Marketing-Handbuch, S. 147, Kapitel "Sätze die man nicht als Ausrede bringen sollte, wenn einem gerade Zwangsmaßnahmen gegenüber Kunden vorgeworfen werden:
"Wir können auf diese Art und Weise ... stärkere Garantien in Bezug auf ... Compliances mit Vorschriften anbieten."
Auf einen separaten PC mit einen zweiten mit sonst nichts vernetzten Windwos Account den man nur macht um einen Facebookaccount zu machen den man nur nutzt um mit der Occulus zu spielen und sonst nichts. So könnte ich mir das vortellen. Ist aber mit viel Aufwand und Willen verbunden...
Und dann wäre noch die Frage, ob man für Registrierung nicht doch den Namen und Adresse der verstorbenen Oma nimmt.... die man somit zu einen virtuellen weiterleben verhilft. Aber ich weiß nicht, ob meine verstorbene Oma die Gelegenheit nützt im Grab VR-Games zu zocken?
Um Spiele zu kaufen, wirst du mindestens noch die Kreditkarte der verstorbenen Oma benötigen und spätestens ab da wird der Plan strafbar. Umgekehrt ist so weder deine Hardware-Nutzung vor Facebook sicher, vermutlich steigt sogar die Chance einer Account-Sperre deutlich, noch hast du deine Spuren erfolgreich verwischt. Denn dem Oculus-Client ist es ziemlich egal, von welchem PC aus du den Account erstellst – eingeloggt wird sich jedes Mal, wenn du die Rift/Quest benutzen möchtest. Auch für Steam-Spiele. Und deine restliche Internet-Nutzung ist im Zweifelsfall über die gemeinsame IP der beiden Rechner zuordenbar. (Es sei den du surfst nur mit deaktiviertem Javascript und/oder ausschließlich auf Seiten, die Social-Media-Features nur auf Klick einbinden.)
Wobei der Verstoß gegen das Kartellrecht zu 100% da ist und Facebook zu 100% zerschlagen und aufgelöst gehört.
Ein einzelner Konzern kann kein Kartell sein.
Und gegen Wettbewerbsrecht dürfte Facebook ebenfalls nicht verstoßen, da die Zwangsmaßnahme hier von VR in Richtung (a)soziale Medien geht. Da Facebook nur in letzteren, aber nicht in ersteren eine marktbeherschende Stellung haben, können sie an dieser Stelle keinen Monopolmissbrauch begehen. Vergleiche Microsoft: Die werden auch nur angeklagt, weil sie den Windows-Kunden weitere Dinge auf 's Auge drücken. Aber niemand stört sich daran, dass der Microsoft-Store nicht für BSD verfügbar ist.
Aber ich weiß, niemand liest AGBs.
Wenn er sie in dem Fall gelesen hätte – was hätte er tun sollen? Die Oculus-VR-Brille zurückschicken, weil sie mit einem Online-Account-System zwangsgekoppelt ist und eine Vive bestellen? Wait...
... dass Virtual-Reality-Käufe gelöscht werden, wenn das Facebook-Konto geschlossen wird.
<< Geht das überhaupt, wenn die Käufe nicht über Facebook getätigt wurden? Ich kann doch auch meinem Nachbarn nicht sein Auto wegnehmen, nur weil er seine Homepage nicht bei mir gekauft hat?
Du musst erst dafür sorgen, dass dein Nachbar sein Auto nur noch in deiner Garage parken kann und muss. Dann entziehst du ihm den Garagenschlüssel, sobald er seine Webseite woanders kauft.
Wir können auf diese Art und Weise bessere Services und stärkere Garantieren in Bezug auf Datenschutz und Compliances mit Vorschriften anbieten."
<< Das ist das beste Textstück im ganzen Artikel, denn da bin ich mir sicher! Das werden sie! 100%ig. Allem voran der Datenschutz, ... bei Facebook, ... Und was genau sollen "Compliances mit Vorschriften" sein?
Compiance = Zustimmung/Einhaltung/Befolgung/Folgsamkeit/Unterwürfigkeit
Vorschriften = Facebook-Vorgaben, wie du dich zu verhalten hast