Nach IPRED: Schwedens Datenverkehr sinkt um 30%.

Bei Ladendiebstahl werden auch keine Lizenzgebuehren als Grundlage zur Festsetzung des Streitwertes herangezogen. Aber wie gesagt, ich respektiere, dass Dir hier nach Wahl kognitive Beschraenkungen beim Verstehen hinderlich sind oder Dir dieser kleine, aber feine Unterschied schlicht wurscht ist.
was nunmal absolut lächerlich ist und in KEINEM sinnvolle maße zur "straftat" steht.

Mache ich. Unmittelbar nachdem Du Dich mit dem rechtlichen Rahmen beschaeftigt hast.
Ich warte dann gespannt auf das Ergebnis ;)

Ansonsten: weil es "die" Contentindustrie nicht gibt. Es gibt eine Vielzahl von im Wettbewerb stehenden Unternehmen, die sich weder zusammenschliessen muessen, wollen noch es unter kartellrechtlichem Gesichtspunkt vermutlich ueberhaupt koennen. Aber das schert Figuren wie Dich, die ihre Aufmerksamkeit dem "grossen Ganzen" widmen und nicht laestigen Detailfragen, natuerlich nicht die Bohne und hindert sie auch ein um´s andere Mal nicht daran, Zitat, "Stuss" zu schreiben.
Schon komisch, mit der GEMA klappt es und im Internet ist das ganze dann plötzlich unmöglich, dass man mit einem monatsbeitrag das ganze abgelten kann? Da wird es immer abstruser...

Wenn die Argumente knapp werden, muss eben plumpe Polemik herhalten. Aber Nein, warte, da kam ja doch noch etwas, was sich muehte wie Substanz auszusehen:
Schau dir die Quartalszahlen von Sony & Co an und dann schreib hier nochmal, ohne lachen zu müssen, dass ja eine CD so extremst billig verkauft wird und die armen Publisher ja am Hungertuch nagen....

... kannst Du mir erklaeren, warum die das nicht einfach machen? Ein Gesetz, dass sie zwingen wuerde, die Dienste eines Publishers in Anspruch zu nehmen, der sie auch dann noch bezahlt, wenn die neue CD mal wieder nur als Diskusscheibe taugt und die Konzerte (die nicht so ganz billig sind - nebenbei erwaehnt) vor leeren Raengen stattfinden, kenne ich naemlich nicht. Sie, Herr Feierabendjurist?
Weil die Publisher alles mögliche tun, um solchen Leuten das Leben schwer zu machen. Gibt auch genug Gema-freie Musiker, für deren Musik dann plötzlich Gema-Gebühren bezahlt werdne und diese davon keinen Cent sehen. Oder sieht man ja auch an dir: Da wird jedes per Torrent heruntergeladen Musikstück automatisch als "illegal" bezeichnet. Das das per se einfach schwachsinn ist (siehe NiN oder Radiohead), dürfte klar sein.

Alle machen alles falsch. Nur man selbst hat den ultimativen Durch- und Ueberblick und ist deshalb auch dazu berufen, die Welt ueber ihre Dummheit in Kenntnis zu setzen. Vorzugsweise anonym in irgendwelchen Foren, nicht etwa aktiv im richtigen Leben. Bravo.
Hätte ich nicht gedacht, dass du so selbstkritisch sein kannst. Das verdient auf jeden Fall mal Respekt!

Nichts anderes habe ich geschrieben - und lediglich ergaenzt, dass Du ein Original besitzen musst, um eine Kopie fuer diesen Kreis zu erstellen. Eine mit Torrent & Co. heruntergeladene Datei ist aber kein Original, sondern bereits eine Kopie - und eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte dazu.
Selbstverständlich ein Original. Ich DARF das eben kopieren, anders als es die MI immer so gerne behauptet. Und nur weil ich etwas per Torrent herunterlade, ist es noch lange nicht illegal, s. NiN oder Radiohead.

Wie Du richtig ausgefuehrt hast, gibt es die geduldete Privatkopie prinzipiell noch immer. Die Leergeraete- und Gehaeuseabgabe, die z. B. in Geraete- und Rohlingspreisen enthalten ist, von der GEMA eingesammelt und unter ihren Mitgliedern aufgeteilt wird, ist Entschaedigung fuer Umsatzausfall der z. B. dadurch entsteht, dass Du einen Film X im Fernsehen oder ein Lied Y im Radio aufnimmst.
geduldet? :what: BEZAHLT! DAS sollte man doch mal herausstellen. wir bezahlen mit ALLEM, was man IRGENDWIE zum kopieren nutzen könnte, diese gebühr mit! Also entweder oder: Entweder man darf kopieren und zahlt dafür, oder man darf nicht kopieren. Aber nicht auf der einen Seite das Geld verlangen und auf der anderen Seite dafür nichts erbringen, das kann einfach nicht Sinn der Sache sein.

Im Strafrecht gilt in der Tat: in dubio pro reo. Im Zivilrecht ist das etwas komplizierter. Aber das muss ich Dir ja nicht erklaeren ... oder etwa doch?
auch im zivilrecht musst du die schuld des angeklagten beweisen, sonst hast du sehr schlechte karten. ok, außer natürlich du hast entsprechend gute anwälte oder legst die streitwerte einfach so hoch an, das sich niemand normalsterbliches ohne rechtschutzversicherung die anwaltkosten leisten kann. dadurch kann man natürlich auch "recht" bekommen.

Ansonsten auch hier: Bravo. Die Gesetzbuecher zerfleddern, wo es nur geht, aber hinter ihnen in Deckung gehen, wenn es opportun erscheint.
zerfleddern? iwo..... nirgendwo ist es verboten ein gesetz zu übertreten, solange man die dafür vorgesehen konsequenzen annimmt. wer eine bank überfällt, dem ist das eine jahr auf bewährung für unerlaubten waffenbesitzes doch völlig egal ;)

btw: wer nicht unbedingt bei einem provider X ist, dem ist das ganze eh egal, weil die speicherung der ip-adresse abgesehen von der vorratsdatenspeicherung zumindest für flatrate-kunden illegal ist und die vorratsdatenspeicherung nicht für so mindere delikte wie urheberrechtsverletzung genutzt werden kann. sieg auf ganzer linie :daumen:

Wenn Du mit einem handelsueblichen Brennprogramm eine Kopie der CD fuer den Eigenbedarf herstellst, ist das nicht zu beanstanden und wird dies auch niemand tun. Wenn aber am anderen Ende der Welt eine Dir nicht bekannte Person einen "Rip" der CD herstellt und Du diesen z. B. per Torrent auf Deinen PC herunterlaedst, sehr wohl.
Es ist immer wieder toll, wie du unbedingt Torrent immer ins Spiel bringst (auch wenn diese Art der Veröffentlichung per se absolut nichts mit illegal zu tun hat), dennoch rede ich hier nur von einer Kopie des Originals.

Es mag Dich ueberraschen (mich angesichts des Diskussionsverlaufes offen gestanden auch) - aber die Macher der Gesetze haben den Buergern tatsaechlich einen Funken gesunden Menschenverstand zugetraut, der sie vermutlich dazu befaehigt haette, zwischen einem legalen Download von einer offiziellen Webseite und Dem.Neuesten.Album.Presented.By.Pirate.Bay zu unterscheiden. Solltest Du an dieser Aufgabe tatsaechlich scheitern, waere das allein Dein Problem. Unwissenheit schuetzt vor ... Du weisst schon.
Also ist "Presented.By.Pirate.Bay" automatisch ein indikator für einen illegalen Download? Wo kann ich das nachlesen? Warum gibt es dann genau ein (legales) NiN Album dort zum runterladen?

Nine Inch Nails - Ghosts I (2008) (download torrent) - TPB)

Slyck News - Nine Inch Nails Releases Tracks on The Pirate Bay

Also: Woran soll ich nun als Laie erkennen können, ob das legal bei PirateBay heruntergeladene Album nun ok ist und das Madonna Album nicht?
 
was nunmal absolut lächerlich ist und in KEINEM sinnvolle maße zur "straftat" steht.

Ganz im Gegensatz zur Relation einer "Kulturflatrate" zum downgeloadeten Gegenwert natuerlich - zu deren Dir sinnvoll erscheinender Hoehe Du Dich verdaechtig ausschweigst.

Ich warte dann gespannt auf das Ergebnis ;)

Same here.

Schon komisch, mit der GEMA klappt es und im Internet ist das ganze dann plötzlich unmöglich, dass man mit einem monatsbeitrag das ganze abgelten kann? Da wird es immer abstruser...

Was die GEMA mit welcher Intention und Rechtsgrundlage tut, hatte ich ja schon ausgefuehrt. Der entscheidende Punkt ist: sie tut es in Deutschland. Ein Uebertrag dieses Systems ins Internet ist objektiv kaum zu verwirklichen - und wird es doch versucht, hagelt es dieselbe Kritik.

Schau dir die Quartalszahlen von Sony & Co an und dann schreib hier nochmal, ohne lachen zu müssen, dass ja eine CD so extremst billig verkauft wird und die armen Publisher ja am Hungertuch nagen....

Man hilft, wo man kann: Klick.

Die Musiksparte SonyBMG, die im abgeschlossenen Quartal noch als Joint Venture in die Bilanz einging, verbuchte einen Umsatzrueckgang um 10 Prozent auf 762 Millionen US-Dollar und sorgte wegen rueckgaengiger CD-Verkaeufe und Restrukturierungskosten fuer einen operativen Verlust von 57 Millionen US-Dollar.

Weil die Publisher alles mögliche tun, um solchen Leuten das Leben schwer zu machen.

"Alles moegliche" haette ich gerne etwas konkretisiert und belegt.

Hätte ich nicht gedacht, dass du so selbstkritisch sein kannst. Das verdient auf jeden Fall mal Respekt!

Wenn Du Dich richtig anstrengst, schaffst Du das irgendwann auch.

auch im zivilrecht musst du die schuld des angeklagten beweisen,(...)

Im Zivilrecht gibt es keinen Angeklagten und geht es auch nicht um Schuld. Selbst als Feierabendjurist solltest Du das wissen. Allerdings lassen mich solche Weisheiten dann doch daran zweifeln:

(...)nirgendwo ist es verboten ein gesetz zu übertreten(...)

btw: wer nicht unbedingt bei einem provider X ist, dem ist das ganze eh egal, weil die speicherung der ip-adresse abgesehen von der vorratsdatenspeicherung zumindest für flatrate-kunden illegal ist und die vorratsdatenspeicherung nicht für so mindere delikte wie urheberrechtsverletzung genutzt werden kann. sieg auf ganzer linie :daumen:

Noch nicht. Individuen wie Du sorgen aber dafuer, dass die Gesetze irgendwann -und wohl eher frueher als spaeter- entsprechend angepasst werden. Weshalb Etappensieg es auch besser trifft. Am Ende verlieren alle.

Also: Woran soll ich nun als Laie erkennen können, ob das legal bei PirateBay heruntergeladene Album nun ok ist und das Madonna Album nicht?

Tust Du so dumm oder ... ?! Hier, nur fuer Dich, mit ganz wenigen Buchstaben:

DAS IST DEIN PROBLEM.

Nicht dass der Gesellschaft, des Rechteinhabers, des Richters oder des lieben Gottes. Freiheit ist nicht nur die Freiheit zu tun, was immer einem in den bisweilen nur sehr spaerlich vorhandenen Sinn schiesst; sondern auch die Freiheit sich angemessen zu informieren, vorher nachzudenken oder nachher vor Gericht zu scheitern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz im Gegensatz zur Relation einer "Kulturflatrate" zum downgeloadeten Gegenwert natuerlich - zu deren Dir sinnvoll erscheinender Hoehe Du Dich verdaechtig ausschweigst.
warum fragst du denn nicht einfach, wie hoch ich eine sinnvolle kulturflatrate ansetzen würde, anstatt mich so blöd von der seite anzuquatschen? über die höhe dafür ging es doch bisher überhaupt nicht.

Was die GEMA mit welcher Intention und Rechtsgrundlage tut, hatte ich ja schon ausgefuehrt. Der entscheidende Punkt ist: sie tut es in Deutschland. Ein Uebertrag dieses Systems ins Internet ist objektiv kaum zu verwirklichen - und wird es doch versucht, hagelt es dieselbe Kritik.
Und wo wäre das Problem das ganze in Deutschland einzuführen? Es wird für Leute mit deutschem Internetanschluß nach Zahlung einer entsprechenden Zusatzgebühr erlaubt Content legal zu tauschen. Hast den Sinn wohl offensichtlich immer noch nicht verstanden....

Man hilft, wo man kann: Klick.
Wieder mal höchst neutral, die Zahlen natürlich durch die Wirtschaftskrise verfälschen zu lassen ;)

2006 sah es so aus:

"Aus dem Joint-Venture Sony BMG, das in letzter Zeit in der Öffentlichkeit vor allem durch den Rootkit-Kopierschutz für einige Audio-CDs auffiel, konnte Sony 10,3 Milliarden Yen als Gewinn für sich verbuchen."

"Alles moegliche" haette ich gerne etwas konkretisiert und belegt.
z.b.:
GEMA ? Wikipedia

Wenn Du Dich richtig anstrengst, schaffst Du das irgendwann auch.
Wozu? Schreib ja nicht so einen Quatsch wie du ;)

Im Zivilrecht gibt es keinen Angeklagten und geht es auch nicht um Schuld. Selbst als Feierabendjurist solltest Du das wissen. Allerdings lassen mich solche Weisheiten dann doch daran zweifeln:
Oh herrje, soviel Unwissenheit....

Noch nicht. Individuen wie Du sorgen aber dafuer, dass die Gesetze irgendwann -und wohl eher frueher als spaeter- entsprechend angepasst werden. Weshalb Etappensieg es auch besser trifft. Am Ende verlieren alle.
Du weißt schon, dass das bezichtigen einer Straftat strafbar ist? Ich wäre an deiner Stelle mal verdammt vorsichtig, dein Niveau kommt ja langsam nichtmal mehr über die Teppichkante hinweg. Daher zweifel ich auch daran, dass hinter der große Klappen mit viel heißer Luft irgendwas substantielles sitzt. Das zeigst du ja auch immer wieder sehr eindrucksvoll ;)

Tust Du so dumm oder ... ?! Hier, nur fuer Dich, mit ganz wenigen Buchstaben:

DAS IST DEIN PROBLEM.
Ach herrje, jetzt wird er beleidigend, weil er in der Sackgasse steckt.

Also nochmal gaaaaaaaaaaaaanz langsam NUR für dich:

Es sind OFFENSICHTLICH rechtswidrige Quellen illegal, da nunmal Album aus dem Torrent noch lange nicht OFFENSICHTLICH rechtswidrig ist (siehe NiN-Album), kann ich keinen OFFENSICHTLICHEN unterschied erkennen. Also, ich lade mir ein Madonnaalbum bei Piratebay herunter und das NiN - das eine ist illegal, das andere legal. Beide sind umsonst. Woher weiß ich den Unterschied? Denn nur wenn ich einen Unterschied erkennen kann, ist es offensichtlich rechtswidrig. Es gibt aber keinen. Und da ist ja auch keiner, denn sonst hättest du ihn schon längst genannt, aber dir fällt selber keiner ein :P
 
warum fragst du denn nicht einfach, wie hoch ich eine sinnvolle kulturflatrate ansetzen würde, anstatt mich so blöd von der seite anzuquatschen? über die höhe dafür ging es doch bisher überhaupt nicht.

Doch:

Wie hoch soll diese "Klauflatrate" Deiner Meinung nach sein? Nach welchem System soll sie unter den Rechteinhabern aufgeteilt werden? Welchen Gerichtsstand wendet man auf das Internet an?

Und wo wäre das Problem das ganze in Deutschland einzuführen? Es wird für Leute mit deutschem Internetanschluß nach Zahlung einer entsprechenden Zusatzgebühr erlaubt Content legal zu tauschen. Hast den Sinn wohl offensichtlich immer noch nicht verstanden....

Im verlinkten Fall will die GEMA Gebuehren bei YouTube abschoepfen - nicht bei den Nutzern. Ein voellig anderes, weitaus ueberschaubares Szenario also, das bereits offenkundig nicht funktioniert.

Um dennoch auf Deine Frage zu antworten - stimmt: weil da kein "Sinn" ist.

Du echauffierst Dich einerseits ueber die Verteilungsmechanismen der GEMA (was prinzipiell sogar in Ordnung ist), propagierst Filesharing als zivilen Ungehorsam aus Solidaritaet mit den geknechteten Musikern (was Humbug ist) - forderst aber im gleichen Atemzug die Ausweitung dieses Systems zur "Kulturflatrate", weil sie eine fuer Dich preiswerte Alternative zum Ist-Zustand zu sein scheint?

Eine "Kulturflatrate" waere von allen Internetnutzern zu entrichten - also auch von denen, die keinen Gebrauch von ihr machen wollen (ansonsten waere sie auf die Ehrlichkeit der "Sauger" angewiesen, und um die scheint es mir nicht zum Besten bestellt zu sein), eine Internet-GEZ demnach. Wer soll diese nach Deiner Meinung zahlen - alle? Warum sollte der Mittelstaendler, der seinen Internetzugang zum Lesen seiner eMails benutzt, Deine Musik subventionieren? Und falls er es nicht soll - wie wird kontrolliert, dass er tatsaechlich nur eMails liest, ohne das seine Intenetnutzung unverhaeltnismaessig ueberwacht wird?

Wenn Dir das wirtschaftliche Wohlergehen der Musiker am Herzen liegt, ehrt Dich das. Nur ist das weder ein von Staats wegen zu schuetzendes Rechtsgut noch kommt man diesem Ziel durch Urheberrechtsverletzungen oder deren pauschale Abgeltung durch eine "Kulturflatrate" einen Millimeter naeher. Alleine der Umstand, dass Warner Music das Thema "Kulturflatrate" fuer sich entdeckt hat und sich eine solche scheinbar gut vorstellen kann,sollte Dich stutzig machen.

Ach ja. Tauschen. Beim klassischen Tauschen bekommt man etwas, muss aber auch etwas dafuer hergeben. Beim "Filesharing" wird im eigentlichen Sinne nicht getauscht - es wird unkontrolliert verbreitet.

Wieder mal höchst neutral, die Zahlen natürlich durch die Wirtschaftskrise verfälschen zu lassen ;)

Die Zahlen bezogen sich auf das abgelaufene Q2 / 2008 - und da war noch keine Rezession in Sicht.


Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen(...)versehen. Meinst Du diesen Teil?

Oh herrje, soviel Unwissenheit....

Du glaubst demnach ernsthaft, im Zivilrecht gaebe es Angeklagte und ginge es um Schuld?

Du weißt schon, dass das bezichtigen einer Straftat strafbar ist? Ich wäre an deiner Stelle mal verdammt vorsichtig, dein Niveau kommt ja langsam nichtmal mehr über die Teppichkante hinweg. Daher zweifel ich auch daran, dass hinter der große Klappen mit viel heißer Luft irgendwas substantielles sitzt. Das zeigst du ja auch immer wieder sehr eindrucksvoll ;)

Man bezichtigt keine Straftat. Allenfalls bezichtigt man eine Person, eine begangen zu haben. Und daran erinnere ich mich beim besten Willen nicht.

Es sind OFFENSICHTLICH rechtswidrige Quellen illegal, da nunmal Album aus dem Torrent noch lange nicht OFFENSICHTLICH rechtswidrig ist (siehe NiN-Album), kann ich keinen OFFENSICHTLICHEN unterschied erkennen. Also, ich lade mir ein Madonnaalbum bei Piratebay herunter und das NiN - das eine ist illegal, das andere legal. Beide sind umsonst. Woher weiß ich den Unterschied? Denn nur wenn ich einen Unterschied erkennen kann, ist es offensichtlich rechtswidrig. Es gibt aber keinen. Und da ist ja auch keiner, denn sonst hättest du ihn schon längst genannt, aber dir fällt selber keiner ein :P

Der Punkt ist, dass sich die Frage, so wie Du sie formulierst, nicht stellt. Etwas zum Download anbieten darf ich nur, wenn ich selbst die Rechte daran habe oder ich dazu befugt bin - so wie beispielsweise ein Onlineshop wie ITUNES oder MUSICLOAD. Auf Piratebay trifft weder das Eine noch das Andere zu - weshalb im Zweifel, wenn auch im Falle Deines Beispiels zu Unrecht, zu vermuten waere, dass BEIDE Angebote unrechtmaessig sind. Genau das ist der kleine, aber feine Unterschied zwischen straf- und zivilem Recht (und wird noch fuer viel Budenzauber in den Gerichten und folgerichtig einer nochmaligen Novellierung des UrhG fuehren).

Gesetzbuecher sind keine Lebensbedienungsanleitung, die vom Aufstehen ueber die Gesaessreinigung bis zum Schlafengehen jeden Handschlag des taeglichen Lebens regeln sollen oder ueberhaupt koennen - allenfalls sind es die Leitplanken, in denen sich die Gesellschaft bewegt.
 
Ich halte nichts von der Gema, GeZ oder gar einer Kulturflatrate.
Ich ziehe mir weder Filme noch Musik.

Ich finde es kommt nur noch Mist im TV bzw. auf CD raus das es sich
nicht lohnt die Nadel im Heuhaufen zu suchen.
Ich bräuchte einfach viel zu viel Zeit dafür.

Denoch darf ich gema & GeZ zahlen für "Angebote" die ich nicht angemessen ( im vergleich zu dem Preis) nutze.
 
Im verlinkten Fall will die GEMA Gebuehren bei YouTube abschoepfen - nicht bei den Nutzern. Ein voellig anderes, weitaus ueberschaubares Szenario also, das bereits offenkundig nicht funktioniert.
Warum sollte es nicht funktionieren? Nur weil sich beide über die Höhe der Abgabe uneins sind? Vollkommen normal....

Um dennoch auf Deine Frage zu antworten - stimmt: weil da kein "Sinn" ist.
Der Sinn ist klar: Man kann und wird (weder du, noch die MI, noch die Regierung) das Filesharing nicht stoppen können. Der Geist ist aus der Flasche und die schöne alte Zeit kriegt die MI nicht wieder zurück. Und die ganzen, im Endeffekt sowieso nutzlosen Klagewellen, bringen auch nix.

forderst aber im gleichen Atemzug die Ausweitung dieses Systems zur "Kulturflatrate", weil sie eine fuer Dich preiswerte Alternative zum Ist-Zustand zu sein scheint?
Nein, die aktuell einzig sinnvolle Alternative zum Ist-Zustand. Weder mit Zensur, noch mit Internetsperren, noch mit riesigen Klagewellen wird man das Filesharing stoppen. Gleichzeitig sorgt es endlich für eine gewisse Rechtssicherheit.

Eine "Kulturflatrate" waere von allen Internetnutzern zu entrichten
ich sehe keinen Grund, warum die Kulturflatrate als "muss" einführen sollte und nicht als optionales "kann".

btw: wo ist dein aufschrei wegen der gez-gebühren auf pcs für die ganzen armen mittelständler?

Und falls er es nicht soll - wie wird kontrolliert, dass er tatsaechlich nur eMails liest, ohne das seine Intenetnutzung unverhaeltnismaessig ueberwacht wird?
Wie willst du das Filesharing so per se stoppen, ohne das Internet übermäßig zu kontrollieren? Nullsummenspiel. Da sollen sie doch lieber froh sein, wenn 10 millionen anschlüsse monatlich 5€ mitzahlen, als das sie gar nix kriegen. 50 millionen ist halt definitiv mehr als 0 und ob die klagewellen nun ne tolle einnahmequelle, außer für die beauftragten anwälte sind?!

Ach ja. Tauschen. Beim klassischen Tauschen bekommt man etwas, muss aber auch etwas dafuer hergeben. Beim "Filesharing" wird im eigentlichen Sinne nicht getauscht - es wird unkontrolliert verbreitet.
Natürlich tauscht man, ein tauscht setzt ja nicht vorraus, das ichs nachher nicht mehr habe. Wir reden hier immer noch ein nicht-materielles Gut.

Die Zahlen bezogen sich auf das abgelaufene Q2 / 2008 - und da war noch keine Rezession in Sicht.
Nein, natürlich nicht, zu dem Zeitpunkt war nur Lehman schon fast bankrott ;)

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen(...)versehen. Meinst Du diesen Teil?
Kannst du gern alles bei Google nachlesen, viel spaß!

Du glaubst demnach ernsthaft, im Zivilrecht gaebe es Angeklagte und ginge es um Schuld?
Auf jeden Fall geht es genauso wie im Strafrecht darum, was ich beweisen kann. Wenn ich nicht beweisen kann, dass du mir 20€ schuldest, kriege ich sie auch nicht von dir. Deine Unschuld musst du definitiv NICHT beweisen (das war btw der ausgangspunkt).

Man bezichtigt keine Straftat. Allenfalls bezichtigt man eine Person, eine begangen zu haben. Und daran erinnere ich mich beim besten Willen nicht.
"Individuen wie Du sorgen aber dafuer, dass die Gesetze irgendwann -und wohl eher frueher als spaeter- entsprechend angepasst werden."
Deine eigenen Posts kennst du ja nichtmal mehr ;)

Der Punkt ist, dass sich die Frage, so wie Du sie formulierst, nicht stellt.
*ruder* *ruder* :D

Etwas zum Download anbieten darf ich nur, wenn ich selbst die Rechte daran habe oder ich dazu befugt bin - so wie beispielsweise ein Onlineshop wie ITUNES oder MUSICLOAD. Auf Piratebay trifft weder das Eine noch das Andere zu
Wie an nun genug Beispielen gezeigt gibt es genug Künstler, die ihre Musik auf Piratebay stellen. Daher kann man im Falle von PirateBay nicht von einer "offensichtlich Rechtswidrigen" Quellen sprechen, ohne dem Künstler sein Recht zu nehmen, seine Musik da zu veröffentlichen wo er will. Wenn er sie auf PirateBay hochlädt, ist das sein gutes Recht und diese automatischen (und völlig schwachsinnigen) Gleichsetzungen von der MI (die du hier nachplapperst) ala Torrent = illegal und PirateBay = illegal sind einfach nur Humbug. PirateBay ist genauso legal wie Google oder jede andere Suchmaschine.
 
Du echauffierst Dich einerseits ueber die Verteilungsmechanismen der GEMA (was prinzipiell sogar in Ordnung ist), propagierst Filesharing als zivilen Ungehorsam aus Solidaritaet mit den geknechteten Musikern (was Humbug ist) - forderst aber im gleichen Atemzug die Ausweitung dieses Systems zur "Kulturflatrate", weil sie eine fuer Dich preiswerte Alternative zum Ist-Zustand zu sein scheint?
Nein. Du hast nicht ganz verstanden was in dem Punkt gefordert wird. Es geht darum das der Ist-Zustand folgender ist:
Du zahlst Gebühren an die Gema um "legal" Kopien von urheberrechtlich Geschützen Werken für dich und deinen engen familären Kreis anfertigen zu können. Im Urheberrecht ist aber seit 2008 der Passus hinzugefügt worden, dass man aber bei Werken mit Kopierschutz, diesen nicht umgehen darf, was somit den ersten Punkt nichtig macht, da ja mittlerweile das Gros an Video und Audio-Veröffentlichungen kopiergeschützt ist. Folglich müsste es bedeuten das man den IST-Zustand dahingehen ändert das man a) die Gemagebühr weglässt und Privatkopien einfach generell untersagt oder b) das man die Vergütung hinzu einer Kulturflatrate ändert, eine andere Kalkulation zu Grunde legt und dafür jedoch generell wieder das Kopieren für den privaten Gebrauch zulässt und eben ggf. auch speziell in dem Zusammenhang entweder das Umgehen des Kopierschutzes legalisiert oder eben solche als nichtig erklärt und untersagt. Und darum ging es in dem Punkt dem Bucklew die ganze Zeit.

Wie man im übrigen das ganze genau vergütet sollte man schon in einem extra-Thread debattieren, da dieses Thema an sich schon sehr komplex ist. Grundsätzlich sollte man natürlich genauso wie jetzt auf alles was zum Kopieren benötigt wird eine bestimmte Abgabenlast legen, die auch jeder zahlen muss der sie nutzen könnte(siehe auch Ansatz-GEZ). Ich wäre bereit dafür auch mehr zu bezahlen, wenn dann der Punkt der legalen, privaten Kopie zum Eigengebrauch rechtlich geklärt wäre. Wie hoch das ganze im Detail ausfallen müsste, sollte man separiert diskutieren.
Ach ja. Tauschen. Beim klassischen Tauschen bekommt man etwas, muss aber auch etwas dafuer hergeben. Beim "Filesharing" wird im eigentlichen Sinne nicht getauscht - es wird unkontrolliert verbreitet.
Stimmt so nicht ganz. Das Grundprinzip von "Tauschbörsen" besteht darin das du nur "nehmen" kannst, wenn du auch "gibst".
Aber ist ja eigentlich auch unwichtig. ;)
Die Zahlen bezogen sich auf das abgelaufene Q2 / 2008 - und da war noch keine Rezession in Sicht.
Trotzdem kann man anhand der Zahlen nicht ablesen das der Rückgang auf den stärken illegalen Erwerb des Materials per Internet zurückzuführen ist. Allerdings konnte man für Sony allgemein am Anfang gleich feststellen, dass der Hauptverlust auf Grund des schlechten Yin/DOllar/Euro Wechselkurses zu Stande kommt. Des Weiteren kann man seit ca. einem halben Jahr einen starken Einbruch in den Asiatischen Exportmärkten beobachten, was auch zu den Negativzahlen führen könnte.
Der Punkt ist, dass sich die Frage, so wie Du sie formulierst, nicht stellt. Etwas zum Download anbieten darf ich nur, wenn ich selbst die Rechte daran habe oder ich dazu befugt bin - so wie beispielsweise ein Onlineshop wie ITUNES oder MUSICLOAD.
Das kann man so nicht verallgemeinern, siehe auch "creative-common-lizens"
Es ist durchaus erlaubt Sachen von Dritten anzubieten, wenn dies so in der Lizens vereinbart und niedergeschrieben ist. Die Frage die man sich in Tauschbörsen stellen muss ist eigentlich ganz einfach.
Ist die Datei die ich herunterladen möchte evtl- urheberrechtlich geschütz oder nicht? Wenn man es offensichtlich nicht erkennen kann(siehe NIN und Madonna Beispiel), so begeht man auch keine Straftat und die Tatsache das man etwas von PB herunterlädt oder bezieht ist "perse" nicht als Indiz an sich ausreichend um "ausschliesslich" von urheberrechtlich geschützem Material ausgehen zu können. Wenn man allerdings ein Album herunterlädt, egal von wo, was bekannter Maßen noch gar nicht zum Erwerb am freien Markt zur Verfügung steht, so stellt das eine beabsichtigte urheberrechtsverletzung dar und ist demnach auch ahndbar. Eigentlich ganz einfach vom Grundsatz her aber in der Praxis eben nicht immer anwend -/ und umsetzbar da es eben nicht stets eindeutig ist, ob es sich um illegales oder legales Material handelt.

MfG
 
ich sehe keinen Grund, warum die Kulturflatrate als "muss" einführen sollte und nicht als optionales "kann".

Den Grund hatte ich Dir schon genannt: weil sie dann auf die Ehrlichkeit der Nutzer angewiesen waere. So wie ja auch Fernsehgeraete bei der GEZ anzumelden sind. Wie affin die fuer eine "Kulturflatrate" in Betracht kommende Klientel dafuer ist, kannst Du ueberall im Internet und auch hier im Forum nachlesen: man ueberbietet sich mit so-betuppt-man-die-GEZ-Anleitungen.

btw: wo ist dein aufschrei wegen der gez-gebühren auf pcs für die ganzen armen mittelständler?

Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen und Urteile zu diesem Thema. Nur verfolgen GEZ und Deine "Kulturflatrate" voellig unterschiedliche Ansaetze und geht der Vergleich deshalb fehl - waehrend die von der GEZ beigetriebenen Gelder der Finanzierung eines oeffentlich-rechtlichen Hoerfunkes dienen, der allen zugaenglich gemacht wird und einer Grundversorgun der Gesamtbevoelkerung dient, soll Deine "Kulturflatrate" privaten Konsum legalisieren. Ich wuesste nicht, warum ein Gewerbetreibender Dir Deinen Musikkonsum subventionieren sollte. Ein solcher Mechanismus koennte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn es darueber breiten gesellschaftlichen Konsens gaebe: und den gibt es nicht.

Wie willst du das Filesharing so per se stoppen, ohne das Internet übermäßig zu kontrollieren? Nullsummenspiel. Da sollen sie doch lieber froh sein, wenn 10 millionen anschlüsse monatlich 5€ mitzahlen, als das sie gar nix kriegen.

Ich interpretiere hieraus, dass Du tatsaechlich eine "Kulturflatrate" zwangsweise fuer alle Internet(breitband)anschluesse willst und diese nebenbei €5,- betragen soll?

Natürlich tauscht man, ein tauscht setzt ja nicht vorraus, das ichs nachher nicht mehr habe. Wir reden hier immer noch ein nicht-materielles Gut.

Selbstverstaendlich impliziert Tauschen ein Geben und Nehmen. Und selbstverstaendlich kann man ein Immaterialgut weggeben - in dem man die Rechte an ihm abtritt. Was natuerlich voraussetzt, dass man sie je hatte. Diese (inhaltlich auch noch falsche) Wortklauberei zeigt nur, wie wenig Unrechtsbewusstsein bei einem wachsenden Teil der Bevoelkerung noch vorhanden ist und wie sehr der Egoismus (der natuerlich eine reine Notwehrhandlung gegenueber dem noch egoistischeren Gegner ist) laengst triumphiert hat.

Nein, natürlich nicht, zu dem Zeitpunkt war nur Lehman schon fast bankrott ;)

Lehman hat am 15. September -also ein Vierteljahr spaeter- Glaeubigerschutz nach "Chapter 11" beantragt. Etwa zu dieser Zeit konnten auch erste Kurseinbrueche im NIKKEI von SONY-Papieren (Minus 2.3 Prozent) beobachtet werden. Oder willst Du mir ernstlich erzaehlen, SONY haette im April 2008 weniger CD´s verkauft, weil die Verbraucher in hellseherischer Vorahnung die Implosion der Immobilienblase geahnt haetten?

Kannst du gern alles bei Google nachlesen, viel spaß!

Ich soll nach Belegen fuer Deine Behauptungen suchen? Ich denke nicht im Traum daran.

Auf jeden Fall geht es genauso wie im Strafrecht darum, was ich beweisen kann. Wenn ich nicht beweisen kann, dass du mir 20€ schuldest, kriege ich sie auch nicht von dir. Deine Unschuld musst du definitiv NICHT beweisen (das war btw der ausgangspunkt).

Ach so, Herr Feierabendjurist.

Dann widersprich mal Deiner Telefonrechnung und behaupte, die aufgefuehrten und in Rechnung gestellten Telefonate nie gefuehrt zu haben - immerhin will der rosa Riese ja etwas von Dir, da soll der Dir das erstmal beweisen. Ich habe Dutzende Prozesse dieser Art gegen Klugscheisser wie Dich fuehren lassen - keiner davon hat laenger als eine Stunde gedauert, keinen davon habe ich verloren. Weil es naemlich -auch wenn die Vokabel so in keinem Gesetzbuch auftaucht- den sogenannten Anscheinsbeweis gibt.


Siehe oben.

Wie an nun genug Beispielen gezeigt gibt es genug Künstler, die ihre Musik auf Piratebay stellen.

PirateBay hostet nichts - ergo kann auch kein Kuenstler (uebrigens referenzierst Du immer wieder genau ein Beispiel - "genug" im Sinne von empirisch definiere ich irgendwie anders) sein Werk dort zum Download anbieten. Vielmehr ermoeglicht PirateBay Datei"tausch" zwischen Benutzern, die sich typischerweise nicht kennen, damit keine Moeglichkeit haben, das Gegenueber zu identifizieren und die Rechtmaessigkeit des Angebotenen zu verifizieren. Anscheinsbeweis - wir sprachen darueber. Du willst das anders sehen, weil Du an diesem "anders" Dein Weltbild aufhaengst, in dem Du das Opfer widriger Umstaende bist? Meinetwegen. Richtiger wird es davon aber nicht. Weshalb ich den Rest Deines Posts hierzu nicht vergeblich mit einer Antwort aufwerten werde.

Es geht darum das der Ist-Zustand folgender ist:
Du zahlst Gebühren an die Gema um "legal" Kopien von urheberrechtlich Geschützen Werken für dich und deinen engen familären Kreis anfertigen zu können.

Noe - ein nicht tot zu kriegender Irrglaube. Du entrichtest eine Leergehaeuse- oder Leergeraeteabgabe, weil das, was Du gerade gekauft hast, seiner Intention nach dazu dient, ein Vervielfaeltigungsstueck herzustellen. Keinesfalls erwirbst Du dadurch einen Kopiergutschein.

Trotzdem kann man anhand der Zahlen nicht ablesen das der Rückgang auf den stärken illegalen Erwerb des Materials per Internet zurückzuführen ist.

Das hatte ich auch nicht geschrieben. Es ging um die Frage, ob CD´s moeglicherweise zu billig sind. Und streift man den Tunnelblick auch nur kurz ab, sind sie das sogar ganz sicher (Energieverbrauch, Transport, Personal etc). Das sind andere Konsumgueter zwar auch und hat laengst nicht nur etwas mit realen Kosten zu tun, aendert aber an diesem Umstand nichts. Man sollte es deshalb auch nicht voellig verdraengen, wenn man mal wieder in die ueblichen "alles ist ja viel zu teuer"-Gesaenge einstimmt.
 
Noe - ein nicht tot zu kriegender Irrglaube. Du entrichtest eine Leergehaeuse- oder Leergeraeteabgabe, weil das, was Du gerade gekauft hast, seiner Intention nach dazu dient, ein Vervielfaeltigungsstueck herzustellen. Keinesfalls erwirbst Du dadurch einen Kopiergutschein.
Du entrichtest eine Abgabe für Gerätschaften die dazu geeignet sind, Kopien von, grob gesagt, urheberrechtlichen Content zu privaten Zwecken/ Eigengebrauch zu erstellen. Nichts anderes habe ich geschrieben. Des Weiteren geht meine Ausführung auch noch weiter. Was sagst du denn nun dazu das sich das Recht auf eine private Kopie, inklusive der abgegebenen Gebühren dafür, sich mit dem Verbot einen Kopierschutz zu umgehen, überschneidet und an welchem Punkt sollte man ansetzen??? Seid einigen Posts gehst du genau dieser Frage aus dem Weg.
Das hatte ich auch nicht geschrieben. Es ging um die Frage, ob CD´s moeglicherweise zu billig sind. Und streift man den Tunnelblick auch nur kurz ab, sind sie das sogar ganz sicher (Energieverbrauch, Transport, Personal etc). Das sind andere Konsumgueter zwar auch und hat laengst nicht nur etwas mit realen Kosten zu tun, aendert aber an diesem Umstand nichts. Man sollte es deshalb auch nicht voellig verdraengen, wenn man mal wieder in die ueblichen "alles ist ja viel zu teuer"-Gesaenge einstimmt.
Ich finde nicht das CD´s zu billig sind, siehe damalige Preise bei Singels beispielsweise. Ich finde eher das MP3´s viel zu teuer sind und die Mehrkosten keinen Mehrwert mit sich bringen. Daran sollte man etwas ändern, dann würden m. M. n. viel mehr Leute den "legalen" als den illegalen Weg wählen. Ja und ich weiß, der Preis darf keine Rechtfertigung für illegales Handel sein aber Fakt ist es, dass genau aus dem Grunde viele es so betreiben, also sollte und muss man eben an der Schraube drehen um an dem "Ist-Zustan" etwas zu ändern und sich so an die "neuen" Marktgegebenheiten anpassen. ;)

MfG
 
huuch,Flamekrieg?

BTT: Ich finds zwar gut,dass man gegen die Filesharer ankämpft,aber so?,nee danke..
 
Was sagst du denn nun dazu das sich das Recht auf eine private Kopie, inklusive der abgegebenen Gebühren dafür, sich mit dem Verbot einen Kopierschutz zu umgehen, überschneidet und an welchem Punkt sollte man ansetzen???

Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie - waere es so, waeren Kopierschutzmechanismen in der jetzigen Form vermutlich illegal. Sie ist nur nicht pauschal rechtswidrig - dann naemlich nicht, wenn sie im bereits beschriebenen Kontext (Vervielfaeltigung eines Originals, kein Kopierschutz, ausschliesslich persoenlicher Gebrauch oder Weitergabe ausschliesslich unentgeltlich und an Personen, mit denen Du durch ein persoenliches Band verbunden bist) erfolgt. Ergo gibt es da keine "Ueberschneidung". Die enthaltenen Abgaben sind fuer Kopien innerhalb dieses Rahmens, TV- oder Rundfunkaufzeichnungen etc.
 
Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie - waere es so, waeren Kopierschutzmechanismen in der jetzigen Form vermutlich illegal. Sie ist nur nicht pauschal rechtswidrig - dann naemlich nicht, wenn sie im bereits beschriebenen Kontext (Vervielfaeltigung eines Originals, kein Kopierschutz, ausschliesslich persoenlicher Gebrauch oder Weitergabe ausschliesslich unentgeltlich und an Personen, mit denen Du durch ein persoenliches Band verbunden bist) erfolgt. Ergo gibt es da keine "Ueberschneidung". Die enthaltenen Abgaben sind fuer Kopien innerhalb dieses Rahmens, TV- oder Rundfunkaufzeichnungen etc.
Aha und was ist dann das hier?
§53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

MfG
 
Den Grund hatte ich Dir schon genannt: weil sie dann auf die Ehrlichkeit der Nutzer angewiesen waere. So wie ja auch Fernsehgeraete bei der GEZ anzumelden sind. Wie affin die fuer eine "Kulturflatrate" in Betracht kommende Klientel dafuer ist, kannst Du ueberall im Internet und auch hier im Forum nachlesen: man ueberbietet sich mit so-betuppt-man-die-GEZ-Anleitungen.
Und wieviel % der GEZ-Pflichtigen tun es dann konkret? Ohne einen entsprechenden Beleg, dass die Zahl der GEZ-"Flüchtigen" einen einigermaßen großen Anteil innehaben, ist das ganze hinfällig.

Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen und Urteile zu diesem Thema. Nur verfolgen GEZ und Deine "Kulturflatrate" voellig unterschiedliche Ansaetze und geht der Vergleich deshalb fehl - waehrend die von der GEZ beigetriebenen Gelder der Finanzierung eines oeffentlich-rechtlichen Hoerfunkes dienen, der allen zugaenglich gemacht wird und einer Grundversorgun der Gesamtbevoelkerung dient, soll Deine "Kulturflatrate" privaten Konsum legalisieren. Ich wuesste nicht, warum ein Gewerbetreibender Dir Deinen Musikkonsum subventionieren sollte.
Tut er doch bereits - er bezahlt schließlich Radio und TV, obwohl er einen PC nur hat, um die Steuererklärung zu machen, die ohne PC nicht mehr möglich ist. Abgesehen davon möchte ich doch gar nicht, dass der Gewerbetreibende dafür zahlt, genauso wenig wie er GEZ zahlen sollte. Da sieht man aber eben, warum die leute zutage zur Contentindustrie Mafia sagen - ARD & Co haben sich selbstständig ihre Beitragsbasis vergrößert, das muss den erstmal einer nachmachen.

Ich interpretiere hieraus, dass Du tatsaechlich eine "Kulturflatrate" zwangsweise fuer alle Internet(breitband)anschluesse willst und diese nebenbei €5,- betragen soll?
Vor dem interpretieren sollte man erstmal lesen können, mein Lieber, du hast doch selbst gerade zitiert:

ich sehe keinen Grund, warum die Kulturflatrate als "muss" einführen sollte und nicht als optionales "kann".

da gibt es nichts zu interpretieren ;)

Selbstverstaendlich impliziert Tauschen ein Geben und Nehmen. Und selbstverstaendlich kann man ein Immaterialgut weggeben - in dem man die Rechte an ihm abtritt. Was natuerlich voraussetzt, dass man sie je hatte. Diese (inhaltlich auch noch falsche) Wortklauberei zeigt nur, wie wenig Unrechtsbewusstsein bei einem wachsenden Teil der Bevoelkerung noch vorhanden ist und wie sehr der Egoismus (der natuerlich eine reine Notwehrhandlung gegenueber dem noch egoistischeren Gegner ist) laengst triumphiert hat.
Selbstverständlich fehlt das Unrechtsbewusstsein - die MI hat doch genauso wenig eines. Siehe die Privatkopie, man bezahlt es mit allem möglichen, hat dann aber kein Recht dazu, sie anzufertigen. Warum bezahlt mir die MI nicht meine Rechnung an sie, obwohl ich gar nix für sie getan habe? :ugly:

Lehman hat am 15. September -also ein Vierteljahr spaeter- Glaeubigerschutz nach "Chapter 11" beantragt. Etwa zu dieser Zeit konnten auch erste Kurseinbrueche im NIKKEI von SONY-Papieren (Minus 2.3 Prozent) beobachtet werden. Oder willst Du mir ernstlich erzaehlen, SONY haette im April 2008 weniger CD´s verkauft, weil die Verbraucher in hellseherischer Vorahnung die Implosion der Immobilienblase geahnt haetten?
Wenn man jetzt ein BISSCHEN mehr ahnung hätte, dann wüsste man, dass die Finanzkrise in Form eines Konjunktureinbruches in den USA schon VIEL früher hatte, als 2008. Bereits Mitte 2006 begann das Einbrechen des Häusermarktes, durch den natürlich logischerweise die entsprechenden Besitzer weniger Geld für Konsum übrig hatten. Das Lehman pleite gingen (die btw schon Anfang 2008 ihre erste Millardenabschreibungen wegen der Immobilien machen mussten), war nur das Resultat aus dem schon seit 2006 sinkenden Häuserpreisen. Der Höhepunkt des ganzen war dann Ende 2007/Anfang 2008, genau zu den von dir zitierten Quartalszahlen von Sony.

Dann widersprich mal Deiner Telefonrechnung und behaupte, die aufgefuehrten und in Rechnung gestellten Telefonate nie gefuehrt zu haben - immerhin will der rosa Riese ja etwas von Dir, da soll der Dir das erstmal beweisen. Ich habe Dutzende Prozesse dieser Art gegen Klugscheisser wie Dich fuehren lassen - keiner davon hat laenger als eine Stunde gedauert, keinen davon habe ich verloren. Weil es naemlich -auch wenn die Vokabel so in keinem Gesetzbuch auftaucht- den sogenannten Anscheinsbeweis gibt.
Ich glaube kaum, dass du mehr als eine Stunde in einem Gerichtssaal verbracht hast, bei dem Niveau das du hier (erneut) zeigst. Das passt wohl eher zu Barbara Salesch als in einen richtigen Gerichtssaal, da scheint jemand wohl nachmittags vorm TV zuviel phantasie zu entwickeln. aber wenn man sonst nichts zu tun hat :)

(das du mit dem Verhalten überhaupt irgendwo einen Job kriegst, halte ich auch für ausgeschlossen)

PirateBay hostet nichts - ergo kann auch kein Kuenstler (uebrigens referenzierst Du immer wieder genau ein Beispiel - "genug" im Sinne von empirisch definiere ich irgendwie anders) sein Werk dort zum Download anbieten.
Nein, PirateBay hostet nichts, das ist richtig. Sie bieten allerdings die Daten an, wo ich einen Download X finde. Im Grunde also nichts anderes als auch iTunes oder Musicload, nur das der Server eben die vielen Millonen Nutzer sind.

btw nannte ich nicht nur ein Beispiel genannt und es gibt noch Millionen andere. Kleine Nachhilfe für dich: Audio - Creative Commons

Das ist dann wohl hoffentlich empirisch ok, auch für einen vermeitlichen Juristen...

Du willst das anders sehen, weil Du an diesem "anders" Dein Weltbild aufhaengst, in dem Du das Opfer widriger Umstaende bist?
Man kann es nicht anders sehen, wenn man die Sache realistisch betrachtet. Jedem Menschen zuzumuten, sich erst über die Verkaufsmethoden von X zu informieren, ist schlicht unmöglich. Woher soll ihc wissen, dass es Madonna nicht einer Gruppe Radiohead oder NiN nachmacht?

Die Lizenz zum Geld drucken: Man erhält die Abgaben, braucht dafür aber absolut nichts zu tun - denn das Kopieren kann zu 100% (theoretisch) unterbunden werden.

Und da wundert man sich nicht, dass man sich das nicht gefallen lässt?
 
Aha und was ist dann das hier?

Das ist §53 UrhG. Und da steht exakt das, was ich geschrieben habe - das Du kopieren darfst, was Du kopieren darfst. Das, was Du nicht kopieren darfst, steht dann woanders. Gesetzbuecher sind nicht zufaellig verdammt dick.

Ich glaube kaum, dass du mehr als eine Stunde in einem Gerichtssaal verbracht hast, bei dem Niveau das du hier (erneut) zeigst.

Stimmt - das musste ich in diesem Job auch nicht; ich habe schlicht entschieden, wann einer der eigenen oder zuarbeitenden Anwaelte dies getan hat. Daran, dass Du einfachste Begrifflichkeiten nicht kennst und hier in peinlicher Weise mit Deinem Halbwissen posierst, aendert das aber auch nichts mehr.
 
Stimmt - das musste ich in diesem Job auch nicht; ich habe schlicht entschieden, wann einer der eigenen oder zuarbeitenden Anwaelte dies getan hat. Daran, dass Du einfachste Begrifflichkeiten nicht kennst und hier in peinlicher Weise mit Deinem Halbwissen posierst, aendert das aber auch nichts mehr.
Na mein Kleiner, Einbildung ist ja bekanntlich auch eine Bildung :daumen:

Viel Spaß dann morgen nachmittag bei der nächsten "Gerichtssitzung" mit der Barbara :lol:
 
Passt mal auf; die Schweden werden dieses Jahr anonymes Filesharing für sich entdecken und dann geht's wieder rund *Tee schlürf* ...
 
Damit wird in meinen Augen nur die Daten von persönlichem Verhaltensstruckturen und Daten ansich gesammelt, damit die Industrie wieder Ansatzpunkte für neue Verkaufstrategien und Werbung entwickeln kann.
Man sehe was mit deinen persönlichen Daten passiert, trotz Datenschutzgesetz. Da wird dein persönliches Innenleben bei McCafe für 20Mio.€ als CD unterm Tisch durchgeschoben.:wow:
 
Das ist §53 UrhG. Und da steht exakt das, was ich geschrieben habe - das Du kopieren darfst, was Du kopieren darfst. Das, was Du nicht kopieren darfst, steht dann woanders. Gesetzbuecher sind nicht zufaellig verdammt dick.
Jetzt verdreh mal nicht die Tatsachen! Du hattest behauptet: Zitat JePe:"Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie - waere es so, waeren Kopierschutzmechanismen in der jetzigen Form vermutlich illegal."
Es geht darum das du auf fast jedes Werk mittlerweile einen Kopierschutz hast, welcher rechtlich korrekt, das Verfielfältigen zu privaten Zwecken unterbindet. Demnach wird der Passus für private Kopien dahingehend nichtig gemacht, als das er überflüssig ist und demnach eigentlich auch keine Grundlage mehr für eine pauschale Abgabe auf alles was mit Kopiermechanismen zu tun hat, geben dürfte. Das ist der Punkt. Ursprünglich hatte man sehr wohl das recht alles zu Kopieren für den privaten Gebrauch und seit der Änderung im UrhG darf man nur noch Sachen kopieren, die kopiert werden dürfen. Ich hatte ja auch nichts anderes gesagt, sondern lediglich dargelegt, dass dadurch eine Überschneidung zweier Rechte stattfindet. Das das so nicht richtig sein kann, sollte auch jemand wie du, der gerne den Eindruck erwecken möchte eine guten Bildung zu unterliegen, verstehen können.

Mir scheint sowieso, dass es mit Dir nicht möglich ist mal einen Konsenz zu erreichen, da du andauernd den Eindruck erweckst, aus reiner opportuner Intension immer gegenteilig zu anderen Meinungen zu argumentieren.

Damit wird in meinen Augen nur die Daten von persönlichem Verhaltensstruckturen und Daten ansich gesammelt, damit die Industrie wieder Ansatzpunkte für neue Verkaufstrategien und Werbung entwickeln kann.
Man sehe was mit deinen persönlichen Daten passiert, trotz Datenschutzgesetz. Da wird dein persönliches Innenleben bei McCafe für 20Mio.€ als CD unterm Tisch durchgeschoben.:wow:
Ja, guter Punkt. Genau darum geht es im Übrigen in meiner Signatur "Der gläserne Deutsche" ;)

MfG
 
Viel Spaß dann morgen nachmittag bei der nächsten "Gerichtssitzung" mit der Barbara :lol:

Danke. Ich richte ihr dann auch aus, dass es "nicht verboten ist, Gesetze zu uebertreten".

Diesmal definitiv EOD, weil ausser Beleidigungen und Unsinn nichts mehr zu erwarten ist.

Jetzt verdreh mal nicht die Tatsachen! Du hattest behauptet: Zitat JePe:"Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie - waere es so, waeren Kopierschutzmechanismen in der jetzigen Form vermutlich illegal."

Ich "verdrehe" nichts und muss auch nichts verdrehen - es ist schlicht ein Unterschied, ob etwas prinzipiell zulaessig ist (und das ist die Vokabel aus dem 53 UrhG) oder ein Rechtsanspruch darauf besteht. Ersteres ist der Fall, wird aber durch weitere Gesetze beschraenkt, weshalb Letzteres eben nicht zutrifft. Wofuer die Leergehaeuse- und geraeteabgaben gedacht sind, hatte ich auch mehrfach erklaert - und ist Dir scheinbar schnuppe.

Ebenfalls EOD, weil die Standpunkte nunmehr geklaert sein duerften.
 
Wo ist das Problem. Dann zeigst denen halt das keine illegalen Daten bei dir zu finden sind. Und wenn solche nicht vorhanden sind, dann reicht es auch nicht für eine Klage.

Wer hat schon 100% legale Daten? Keine mp3 von einer CD die er nicht selbst besitzt? Kein Spiel von einem Freund, dass durch einen Crack läuft?

Und selbst wenn: Wie stellst du dir das vor: "Hier Herr Polizist, werfen Sie einen Blick in meinen Datei-Explorer - Sie sehen, dass ich kein Ordner "Vom Internet heruntergeladene Schwarzkopien" habe! Oder du übergibst einem Ermittler bereitwillig deine PC's, USB-Sticks und HDDs damit sie für zwei, drei Wochen gründlichst untersucht werden. Und das ist ja auch vollkommen ok, solange die Musikindustrie den Verdacht hegt, du betreibs illegales Filesharing.. :schief:
 
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