Nvidia Pascal: Von Verzögerungen und nicht funktionierenden GPUs

AW: Nvidia Pascal: Von Verzögerungen und nicht funktionierenden GPUs

Bei der GTX 970 handelt es sich um einen Sachmangel, als Kunde kann man NVIDIA deswegen nicht direkt klagen.
Man kann aber von Händler verlangen, daß er Nachbessert.

Geld zurück muß man NICHT akzeptieren, man hat das Recht eine Grafikkarte zu fordern die mindestens die beworbenen Spezifikationen erfüllt.
Das wäre eine GTX 980.

Der Händler muß seinen "Schaden" dann bei seinem Großhändler einfordern und der kann es dann bei NVIDIA einfordern.
Ist in Ö so und auch in der BRD!
 
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K12_Beste schrieb:
Geld zurück muß man NICHT akzeptieren, man hat das Recht eine Grafikkarte zu fordern die mindestens die beworbenen Spezifikationen erfüllt.
Das wäre eine GTX 980.

Die offiziellen beworbenen Spezifikationen sind genau der Punkt. Hier ist eigentlich als einziges die Speicherbandbreite zu sehen. Jetzt weiss ich nur nicht mehr, ob diese schon ab Release mit dem Zusatz "max." angegeben wurde oder ob das erst später geändert wurde.
Die anderen falschen Angaben (Anzahl der ROPs, Größe des L2 Cache) wurden nur im Reviewers Guide genannt. Jetzt ist die Frage, wie rechtlich bindend der ist. Würde mich mal interessieren.
 
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Die offiziellen beworbenen Spezifikationen sind genau der Punkt. Hier ist eigentlich als einziges die Speicherbandbreite zu sehen.
Ein Punkt reicht für einen Sachmangel.

Wäre doch eh egal, die GPU erreicht den Wert technisch bedingt eh nie!

Die anderen falschen Angaben (Anzahl der ROPs, Größe des L2 Cache) wurden nur im Reviewers Guide genannt.
Und bei NVIDIa auf so lustigen Folien die zum damaligen Zeitpunkt öffentlich für Jedermann zugänglich waren.
Ist also auch bindend!

Ist aber eh egal, die meisten Käufer dieser Karte waren und sind zu faul ihr Recht einzufordern:\
Auch wenn ich trotzdem zufrieden bin, mit eienr GTX 980 die mir der Händler geben MUSS wäre ich noch zufriedener!

Das Rechtliche wurde aber eh schon in diversen Foren durchgekaut, da es mit Pascal NIX zutun hat beende ich das jetzt.
 
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Tja, schon erstaunlich, wie "einfach" und "klar" das doch alles bei der GTX970 sein soll - und es dann doch kein einziges Urteil gibt.

Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass die technischen Angaben, auch auf der Homepage, immer noch korrekt sind, sehr hoch. Das tatsächliche Problem der 970 liegt ja HINTER der Speicheranbindung, auf Seiten des L2-Cache/Crossbar. Daher wird die grundsätzliche Bandbreite auf Seiten des Speichers in Ordnung sein.
 
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Tja, schon erstaunlich, wie "einfach" und "klar" das doch alles bei der GTX970 sein soll - und es dann doch kein einziges Urteil gibt.

Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass die technischen Angaben, auch auf der Homepage, immer noch korrekt sind, sehr hoch. Das tatsächliche Problem der 970 liegt ja HINTER der Speicheranbindung, auf Seiten des L2-Cache/Crossbar. Daher wird die grundsätzliche Bandbreite auf Seiten des Speichers in Ordnung sein.

Die Rops wurden ja auch falsch angegeben.
Außerdem wird die angegebene Speicherbandbreite ja nie erreicht.
Das ist so als würde man dir sagen du bekommst 100 mal 100€ doch in wirklichkeit bekommst du 80 mal 90€ und 20 mal 10€ .
Dann würdest du dir auch verbracht vorkommen.
Das es noch kein Urteil gibt liegt vermutlich daran das so ziemlich alle Händler die Karten zurückgenommen haben und der Großteil der Fertig Rechner Käufer keine Ahnung von der Sache hat.
 
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Warum sollte es auch ein Urteil geben?
Was ein Sachmangel ist, ist genau definiert...

...ich sehe deine Postings nur wenn dich jemand zitiert!
 
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Die Rops wurden ja auch falsch angegeben.
In den offiziellen Spezifikationen?

Außerdem wird die angegebene Speicherbandbreite ja nie erreicht.
Du musst zwischen Speicherbandbreite und tatsächlicher Übertragungsgeschwindigkeit differenzieren.

Alles was ich bisher an Test gesehen habe, hat immer die gesamte Kette Speicher->MemoryController->L2-Cache->Crossbar getestet. Die technische Spezifikation spricht aber nur über Speicher->MemoryController.

Und wenn eben auf dem vorderen Stück die Bandbreite eingehalten wird, ist alles im Grünen Bereich.

Warum sollte es auch ein Urteil geben?
Was ein Sachmangel ist, ist genau definiert...
Dann warte ich mal gespannt auf den Nachweis von dir ob eines Falles, in dem dein behaupteter Fall geklappt hat.
 
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Bei der GTX 970 handelt es sich um einen Sachmangel, als Kunde kann man NVIDIA deswegen nicht direkt klagen.
!
Falsch

1. die Shader und L2 Cache "Lüge" fällt unter Gewerbsmäßigen Betrug
2. die Speicheranbindung könnte man als Kunde als Täuschung gleich mit nehmen
3. die 970 kam kurz vor dem Weihnachtsgeschäft mit Falschangaben auf den Markt hier treffen gleich mehrere Punkte zu

Mein Anwalt (und Bekannter) wird im laufe der Woche die genaue Sachlage inkl. Paragraphen darlegen, was alles ginge.....
 
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Eher bist du putzig weil du eine Hersteller verteidigst der dich als Kunde verarscht :lol:

Nehmen wir mal die sinnlosen Autovergleiche,
beim nächsten XYZ den du kaufst kriegst statt der 4 Zylinder Maschine einen mit 3en


Nebenbei interessiert es mich nur was Rechlich ginge,
mir geht NV und deren Kunden die sich das gefallen lassen doch am Anus vorbei ;)
 
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Wenn es dir am Arsch vorbei geht, warum treibst du dann so einen Aufwand?
 
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Top-Aktuell 2016 News: AMD Profi 'FirePro' Grafikkarten sind nicht zu gebrauchen, Mauszeiger Icon wird zerrissen, diverse Verzerrungen beim Scrollen & Fenster verschieben, Quadratische Pixelfehler & flackenden Texturen, willkürliche Blackscreens, Youtube-Videos stürzen ab auch unter iOS ( & Windows Dual Boot-Camp), crashende OpenCL Treiber Fehler, willkürliche AMD Grafikkarten Tode.

All dies sind bekannte Probleme, die seit Jahren mit AMD Grafikkarten auftreten ( auch unter Windows) und somit AMD einen sehr schlechten Ruf in Foren weltweit bescheren, manche vermuten gar einen groben verschleierter Design-Fehler in der AMD GCN-Architektur - Aber unter den geduldigen Windows-Anwendern wird dies einfach so hingenommen und man (AMD Fans) kennt es ja nicht Anders von AMD - die Treiber machen öfters solche Probleme und diese gehören einfach dazu. Andere sind es leid, duzende AMD Beta Treiber (Omega / Crimson Beta) samt 2-4 Hotfix Treiber durchzutesten, ohne dass einer fehlerfrei bei Neuen oder auch alten Games endlich funktionieren würde.

Kannst DU diesen Sachverhalt bitte auch mit Deinem Anwalt klären - denn sehr viel enttäuschte AMD Kunden wären Dir sehr dankbar - die hohen Ausfallraten bei AMD GPU's sind in der heutigen Zeit einfach nicht mehr akzeptabel!

2016 - AMD Grafikprobleme beim Mac Pro: Apple stellt Austausch in Aussicht / Grafikprobleme beim Mac Pro: Apple stellt Austausch in Aussicht - WinFuture.de

Sammelklage gegen AMD eingeleitet - ComputerBase /// Prozessor: Klage gegen AMD wegen zu wenig verkauften Llano-Chips - Golem.de

Betrugsvorwürfe gegen AMD wegen Bulldozer-Architektur /// AMD muss sich wegen Betrug an Aktionären vor Gericht verantworten

Reparaturprogramm: Einige Mac Pro weisen Grafikfehler auf - Golem.de / Neue Sammelklage wegen GPU-Problemen beim MacBook Pro

Problem bei AMD?

Die Probleme mit dem Mac Pro sollen sich vor allem in ungewöhnlich häufigen Abstürzen bei Videos und plötzlichen Neustarts äußern. Zudem friert das Bild bei Videowiedergabe häufiger ein, während der Ton normal weiterläuft. Auch allgemeine Stabilitätsprobleme sollen mit den betroffenen Grafikkarten einhergehen, inklusive Probleme beim Wiederhochfahren und beim allgemeinen Start des Rechners. Apple hat in den Rechnern seit Beginn an auf AMD-Grafikkarten gesetzt. Ob alle angebotenen Konfigurationen (Dual AMD FirePro D300, Dual AMD FirePro D500, oder Dual AMD FirePro D700) gleichermaßen betroffen sind, ist unklar.

Laut MacRumors sind die Probleme nun aber so massiv, dass sie nicht mit einem Software-Update behoben werden können und die Geräte zu Apple zurückmüssen. Was dabei in der Produktion schief gelaufen sein könnte, kann nur vermutet werden. Schon bei den 27 Zoll iMac von 2011 und 2012 gab es massive Probleme bei AMD, die nach einer gewissen Laufzeit zu einem Komplettausfall der Grafikkarte führten.

2015 /// iMac (27"): Programm zum Austausch der AMD Radeon 6970M-Grafikkarte

2014 /// Defekte AMD-Grafikchips im MacBook Pro Early 2011: Apple schweigt sich aus - AMD GPU sind schuld

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Eher bist du putzig weil du eine Hersteller verteidigst der dich als Kunde verarscht :lol:
Wo verteidige ich ihn denn?

Nebenbei interessiert es mich nur was Rechlich ginge,
mir geht NV und deren Kunden die sich das gefallen lassen doch am Anus vorbei ;)
Tja, daran merkt man, dass du dich nicht so richtig auskennst. Was ein Anwalt meint, was rechtlich ginge, das ist selten richtig ;)
 
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Gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber da man über österreichisches Recht gesprochen hat:

Im Wirtschaftsfach das ich habe, hatten wir dieses Thema kurz angesprochen. Es ging um die Gewährleistung, die gesetzlich verankert ist.
Meine Lehrerin hat in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, darum war es interessant ihre Meinung zu diesem Thema zu hören.
Wie das ein Richter sieht ist eine andere Sache, wobei man auch solche Entscheidungen fragend beäugen muss (Seitensperren Urteil vom BGH in DE).

Also weiter im Text...sie meinte dazu, dass es sich hierbei um einen "hinterlistig verschwiegenen Mangel" handelt und bei so einem würde sich die gesetzliche Gewährleistung um 30 Jahre verlängern.
Wie auch schon erwähnt wurde, hat man dann das Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer.
Da man hier aber nichts nachbessern kann besteht die Möglichkeit eines Umtausches auf ein gleichwertiges Produkt (ich würde also eher sagen gleichwertig an Leistung/Wert und nicht gleichwertig an VRAM).
Außerdem kann man dann wenn die Nachbesserung nicht zufriedenstellend war und der Austausch auch nichts genützt hat bzw. nicht will...dann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld wieder.

Es ist wichtig das man Mängel immer im Rahmen der Gewährleistung reklamiert, sofern man noch im Zeitraum ist, weil Garantie eine freiwillige Dienstleistung des Verkäufers ist.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann durch nichts aufgehoben werden, auch nicht durch Unterschrift von irgendwelchen AGBs.
 
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Glaubt Ihr nicht das sich da schon schlaue und findige Köpfe , die eventuell noch auf solche Sachen spezialisiert sind , Gedanken gemacht haben?
Wenn NVIDIA wirklich so eindeutig betrogen hat , muss es doch ein leichtes sein sie zu verklagen.
Wie man das moralisch sieht ist etwas anderes als die rechtsrelevante Sicht
 
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Als Kunde kannst du sie nicht klagen, du kannst dein Recht aber vom Händler einfordern.

Da alle Händler die Karten zurückgenommen haben, waren damit halt die meisten Käufer zufrieden, die rechtliche Lage ist jedenfalls eindeutig...
 
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Als Kunde kannst du sie nicht klagen, du kannst dein Recht aber vom Händler einfordern.

Da alle Händler die Karten zurückgenommen haben, waren damit halt die meisten Käufer zufrieden, die rechtliche Lage ist jedenfalls eindeutig...

Und weil sie so eindeutig ist, kamen bisher auch so viele Artikel über eine rechtskräftige Verurteilung von Nvidia...

:lol:
 
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