AW: MSI Z77 GD65 zurück zu Amazon ?
Dieses Board ist einfach nicht fuer Haende von Anfaenger geboren, es ist ein Mainboard das auch einen gewissen Grad von Erfahrung sucht.
(Mein System ist auf diesem Board aufgebaut, hatte davor die P67 Variante.!)
Wer hier anfaengt MSI schlecht zu machen der sollte sich schaemen und sollte erstmal sich informieren bevor das Geweine startet.
MSI tauscht Mainboards direkt, wenn man als Endverbraucher der Meinung ist, dass das Mainboard instabil ist so meldet man dieses Board online an und hat in den naechsten 1-2 Tagen ein neues Board.
Des Weiteren muss man sich auch mit dieser Materie befassen, solche Probleme koennen anhand von "falschen" BIOS Versionen auftreten, aus diesem Grund gibt es zich BETA BIOS Versionen.
Mich kotzt das Rumgeheule langsam an, weil es zu 99 Prozent Anwenderfehler sind. Der eine heult, weil er sein Luefter nicht sauber ansteuern kann, der andere, weil das Netzwerk einbricht - ich frage mich jedes Mal, wenn ich so etwas lese, warum dann auf die "guenstigeren" Hersteller zurueckgegriffen wird.... Heute ist doch schon jeder ein Gott des Overclockings, wenn er den OC Genie Knopf auf dem MSI Board drueckt und sich wundert, warum der Rechner dank Box Luefter einbricht...
Bevor hier ein weiteres Hassgeschwadere ausbricht...
Erstmal mit der Materie befassen, dann urteilen!
// Kurz zu diesem Thema - Gewaehrleistung/Garantie/Fernabsatzgesetz
Gewaehrleistung, nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast - danach muss man als Kaeufer dem Hersteller/Haendler nachweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf war, da das unrealistisch ist, so greift die Herstellergarantie.
Natuerlich denkt man als Kaeufer, dass man im Rahmen der Gewaehrleistung vieles erwuergen kann - keine Chance. Ein Ruecktritt vom Kaufvertrag ist mehr als nur unwahrscheinlich, auch im Rahmen der Gewaehrleistung.
Der Hersteller darf drei Mal nachbessern, nur wenn diese drei nachbesserungsversuche fehlschlugen, kann der Kaufvertrag angefechtet werden!
Der Haendler ist nicht der Hersteller, das sollten die Menschen mal verstehen!
Fernabsatzgesetz - 14 Tage Rueckgaberecht, NUR BEI ONLINE KAUF, im Einzelhandel gibt es KEIN umtauschrecht (Hier werden zwei Willenserklaerungen direkt gegeben!) - auch wenn jeder das denkt! Wirbt der Einzelhaendler mit einem Umtauschrecht, so ist das eine Kulanzleistung.
Garantie - obliegt dem Hersteller, dieser kann dann, wenn ein Geraet nicht mehr reperabel ist, auch ein Austausch vornehmen oder im Zweifel gar eine Zeitwertgutschrift geben,