Das könnte man so vergleichen, "wenn" bei beiden Verfahren einer rechtsstaatlichen Grundlage unterliegen würden. Bei dem Three-Strikes-Gesetz bestimmt die Urheberechtsverletzung jedoch ein privates Unternehmen.
Wieso liest bloss niemand mehr?!
Ich habe nicht das Gesetz -das uebrigens in der Nationalversammlung gescheitert und damit eben kein Gesetz ist- verteidigt, ich habe den Ansatz dahinter -naemlich Wiederholungs- und / oder Intensivtaetern den Zugang zu ebendem Medium, mittels dem sie illegale Handlungen begehen, zu verwehren- als sinnvoll erachtet. Damit treffe ich keine Aussage darueber, wie dieser Ansatz juristisch auszugestalten ist?
Nein, tut es nicht. Es sollte stets eine gewisse Verhältnismäßigkeit bewahrt werden, was ja auch der Grund dafür ist, dass viele Staatsanwaltschaften schon bagatell-Delikte in dem Zusammenhang, die zu zehntausenden eingereicht werden, von eben diesen Anwälten, nicht mehr bearbeiten.
Falsch. Die Staatsanwaltschaften kapitulieren schlicht vor der Masse der Anzeigen, die in der Tat einzig zu dem Zwecke erfolgen, den Urheberrechtsverletzer zu identifizieren - sie verweigern aber nicht etwa die Strafverfolgung, weil kein Anlass fuer diese besteht, sie stellen lediglich wegen Geringfuegigkeit die Strafverfolgung ein (was auch nicht zu beanstanden ist, weil ein
Staatsanwalt nur dann taetig werden soll, wenn oeffentliches Interesse an der Verfolgung besteht). Dieser Zustand zeigt allenfalls, wie dringend eine in die Zeit passende Gesetzgebung zu diesem Thema ist.
Aber wenn ich mir Beispielsweise anschauem, wieviel Geld man für ein einzelnes Lied im MP3 Format zahlen muss, dann frage ich mich in welchem Verhältnis beispielsweise die CD Preise stehen, da ich ja bei MP3 kein Medium mitgeliefert bekomme, kein Cover habe, keine aufwändigen Vertriebskosten etc..
Du findest CD´s demnach zu billig ... ?
Ansonsten kann ich mich eigentlich nur wiederholen - wenn Dir Preis und / oder Darreichungsform nicht zusagen, hast Du die Moeglichkeit zu verzichten.
Sehe ich ja auch so aber man sollte es sich trotzdem nicht so einfach machen und lieber versuchen auf die veränderten Marktbedingungen richtig zu reagieren.
Die Marktbedingungen sind: DSL 6000 ab €24.95 / Monat. Und mehr ist diese spezielle Klientel nicht mehr zu zahlen bereit. Warum einen Minimalbetrag (und €0.99 sind ja scheinbar schon zu teuer) bezahlen, wenn man es auch ganz umsonst haben kann? Weil es dann legal ist? Dieses Wort hat keinen sehr hohen Stellenwert in der Ethik dieses Publikums.
Das ganze aus Deutschland:
Internetrecht - filesharing-streitwert
6000€ "Verlust" (=Streitwert) aufgrund einer MP3 im Verkaufspreis von 0,99€? Das hat nichts mehr mit Symbolik zu tun, sondern ist einfach nur Masche der Contentindustrie, um dadurch die Prozeßkosten hochzutreiben, damit der Beschuldigte lieber direkt bezahlt.
Und da sind sie wieder, die Content-Mafia und die Abmahnanwaelte ...
... das der Streitwert vom LG Hamburg angesetzt wurde und nicht von irgendeiner anonymen "Contentindustrie" hast Du zur Kenntnis genommen? Und das der Anwalt, zu dem Du verlinkt hast, sich zwar Abgemahnten andient, die Praxis der Streitwertfestsetzung aber nichtsdestotrotz als nicht zu beanstanden einschaetzt?
Legalisierung des Filesharing gegen eine entsprechende Flatrategebühr.
Klau as much as you can? Ich hoffe wirklich, dass Du das nicht ernst meinst. Ansonsten haette ich naemlich auch ein paar Vorschlaege: Rasen und Ueber-Rot-Fahren gegen eine hoehere KfZ-Steuer, Ladendiebstahl "flat" gegen 75 Prozent Einkommenssteuer, Heroinkonsum und Beschaffungskriminalitaet gegen 25 Prozent Krankenkassenbeitrag.
Wie hoch soll diese "Klauflatrate" Deiner Meinung nach sein? Nach welchem System soll sie unter den Rechteinhabern aufgeteilt werden? Welchen Gerichtsstand wendet man auf das Internet an?
Genau hier haben wir den Knackpunkt. Die Leute sind einfach nicht bereit, für Musik und/oder Filme, den Preis zu bezahlen. Angesichts des vielen Schundes doch auch kein Wunder.
Also ist es zu schlecht, um legal erworben zu werden, aber gerade eben noch gut genug, um gestohlen, ich meine natuerlich: urheberrechtsverletzt zu werden?
Fakt ist, es wurde auch früher schon kopiert. Der Kasettenspieler vorm Radio, die Kasette dann direkt weiter zum Freund und dann auf dem Schulhof.... Damals nicht zu verhindern, heute dank Internet verfolgbar. Und schon kriegen ein paar Leute in den höheren Etage Dollarzeichen in den Augen - und natürlich deren Anwälte
Vom qualitativen Unterschied zwischen einer verrauschten Analogkassette und einer digitalen 1:1-Kopie mal abgesehen, war das damals auch -begrenzt- legal und ist es das heute in den meisten Faellen nicht mehr. Wenn Dir das UrhG nicht gefaellt: schreib Deinem Abgeordneten einen Brief oder starte eine Petition. Aber solange das Gesetz gilt, wirst Du Dich daran halten muessen. Doof, ich weiss.
Auch nach einer Abschaffungs des KOMPLETEN Internets inkl allen Filesharings würde der Umsatz der Contentindustrie wenn überhaupt nur marginal steigen - wo also ist da der Schaden?
Ich koennte jetzt erneut ausholen und zu erklaeren versuchen, weshalb es bei Streitwerten eben nicht um Schaden geht. Aber ich akzeptiere einfach, dass Du es wahlweise nicht verstehen kannst, verstehen willst oder es Dir einfach egal ist.
Gott schick Hirn vom Himmel....
Ein Grundrauschen an Hoeflichkeit wuerde fuer den Anfang schon genuegen.
Der Vergleich ist völliger Unsinn!
Besser wäre dieser Vergleich:
Um Geld zu sparen, kauf ich mir kein Kilo Kartoffeln sondern 5 Kartoffeln, die verbuddel ich dann im Garten und grab dann nach ein paar Monaten meine eigenen Kartoffeln aus.
Nach neuster Rechtslage begehe ich auch hier eine Urheberechts- bzw Patentverletzung, der Inhaber der Rechte der Kartoffel erstattet jetzt Anzeige und verlangt von mir jetzt 1500€ wegen Verstoßes gegen des Patentrechtes und weil ich jetzt unrechtmäßig Kopien von der Kartoffel angefertigt hab, die ich ja weiter vervielfältigen könnte.
Wenn der Bauer, bei dem Du Deine fuenf Kartoffeln urspruenglich erworben hast, Dir diese Form der Nutzung ausdruecklich untersagt hat: ja. Ansonsten wuerde ich hier von einem bestimmungsgemaessen Gebrauch ausgehen. Bei einem Download aus dem Internet geht der Vergleich allein deswegen fehl, weil man nur ein Vervielfaeltigungsstueck von etwas herstellen kann, woran man ein Recht besitzt. Falls Du also einen Weg findest, Kartoffeln kostenlos aus dem Internet herunterzuladen: let me know. Ansonsten ist vor allem
Dein Vergleich ziemlich fuer den Allerwertesten.