Das Bild hinter dem Link erwirbt man sowieso nie und in aller Regel auch keinerlei Rechte daran.
Das ist wohl etwas, das von (deutschen bzw. europäischen) Gerichten entschieden werden muß.
Wenn normalerweise alle Vertragsparteien das so sehen, weil das so üblich ist, dann könnten die Leistungsrechte damit tatsächlich verknüpft sein. Die Dinger wurden ja auch so beworben.
Aber das wird erst klar sein, wenn es dazu einen rechtskräftigen Richterspruch gibt.
Vor Gerichten besteht eben immer das Risiko, dass man beim Wort genommen wird, was die "sie haben 20.000€ gewonnen, wenn sie irgendwelchen Krempel bestellen" Firmen feststellen mußten.