung wäre es auch, aber fest installierte Bildschirme sind es nicht.
Das Gesetz ist übrigens noch für Handys mit physischen Tasten geschrieben worden, auch die vs. Touch sind in der Diskussion hier also ziemlich fehl am Platz.

Bei fixierten Handys ist es mittlerweile auch verboten, wie bereits erwähnt. Es geht aber im Kern um die Ablenkung im Straßenverkehr, deswegen auch das berechtigte Bußgeld.

Wenn ich bedenke, was ich regelmäßig an Ampeln beobachte (während der Fahrt sind die Augen auf dem Verkehr), erst heute morgen wieder, dann wäre so ein Verbot auch gar nicht so verkehrt. Und am besten nicht nur die Bedienung, sondern besser gleich die Zulassung entsprechender KFZ. :hop:

Stimme ich vollkommen zu.

Allerdings haben wir kein Verbot von Touch-Nutzung, sondern ursprünglich eins gegen die Verwendung von Geräten, die man in der Hand halten muss. Die wurden seinerzeit genauso per Knopf bedient, wie fest installiertes. Zwar wurde schon damals kritisiert, dass die eigentliche Gefahr von "Handy am Steuer" nicht vom "in der Hand halten ausgeht", sondern von der Ablenkung und vom Blick auf das Display. Verboten wurde aber eben das Halten. Konzentration und Augen von der Straße abzuwenden wird bis heute nur geringfügig durch Zusätze eingeschränkt, deren Überwachung nahezu unmöglich ist und die ausschließlich das Verhalten des Fahrers, nicht aber die Art der in Fahrzeugen denkbaren Bedienelemente reglementieren. Im Prinzip dürfen Autohersteller die Heizungs-/Lautstärke-(/für Musk-Fans: Wischer-)einstellungen auch hinter einem Zahlenschloss unter der Armlehne verstecken. Es bliebe dem Fahrer überlassen, wie er dies mit "einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung" bedient.

Dennoch muss ein Hersteller vor allem sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen, damit das Fahrzeug in D eine StVO-konforme Zulassung bekommt. Wenn der Fahrer dazu 5 Minuten abgelenkt ist, um seine Wischer einzuschalten, dürfte das KFZ wohl kaum auf unserem Markt erscheinen.

News auch gelesen? Der Richter hat auf "Information" abgestellt. Das mag bezüglich der E-Zigarette fragwürdig erscheinen. Aber das Display darauf dient wohl nicht einzig und allein der Geldverbrennung (wie der Rest des Geräts :devil:), sondern stellt Informationen dar. Zumindest die Dampfer in meiner Umgebung gucken auch vor und nach jeder Einstellungsänderung (welche gefühlt minütlich erfolgen) geradezu reflexhaft drauf.

Also wenn ich mal dampfe, stelle ich nur einmal meine Watt und die Ohm ein - je nach Liquid. Deine Wahrnehmung scheint da eher subjektiv zu sein oder du siehst Personen, die entweder mit ihrem Dampfer nicht klar kommen oder keine Ahnung vom Dampfen haben ^^
 
Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine einzige Sekunde der unachtsamkeit und unkonzentriertheit ausreicht, dass ein Unfall passieren kann.
Und trotzdem darf man während der Fahrt essen und trinken.
Vermutlich darf man sich auch die Brötchen schmieren und gleichzeitig die Zähneputzen.

Nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen Ablenkung beim Autofahren --> aber langsam wird mir der Regulierungs- und Gesetzeswahn einfach zu viel.
 
Und trotzdem darf man während der Fahrt essen und trinken.
Vermutlich darf man sich auch die Brötchen schmieren und gleichzeitig die Zähneputzen.
Dann gehörts halt ebenso verboten.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen Ablenkung beim Autofahren --> aber langsam wird mir der Regulierungs- und Gesetzeswahn einfach zu viel.
Klingt inkonsequent. Wenn du "gegen Ablenkungen beim Autofahren" bist, wäre die logische Schlussfolgerung aus oben gemachter Beobachtung, diese vermeidbaren Ablenkungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Wieso sollte das aus Prinzip "einfach zu viel" sein?
 
Sachen gibts...
Display zum Tippen bei einer E-Zigarette. :D
Dem sapiens spreche ich allmählich den sapiens ab.
 
Dann gehörts halt ebenso verboten.

Klingt inkonsequent. Wenn du "gegen Ablenkungen beim Autofahren" bist, wäre die logische Schlussfolgerung aus oben gemachter Beobachtung, diese vermeidbaren Ablenkungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Wieso sollte das aus Prinzip "einfach zu viel" sein?
Nö.
Man muss nicht jeden Mist in Gesetze und Strafen gießen.
Wenn man das machen würde, wäre die StVO fünf mal dicker.
Ich hätte noch mehr Sachen die gefährlich sind.....z.B.: als Fahrer aus der Seitenscheibe schauen, "zu lange" in den Rückspiegel schauen, Tagträumen, ein Kaugummi aus der Ablage nehmen oder sich am Sack kratzen und dabei selbigen ansehen....kann man alles unter Strafe stellen, ist dann aber dumm.
 
Nö.
Man muss nicht jeden Mist in Gesetze und Strafen gießen.
Wenn man das machen würde, wäre die StVO fünf mal dicker.
Ich hätte noch mehr Sachen die gefährlich sind.....z.B.: als Fahrer aus der Seitenscheibe schauen, "zu lange" in den Rückspiegel schauen, Tagträumen, ein Kaugummi aus der Ablage nehmen oder sich am Sack kratzen und dabei selbigen ansehen....kann man alles unter Strafe stellen, ist dann aber dumm.
Naja, wollen wir uns jetzt ernsthaft darüber unterhalten, dass man all diese Dinge auch einfach unter dem Begriff "Ablenkungen" subsumieren könnte?

Meine Güte, "wenn du Auto fährst, fahr Auto und mach nix anderes". Würde reichen. Nur weil viel verboten ist, muss man nicht alles einzeln aufschreiben.
Diebstahl und Betrug sind auch Diebstahl und Betrug wenn die entsprechende, neue Idee nicht explizit erwähnt wird.

Davon ab, wen juckt die Dicke der STVO? Musst du die mit dir rumtragen? Musst du sie auswendig lernen?
 
Damals als man noch mit Nokia 5110 am Ohr genüsslich seine Zigarette rauchen im Stadtverkehr sich durch 5 Gänge rührte. Ging irgendwie alles :-D
 
Also die Tage kam genau das Thema im TV vor. Und der geladene Jurist hat gesagt, das es sich eben nicht mehr auf 'in der Hand gehaltene' Geräte beschränkt, sondern das Gesetz geändert wurde. Ich zieh bestimmt den Shitstorm auf mich, aber wenn man mal den (von mir weiter oben kopierten) Gesetzestext liest, ist die ganze Interpretation leider unnötig, weil schon vom Gesetzgeber berichtigt.
 
Dennoch muss ein Hersteller vor allem sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen, damit das Fahrzeug in D eine StVO-konforme Zulassung bekommt. Wenn der Fahrer dazu 5 Minuten abgelenkt ist, um seine Wischer einzuschalten, dürfte das KFZ wohl kaum auf unserem Markt erscheinen.



Also wenn ich mal dampfe, stelle ich nur einmal meine Watt und die Ohm ein - je nach Liquid. Deine Wahrnehmung scheint da eher subjektiv zu sein oder du siehst Personen, die entweder mit ihrem Dampfer nicht klar kommen oder keine Ahnung vom Dampfen haben ^^

Vielleicht haben sie davon genauso wenig Ahnung wie vom Straßenverkehr oder wie ich vom Dampfen, ja. Ändert aber nichts an der Beobachtung, dass Dampfen nicht nur als "ziehen, ablegen, aufnehmen, ziehen" besteht.

Bezüglich der sicherheitsrelevanten Bedienkriterien gibt es meinem Wissen nach nur sehr rudimentäre Vorschriften. Pedale, Lenkrad, Wischer an/aus, normale und Lichthupe, Blinker und Lichtschalter. Wobei VW letzteren bekanntermaßen auch schon auf Touch plus Anzeige umgestellt hat, was einen Blick für zuverlässige Bedienung erfordert.

Naja, wollen wir uns jetzt ernsthaft darüber unterhalten, dass man all diese Dinge auch einfach unter dem Begriff "Ablenkungen" subsumieren könnte?

Meine Güte, "wenn du Auto fährst, fahr Auto und mach nix anderes". Würde reichen. Nur weil viel verboten ist, muss man nicht alles einzeln aufschreiben.
Diebstahl und Betrug sind auch Diebstahl und Betrug wenn die entsprechende, neue Idee nicht explizit erwähnt wird.

Davon ab, wen juckt die Dicke der STVO? Musst du die mit dir rumtragen? Musst du sie auswendig lernen?
"Ablenkung" ist kein Ja-Nein-Prozess, sondern ein gradueller. Da muss man zumindest Beispiele liefern, für eine exakte Regelung aber sehr viel im Detail vorschreiben. "Nur Autofahren" streng ausgelegt würde neben Touch-Bedienung, E- und normalen Zigaretten oder einem Schluck Wasser zum Beispiel auch "Radiohören" und "Mitreisende ansprechen" verbieten. Letzteres wiederum bedeutet, dass Kinder nur noch mit einer nicht-fahrenden Betreuungsperson mitgeführt werden dürfen; potenziell schreiende Kleinkinder sogar nur in Fahrzeugen mit einem schalldicht abgetrennten Bereich für Mitfahrer – sonst könnte ja der Fahrer abgelenkt werden! Selbst der Konfiguration eines Tempomaten oder dem Blick auf ein Navi-Display könnte man absprechen, "zum Autofahren" zu gehören und solche Gesetze ohne Abwägung gelten dann natürlich für Schrittgeschwindigkeit auf dem leeren Parkplatz oder im Stau genauso wie bei Tempo 200.

tl;dr: Die "dem Verkehrs/...-verhältnissen angepasste Blickzuwendung" respektive kurze Ablenkung hat ihre Berechtigung. Was fehlt ist eine verpflichtende Berücksichtigung bei Bedienkonzepten.
 
das es sich eben nicht mehr auf 'in der Hand gehaltene' Geräte beschränkt
Das widerspricht aber deinem Text:
nur benutzen, wenn 1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
Wenn das Smartphone in einer festen Halterung klemmt, kann ich also auch Mal draufdrücken. Dachte ich zumindest.

dass Dampfen nicht nur als "ziehen, ablegen, aufnehmen, ziehen" besteht.
Eigentlich schon. Nur das Ablegen und Aufnehmen entfällt über einen gewissen Zeitraum. So auch bei den Dampfern im meinem Dunstkreis.

Deswegen auch mein Kommentar:
Ich stelle mir da eher die Frage, was er daran getippt haben will.

Bei mir ist ein fixer Wattwert eingestellt und Dank Tastensperre bleibt der fix. Habe aber auch nur ein einziges Display an der Unterseite des Gerätes. Die großen Displays an Akkuträgern sind m.E. überflüssig.
 
Vielleicht haben sie davon genauso wenig Ahnung wie vom Straßenverkehr oder wie ich vom Dampfen, ja. Ändert aber nichts an der Beobachtung, dass Dampfen nicht nur als "ziehen, ablegen, aufnehmen, ziehen" besteht.

Bezüglich der sicherheitsrelevanten Bedienkriterien gibt es meinem Wissen nach nur sehr rudimentäre Vorschriften. Pedale, Lenkrad, Wischer an/aus, normale und Lichthupe, Blinker und Lichtschalter. Wobei VW letzteren bekanntermaßen auch schon auf Touch plus Anzeige umgestellt hat, was einen Blick für zuverlässige Bedienung erfordert.


"Ablenkung" ist kein Ja-Nein-Prozess, sondern ein gradueller. Da muss man zumindest Beispiele liefern, für eine exakte Regelung aber sehr viel im Detail vorschreiben. "Nur Autofahren" streng ausgelegt würde neben Touch-Bedienung, E- und normalen Zigaretten oder einem Schluck Wasser zum Beispiel auch "Radiohören" und "Mitreisende ansprechen" verbieten. Letzteres wiederum bedeutet, dass Kinder nur noch mit einer nicht-fahrenden Betreuungsperson mitgeführt werden dürfen; potenziell schreiende Kleinkinder sogar nur in Fahrzeugen mit einem schalldicht abgetrennten Bereich für Mitfahrer – sonst könnte ja der Fahrer abgelenkt werden! Selbst der Konfiguration eines Tempomaten oder dem Blick auf ein Navi-Display könnte man absprechen, "zum Autofahren" zu gehören und solche Gesetze ohne Abwägung gelten dann natürlich für Schrittgeschwindigkeit auf dem leeren Parkplatz oder im Stau genauso wie bei Tempo 200.
Ist alles richtig. Ich habs vereinfacht dargestellt, da ich nur aufzeigen wollte warum der Punkt "man kann ja nicht alles aufschreiben" absurd ist.
Selbstverständlich brauchts da juristisch ausgefeiltere Formulierungen als meine
tl;dr: Die "dem Verkehrs/...-verhältnissen angepasste Blickzuwendung" respektive kurze Ablenkung hat ihre Berechtigung. Was fehlt ist eine verpflichtende Berücksichtigung bei Bedienkonzepten.
So eloquent konnte ichs nicht ausdrücken.
🙂.
 
Das widerspricht aber deinem Text:
Nö, tut es nicht. Du hast nur meinen Beitrag der StVO zugunsten deiner Aussage gekürzt. 😉
Guck doch mal bitte unter § 23 Absatz 1a - Unterpunkt 2b der StVO.
Und dann noch direkt drunter "Geräte im Sinne..." könnte auch die Diskussionen, was alles in modernen Karren erlaubt ist und was nicht, beenden.
Ich danke jedenfalls mal @PCGH_Jacky für den Artikel, weil auch das gucken anner roten Ampel auf der Gerät ist wohl verboten. Sogar wenn mein Auto den Motor dabei ausschaltet. Wieder was gelernt 😇
🙂
Allerdings haben wir kein Verbot von Touch-Nutzung, sondern ursprünglich eins gegen die Verwendung von Geräten, die man in der Hand halten muss.
Ursprünglich nicht, neuerdings schon. Nur nennt der Gesetzgeber die Teile Berührungsbildschirme 😄
 
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