OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Jetzt ist Ihre Meinung zu OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen
 
OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Schön, dass PCGH jetzt auch über ungenau formulierte Schriftsätze einer Kanzlei berichtet.
Wo genau sind jetzt die relevanten Neuigkeiten?
Steht die Online-Redaktion unter einem Zwang X Artikel pro Tag zu produzieren um die Nutzerzahl der Seite auch an einem Sonntag hochzuhalten?
 
AW: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Vor allem der letzte Satz irritiert mich etwas, das der Kläger 80% der Rechte der vorgelegten Titel inne hat.
Wollen die für die 20% pauschal mitkassieren? Damit der sog. Streitwert schön hoch ist und die Abmahnung schön
eine Schippe (Mehrverdienst) draufgelegt wird? Oder hab ich das falsch interpretiert?:ugly:
 
AW: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Schön, dass PCGH jetzt auch über ungenau formulierte Schriftsätze einer Kanzlei berichtet.
Wo genau sind jetzt die relevanten Neuigkeiten?
Steht die Online-Redaktion unter einem Zwang X Artikel pro Tag zu produzieren um die Nutzerzahl der Seite auch an einem Sonntag hochzuhalten?

les es einfach nicht... fertig...............
 
AW: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Dann verrate mir doch mal, wie ich einen Artikel erfassen soll, wenn ich ihn nicht lese?

Der Titel mit den Schlagworten "Abmahnkosten, P2P, nicht zahlen" erregt mein Interesse, also lese ich ihn.
Was sich hinter dem fast reißerischen Titel verbirgt ist aber, wie oben beschrieben, einfach absolut irrelevant und keinen Newsbeitrag wert. Zu allem Überfluss ist diese "News" auch noch über zwei Monate alt (14.11.2011)!
 
AW: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Dann verrate mir doch mal, wie ich einen Artikel erfassen soll, wenn ich ihn nicht lese?

Der Titel mit den Schlagworten "Abmahnkosten, P2P, nicht zahlen" erregt mein Interesse, also lese ich ihn.
Was sich hinter dem fast reißerischen Titel verbirgt ist aber, wie oben beschrieben, einfach absolut irrelevant und keinen Newsbeitrag wert. Zu allem Überfluss ist diese "News" auch noch über zwei Monate alt (14.11.2011)!

Veröffentlichung und Langtext des Urteils/Beschlusses dauern eine Weile - wenn sie denn veröffentlicht werden. Daher die Zeitdifferenz.
 
AW: OLG Düsseldorf: Abmahnkosten sind bei 'völlig unbrauchbarer' P2P-Abmahnung nicht zu zahlen

Die Kläger hätten nicht nur an vier Musiktiteln Rechte, sondern von über 80 Prozent der aufgeführten Werke.
Ja wie, ich denke es wurden gar keine Werke "aufgeführt" (genannt), sondern einfach nur die Anzahl in den Raum gestellt? Und was ist eigentlich mit den anderen 20%? Was haben die Kläger damit zu schaffen? :what:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück