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Ja bitte dann hätten unsere Autos endlich wieder analoge Rundinstrumente.ALLE Displays beim aktiven Fahren verbieten.![]()

Ja bitte dann hätten unsere Autos endlich wieder analoge Rundinstrumente.ALLE Displays beim aktiven Fahren verbieten.![]()

Wirds schwer bei digitalen Tachos und seid wann fahren Blinde AutosALLE Displays beim aktiven Fahren verbieten. Und die Autobauer sollten die Bedienoberflächen in Fahrzeugen von Blinden entwickeln lassen.
?Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.

Ich finde die Entscheidung des Gerichts zumindest fragwürdig.
Es gilt doch eigentlich der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz.
Die Nutzung einer E-Zigarette ist meiner Meinung nach im §23a StVO nicht erfasst, da hier lediglich Geräte genannt sind, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, bzw. Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung.
Das einzige, was mit ganz ganz viel Fantasie auf die E-Zigarette passen würde, wäre wohl Unterhaltungselektronik. Das halte ich jedoch für zu weit hergeholt. Und dann wären wir an dem Punkt angelangt, dass diese Vorschrift nicht hinreichend bestimmt ist.
), sondern stellt Informationen dar. Zumindest die Dampfer in meiner Umgebung gucken auch vor und nach jeder Einstellungsänderung (welche gefühlt minütlich erfolgen) geradezu reflexhaft drauf.
. Anfassen muss man da gar nichts mehr
.Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.
Man kann's auch übertreiben![]()
Warum sollte das auch nicht erlaubt sein, wenn Phonenutzung, sofern fixiert, erlaubt ist?
Auch wenn ich, ohne mit so etwas bisher belästigt worden zu sein, solchen Touchkram völlig bescheuert finde, bei fixierten Geräten ist das doch eine etwas andere Geschichte als bei etwas, was man in der Hand hält.
Soll ich lieber lenken oder das 2.000 € Phone sanft ablegen?![]()
Vor nicht all zu langer Zeit gab doch es News, dass es die bei Volks- ähh Oberschichtwagen wohl mittlerweile gemerkt haben.
Bei allem anderen ist man hier noch im Frühmittelalter aber ausgerechnet da kann es nichtschwachsinnigmodern genug sein.
Wenn das die Hersteller wüssten.
Und kommt mir nicht mit dem Kostenargument. Bei einem 30.000 € Auto wird es ja wohl nicht auf die letzten 200 € Verkaufspreis ankommen.
Der traditionelle "V"W-Käufer kauft den Polo doch auch noch, wenn er 50.000 € kostet.![]()
Doch, beim Gesetz(!) um den sich der Artikel hier dreht geht es um den Punkt Festhalten. Deswegen war die Zigarette ein Problem, ein Handy ohne Halterung wäre es auch, aber fest installierte Bildschirme sind es nicht.
Das Gesetz ist übrigens noch für Handys mit physischen Tasten geschrieben worden, auch die vs. Touch sind in der Diskussion hier also ziemlich fehl am Platz.
Wenn ich bedenke, was ich regelmäßig an Ampeln beobachte (während der Fahrt sind die Augen auf dem Verkehr), erst heute morgen wieder, dann wäre so ein Verbot auch gar nicht so verkehrt. Und am besten nicht nur die Bedienung, sondern besser gleich die Zulassung entsprechender KFZ.![]()
Allerdings haben wir kein Verbot von Touch-Nutzung, sondern ursprünglich eins gegen die Verwendung von Geräten, die man in der Hand halten muss. Die wurden seinerzeit genauso per Knopf bedient, wie fest installiertes. Zwar wurde schon damals kritisiert, dass die eigentliche Gefahr von "Handy am Steuer" nicht vom "in der Hand halten ausgeht", sondern von der Ablenkung und vom Blick auf das Display. Verboten wurde aber eben das Halten. Konzentration und Augen von der Straße abzuwenden wird bis heute nur geringfügig durch Zusätze eingeschränkt, deren Überwachung nahezu unmöglich ist und die ausschließlich das Verhalten des Fahrers, nicht aber die Art der in Fahrzeugen denkbaren Bedienelemente reglementieren. Im Prinzip dürfen Autohersteller die Heizungs-/Lautstärke-(/für Musk-Fans: Wischer-)einstellungen auch hinter einem Zahlenschloss unter der Armlehne verstecken. Es bliebe dem Fahrer überlassen, wie er dies mit "einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung" bedient.
News auch gelesen? Der Richter hat auf "Information" abgestellt. Das mag bezüglich der E-Zigarette fragwürdig erscheinen. Aber das Display darauf dient wohl nicht einzig und allein der Geldverbrennung (wie der Rest des Geräts), sondern stellt Informationen dar. Zumindest die Dampfer in meiner Umgebung gucken auch vor und nach jeder Einstellungsänderung (welche gefühlt minütlich erfolgen) geradezu reflexhaft drauf.
Ist doch vollkommen Rille.Stellt man auf der E-Zigarette nicht höchstens die Wattzahl/Menge ein? Komisches Urteil...
Ist doch vollkommen Rille.
Man muss ja nichtmal was einstellen. Nachsehen wieviel Watt gerade eingestellt sind reicht um bspw. deine Tochter zu überfahren. Immernoch komisch?
Und trotzdem darf man während der Fahrt essen und trinken.Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine einzige Sekunde der unachtsamkeit und unkonzentriertheit ausreicht, dass ein Unfall passieren kann.
Dann gehörts halt ebenso verboten.Und trotzdem darf man während der Fahrt essen und trinken.
Vermutlich darf man sich auch die Brötchen schmieren und gleichzeitig die Zähneputzen.
Klingt inkonsequent. Wenn du "gegen Ablenkungen beim Autofahren" bist, wäre die logische Schlussfolgerung aus oben gemachter Beobachtung, diese vermeidbaren Ablenkungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Wieso sollte das aus Prinzip "einfach zu viel" sein?Nicht falsch verstehen, ich bin auch gegen Ablenkung beim Autofahren --> aber langsam wird mir der Regulierungs- und Gesetzeswahn einfach zu viel.
Nö.Dann gehörts halt ebenso verboten.
Klingt inkonsequent. Wenn du "gegen Ablenkungen beim Autofahren" bist, wäre die logische Schlussfolgerung aus oben gemachter Beobachtung, diese vermeidbaren Ablenkungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Wieso sollte das aus Prinzip "einfach zu viel" sein?
Nennt sich inzwischen ID3 und kostet mit ein bisserl Ausstattung gute 50.000.....Der traditionelle "V"W-Käufer kauft den Polo doch auch noch, wenn er 50.000 € kostet.![]()
Naja, wollen wir uns jetzt ernsthaft darüber unterhalten, dass man all diese Dinge auch einfach unter dem Begriff "Ablenkungen" subsumieren könnte?Nö.
Man muss nicht jeden Mist in Gesetze und Strafen gießen.
Wenn man das machen würde, wäre die StVO fünf mal dicker.
Ich hätte noch mehr Sachen die gefährlich sind.....z.B.: als Fahrer aus der Seitenscheibe schauen, "zu lange" in den Rückspiegel schauen, Tagträumen, ein Kaugummi aus der Ablage nehmen oder sich am Sack kratzen und dabei selbigen ansehen....kann man alles unter Strafe stellen, ist dann aber dumm.
Dennoch muss ein Hersteller vor allem sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen, damit das Fahrzeug in D eine StVO-konforme Zulassung bekommt. Wenn der Fahrer dazu 5 Minuten abgelenkt ist, um seine Wischer einzuschalten, dürfte das KFZ wohl kaum auf unserem Markt erscheinen.
Also wenn ich mal dampfe, stelle ich nur einmal meine Watt und die Ohm ein - je nach Liquid. Deine Wahrnehmung scheint da eher subjektiv zu sein oder du siehst Personen, die entweder mit ihrem Dampfer nicht klar kommen oder keine Ahnung vom Dampfen haben ^^
"Ablenkung" ist kein Ja-Nein-Prozess, sondern ein gradueller. Da muss man zumindest Beispiele liefern, für eine exakte Regelung aber sehr viel im Detail vorschreiben. "Nur Autofahren" streng ausgelegt würde neben Touch-Bedienung, E- und normalen Zigaretten oder einem Schluck Wasser zum Beispiel auch "Radiohören" und "Mitreisende ansprechen" verbieten. Letzteres wiederum bedeutet, dass Kinder nur noch mit einer nicht-fahrenden Betreuungsperson mitgeführt werden dürfen; potenziell schreiende Kleinkinder sogar nur in Fahrzeugen mit einem schalldicht abgetrennten Bereich für Mitfahrer – sonst könnte ja der Fahrer abgelenkt werden! Selbst der Konfiguration eines Tempomaten oder dem Blick auf ein Navi-Display könnte man absprechen, "zum Autofahren" zu gehören und solche Gesetze ohne Abwägung gelten dann natürlich für Schrittgeschwindigkeit auf dem leeren Parkplatz oder im Stau genauso wie bei Tempo 200.Naja, wollen wir uns jetzt ernsthaft darüber unterhalten, dass man all diese Dinge auch einfach unter dem Begriff "Ablenkungen" subsumieren könnte?
Meine Güte, "wenn du Auto fährst, fahr Auto und mach nix anderes". Würde reichen. Nur weil viel verboten ist, muss man nicht alles einzeln aufschreiben.
Diebstahl und Betrug sind auch Diebstahl und Betrug wenn die entsprechende, neue Idee nicht explizit erwähnt wird.
Davon ab, wen juckt die Dicke der STVO? Musst du die mit dir rumtragen? Musst du sie auswendig lernen?
Das widerspricht aber deinem Text:das es sich eben nicht mehr auf 'in der Hand gehaltene' Geräte beschränkt
Wenn das Smartphone in einer festen Halterung klemmt, kann ich also auch Mal draufdrücken. Dachte ich zumindest.nur benutzen, wenn 1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
Eigentlich schon. Nur das Ablegen und Aufnehmen entfällt über einen gewissen Zeitraum. So auch bei den Dampfern im meinem Dunstkreis.dass Dampfen nicht nur als "ziehen, ablegen, aufnehmen, ziehen" besteht.
Ich stelle mir da eher die Frage, was er daran getippt haben will.
Ist alles richtig. Ich habs vereinfacht dargestellt, da ich nur aufzeigen wollte warum der Punkt "man kann ja nicht alles aufschreiben" absurd ist.Vielleicht haben sie davon genauso wenig Ahnung wie vom Straßenverkehr oder wie ich vom Dampfen, ja. Ändert aber nichts an der Beobachtung, dass Dampfen nicht nur als "ziehen, ablegen, aufnehmen, ziehen" besteht.
Bezüglich der sicherheitsrelevanten Bedienkriterien gibt es meinem Wissen nach nur sehr rudimentäre Vorschriften. Pedale, Lenkrad, Wischer an/aus, normale und Lichthupe, Blinker und Lichtschalter. Wobei VW letzteren bekanntermaßen auch schon auf Touch plus Anzeige umgestellt hat, was einen Blick für zuverlässige Bedienung erfordert.
"Ablenkung" ist kein Ja-Nein-Prozess, sondern ein gradueller. Da muss man zumindest Beispiele liefern, für eine exakte Regelung aber sehr viel im Detail vorschreiben. "Nur Autofahren" streng ausgelegt würde neben Touch-Bedienung, E- und normalen Zigaretten oder einem Schluck Wasser zum Beispiel auch "Radiohören" und "Mitreisende ansprechen" verbieten. Letzteres wiederum bedeutet, dass Kinder nur noch mit einer nicht-fahrenden Betreuungsperson mitgeführt werden dürfen; potenziell schreiende Kleinkinder sogar nur in Fahrzeugen mit einem schalldicht abgetrennten Bereich für Mitfahrer – sonst könnte ja der Fahrer abgelenkt werden! Selbst der Konfiguration eines Tempomaten oder dem Blick auf ein Navi-Display könnte man absprechen, "zum Autofahren" zu gehören und solche Gesetze ohne Abwägung gelten dann natürlich für Schrittgeschwindigkeit auf dem leeren Parkplatz oder im Stau genauso wie bei Tempo 200.
So eloquent konnte ichs nicht ausdrücken.tl;dr: Die "dem Verkehrs/...-verhältnissen angepasste Blickzuwendung" respektive kurze Ablenkung hat ihre Berechtigung. Was fehlt ist eine verpflichtende Berücksichtigung bei Bedienkonzepten.
Nö, tut es nicht. Du hast nur meinen Beitrag der StVO zugunsten deiner Aussage gekürzt.Das widerspricht aber deinem Text:
Ursprünglich nicht, neuerdings schon. Nur nennt der Gesetzgeber die Teile BerührungsbildschirmeAllerdings haben wir kein Verbot von Touch-Nutzung, sondern ursprünglich eins gegen die Verwendung von Geräten, die man in der Hand halten muss.