Naja aber MSI gewährt dem Endkunden nur einen Gewährleistungsanspruch. Die Garantieansprüche gelten nur für die Großkunden. Bei Garantieansprüchen muss man als Kunde dann über den Händler abwickeln. Daher wäre ich mit der Aussage vorsichtig, dass man bei MSI Karten keine Probleme haben könnte, wenn man nach einem Kühlerwechsel doch irgendwann mal die Garantie in Anspruch nehmen muss.
In einem Interview wurde hier von Seiten eines MSI Mitarbeiters zwar gesagt, es wäre kein Problem, aber darauf würde ich mich Pauschal nicht verlassen.
Hier noch einmal die entsprechende Passage auf der MSI Seite: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Quelle: MSI Deutschland - Informationen zur Endkundengarantie
Ob dies rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Aber selbst wenn es Probleme müsste man erst einmal den Klageweg beschreiten und dabei wird mit Sicherheit das Thema Kühlerwechsel aufgegriffen.
In einem Interview wurde hier von Seiten eines MSI Mitarbeiters zwar gesagt, es wäre kein Problem, aber darauf würde ich mich Pauschal nicht verlassen.
Hier noch einmal die entsprechende Passage auf der MSI Seite: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Quelle: MSI Deutschland - Informationen zur Endkundengarantie
Ob dies rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Aber selbst wenn es Probleme müsste man erst einmal den Klageweg beschreiten und dabei wird mit Sicherheit das Thema Kühlerwechsel aufgegriffen.

Natürlich wäre das Moralisch absolut nicht annehmbar wenn davon auszugehen wäre das der Kühler der Schadverursacher ist. Oder muss der Kühler aufgebrochen werden?
Moralisch fragwürdig wirds nur, wenn man ganz klar einen Fehler begeht, dann auf Biegen und Brechen sein "Recht" bekommen möchte und falsche Tatsachen vorheuchelt.
