Forti
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
AW: Neue Marktplatzregeln - Februar 2010 (ab sofort gültig!)
Guten Abend,
Was ist eigentlic mit den ganzen Minderjährigen im MP? Da der Minderjährige gem. § 106 nach Maßgabe der §§ 107 – 113 als beschränkt geschäftsfähig einzustufen ist, frage ich mich, wie sich PCGH Rechtlich da abgesichert hatt? Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist („Voll“-)geschäftsfähig und kann damit alle geschäftlichen Verpflichtungen eingehen, die er will. Dafür muß er dann selbst geradestehen. Kinder bis zum 7. Geburtstag sind geschäftsunfähig. Minderjährige bis zum 18. Geburtstag sind beschränkt geschäftsfähig. Die maßgebliche juristische Norm ist dabei der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 BGB). §110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln. Ich kann nicht nachvollziehen inwieweit ein hier registrierter User voll Geschäftsfähig ist und wer nicht. Denn, jeder der hier registrierten User kann egal was in sein Geburtsdatum eintragen. Kommt es im MP zu einem Kaufvertrag mit einem Minderjährigen von dem sein Gesetzlicher Vertreter, in dem Fall die Eltern, nichts Wissen oder dem mit einer Willenserklärung nicht zugestimmt haben, sind diese Vertäge wirkungslos und man bleibt schlimmstenfalls auf dem entstandenen Schaden sitzen. Laut dem BGB dürfen also Minderjährige nicht oder nur bedingt Waren anbieten oder selber kaufen. Wird ein Minderjähriger bei solch einer Handlung noch unterstützt, unseren MP beispielsweise, kann man sich mitunter der Hehlerei strafbar machen. All diejenigen die Volljährig sind und es ehrlich meinen, hier im MP, diese müssten gerade davor geschützt werden. Keiner von uns kann nachprüfen wen er da vor sich hatt. Wenn ich mir jetzt die rechtliche Grundlage dazu anschaue sehe ich das laut Fernabsatzgesetz juristich geltende Verträge geschlossen werden. Da aber nach dem Deutschen Gesetz nur volljährige Personen juristische Verträge eingehen dürfen ist der Handel von minderjährigen Personen hier im Forum untersagt bzw zu verbieten.
Guten Abend,
Was ist eigentlic mit den ganzen Minderjährigen im MP? Da der Minderjährige gem. § 106 nach Maßgabe der §§ 107 – 113 als beschränkt geschäftsfähig einzustufen ist, frage ich mich, wie sich PCGH Rechtlich da abgesichert hatt? Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist („Voll“-)geschäftsfähig und kann damit alle geschäftlichen Verpflichtungen eingehen, die er will. Dafür muß er dann selbst geradestehen. Kinder bis zum 7. Geburtstag sind geschäftsunfähig. Minderjährige bis zum 18. Geburtstag sind beschränkt geschäftsfähig. Die maßgebliche juristische Norm ist dabei der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 BGB). §110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln. Ich kann nicht nachvollziehen inwieweit ein hier registrierter User voll Geschäftsfähig ist und wer nicht. Denn, jeder der hier registrierten User kann egal was in sein Geburtsdatum eintragen. Kommt es im MP zu einem Kaufvertrag mit einem Minderjährigen von dem sein Gesetzlicher Vertreter, in dem Fall die Eltern, nichts Wissen oder dem mit einer Willenserklärung nicht zugestimmt haben, sind diese Vertäge wirkungslos und man bleibt schlimmstenfalls auf dem entstandenen Schaden sitzen. Laut dem BGB dürfen also Minderjährige nicht oder nur bedingt Waren anbieten oder selber kaufen. Wird ein Minderjähriger bei solch einer Handlung noch unterstützt, unseren MP beispielsweise, kann man sich mitunter der Hehlerei strafbar machen. All diejenigen die Volljährig sind und es ehrlich meinen, hier im MP, diese müssten gerade davor geschützt werden. Keiner von uns kann nachprüfen wen er da vor sich hatt. Wenn ich mir jetzt die rechtliche Grundlage dazu anschaue sehe ich das laut Fernabsatzgesetz juristich geltende Verträge geschlossen werden. Da aber nach dem Deutschen Gesetz nur volljährige Personen juristische Verträge eingehen dürfen ist der Handel von minderjährigen Personen hier im Forum untersagt bzw zu verbieten.