Nv gtx670 im sli oder - R9 290

Naja aber MSI gewährt dem Endkunden nur einen Gewährleistungsanspruch. Die Garantieansprüche gelten nur für die Großkunden. Bei Garantieansprüchen muss man als Kunde dann über den Händler abwickeln. Daher wäre ich mit der Aussage vorsichtig, dass man bei MSI Karten keine Probleme haben könnte, wenn man nach einem Kühlerwechsel doch irgendwann mal die Garantie in Anspruch nehmen muss.
In einem Interview wurde hier von Seiten eines MSI Mitarbeiters zwar gesagt, es wäre kein Problem, aber darauf würde ich mich Pauschal nicht verlassen.

Hier noch einmal die entsprechende Passage auf der MSI Seite: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.

Quelle: MSI Deutschland - Informationen zur Endkundengarantie
Ob dies rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Aber selbst wenn es Probleme müsste man erst einmal den Klageweg beschreiten und dabei wird mit Sicherheit das Thema Kühlerwechsel aufgegriffen.
 
Das habe ich. Und das ist auch alles schön und gut. Aber auf der anderen Seite schließt MSI die Garantieabwicklung aber für den Endkunden aus bzw. überlässt das alles dem Händler. Daher können sie das zwar so pauschal sagen, aber letztendlich überlassen sie es dem Händler, weil sie für den Endkunden keine Herstellergarantie gewähren. Der Endkunde hat damit auch nur einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. das heißt wenn es hart auf hart kommt und der Händler sagt, bei einem Kühlerwechsel übernehme ich gar nichts, sitzt Du damit. Du wirst die Karte dann auch nicht direkt bei MSI einschicken können, weil die dich dann an den Händler verweisen. Denn nichts anderes sagen die RMA Bestimmungen von MSI aus. Daher würde ich nicht davon ausgehen, dass dies so problemlos abläuft, wie man denkt.
 
Man könnte vor abgabe des gerätes ja den Kühler wieder austauschen :) Natürlich wäre das Moralisch absolut nicht annehmbar wenn davon auszugehen wäre das der Kühler der Schadverursacher ist. Oder muss der Kühler aufgebrochen werden?
 
Nein, der ist problemlos wieder anzubringen. Außerdem ist es nicht verwerflich, wenn man ausschließen kann (oder es zumindest subjektiv zu glauben meint), dass man selbst für einen Defekt verantwortlich ist, der allein durch den Umbau hervorgerufen wurde.;) Moralisch fragwürdig wirds nur, wenn man ganz klar einen Fehler begeht, dann auf Biegen und Brechen sein "Recht" bekommen möchte und falsche Tatsachen vorheuchelt.:daumen2:
Das muss jeder mit sich selbst ausmachen, ich habe bislang jedesmal das volle Risiko für einen Umbau getragen und alle Karten leben noch.:)
 
@jelais
MSi hat damit OFFIZIELL die Aussage getroffen, dass die Garantie BESTEHEN BLEIBT. So schwer zu verstehen?
Und wer über den Zwischenhändler geht ist schön blöd, das sollte immer direkt über den Hersteller abgewickelt werden.

@Smil0r
Wenn der Defekt nicht durch den Kühlerwechsel verursacht wurde, dann müsste man den Originalen Kühler wieder draufmontieren bevor man die Karte zurückschickt. Also schön aufheben. ;)
 
@Legacy
Natürlich würde ich immer über den Hersteller gehen wollen und nicht über den Händler. Aber die Bestimmungen von MSI, die ich zitiert habe, schließen eben dieses aus. Aber um da Klarheit zu bekommen, habe ich MSI einfach mal angeschrieben. Natürlich würde ich es begrüßen, wenn dies so einfach wäre. Aber die beiden Aussagen (die auf der Webseite und Dein Link) stehen aber im Widerspruch zu einander. Und bevor der nicht aufgehoben ist bzw. diesbezüglich keine Klarheit herrscht, sollte man vorsichtig sein etwas zu empfehlen, was eventuell doch nicht so gesichert ist.

Ich fände es schon fatal, wenn jemand aufgrund der Aussage bei MSI sei ein Kühlerwechsel kein Problem, dort eine Karte kauft und bei einem späteren Defekt, MSI aufgrund der Bestimmungen auf ihrer Seite an den Händler verweist und dieser aufgrund des vorgenommenen Kühlerwechsels einen Gewährleistungsanspruch ablehnt. Daher sollte dies zumindest eindeutig geklärt sein.

@ SmilOr: Naja MSI versieht die Schrauben des Kühlers laut aussage von Ht4U mittlerweile mit Aufklebern. Daher ist es nicht mehr ganz so einfach die Karte in den Originalzustand zu versetzen ohne dass offensichtlich wird, dass man an der Karte herumgewerkelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, aber bei Säuberungsarbeiten beschädigt man ja in der Regel nicht die Aufkleber an den Schrauben mit denen der Kühler befestigt wurde.
Wie bereits geschrieben, scheint MSI nur den Großhändlern eine Herstellergarantie zu geben und nicht dem Endkunden. Und eine Produktgarantie ist freiwillig. dazu ist MSI nicht verpflichtet. Für den Gewährleistungsanspruch aufgrund eines Mangels ist der Verkäufer also der Händler verantwortlich. Und auf diesen verweist MSI in den RMA Bestimmungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ich habe per E-Mail Nachricht von MSI erhalten. Dort hat man mir sehr deutlich mitgeteilt, dass sie bei allen Gewährleistungsansprüchen an den Händler verweisen. Lediglich, wenn der Händler insolvent ist, kann man sie diesbezüglich ansprechen.
 
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