Ein Autofahrer wollte ein Bußgeld nicht zahlen, weil er nicht am Handy, sondern auf seiner E-Zigarette getippt hatte. Nun hat das Oberlandesgericht Köln entschieden: Auch Touchscreens von E-Zigaretten sind am Steuer verboten.
Was sagt die PCGH-X-Community zu OLG Köln: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer verboten
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