MSI 280x OC 3G - Kein Garantiefall?

DeathscytheXXXG

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Morgus Community,

wie der Titel schon andeutet, habe ich probleme mit meiner Grafikkarte ( MSI Deutschland R9 280X GAMING 3G ).

Das Problem ist, dass meine Grafikkarte ab einer bestimmten auslastung abstürzt; dieser Absturz lässt sich daran erkennen, dass nurnoch dünne, farbige Streifen mit Schwarzem oder weißem Hintergrund angezeigt werden.

Dies geschah vor einigen Monaten zum ersten Mal, als ich zwei Monitore, nämlich meinen BenQ Xl2411z und meinen alten LG 60Hz monitor (name vergessen) angeschlossen hatte. Als ich dann den LG wieder abstöpselte trat das Problem nicht mehr auf.

Naja, bis vorherigen Montag.

Als ich gemütlich ne runde csgo gezockt habe (auf low settings, CSGO ist wirklich kein Grafikintensives game), ist das oben geschilderte Problem aufgetaucht und ich begann skeptisch zu werden. Als ich dann Freitagnachts eine Runde Eurotruck Simulator gespielt habe, trat das Problem erneut auf.

Daraufhin war mir klar : "Ey, irgendwas stimmt mit diesem Omega Treiber nicht".
Dann hab ich einen Treiber installiert, mit dem in der Vergangenheit keine Probleme auftauchten (die genaue Bezeichnung ist mir unbekannt, irgendwas vom April, kein betatreiber!)
Die Sache ist die, dass ich nicht die native Auflösung, sondern 1280x1024 drinnen habe, da dies mMn besser aussieht.

Daraufhin wurde ich stutzig; ich prüfte das Bios der Karte, welches das neue zu sein schien, ich installierte den von der MSI homepage gelisteten Treiber (2014er. nicht der allererste), machte tests in Furmark und das kam raus :

(1280x1024, 8MSAA)

1. Test : 75°C nach 5-7 Minuten, danach war schluss
2. Test : 78°C nach .... 10-12 Minuten, danach war schluss.
3. Test : 80°C Maximum nach 20Min abbruch - keine Probleme

dann machte ich den Test mit der 1080 Preset - nach einer Minute war schluss!


Dass die GPU nach 78°C anfängt zu spacken, habe ich auch erlebt, als ich CSGO spielte und bei 78°C (überprüft via MSI afterburner) ebenfalls nichts mehr ging.
Seit gestern ist es so, dass die Streifen zwar noch auftauchen, aber nach schliessen der Anwendung, die die Grafikauslastung verursacht, der Pc weiter verwendbar ist.

JETZT KOMMT DAS UNDING :

Ich habe den CSV shop mit diesem Problem kontakiert, mit dem Wunsch, die Graka zurückschicken zu wollen.
Diese sagten lediglich :

http://fs2.directupload.net/images/141222/pktn9stq.png

Ich bin mit meinem Latein am Ende und wende mich an euch?

Wie ist der Fehler zu beheben?
Hat CSV recht?
(Wie grottig sind MSI/AMD wirklich?)

Hier noch ein Souvenir : (GPU-Z)

http://fs1.directupload.net/images/141222/djmmq6te.png


Gruß
 
Hast du dem Shop geschrieben das du die Karte zurückgeben willst oder zur Reparatur innerhalb des Garantiezeitraumes?
MSI gibt ja 3 Jahre freiwillige Garantie und die Wickeln das auch nur über den Händler ab. MSI Service Plus
Nur Systemkunden (PC/Notebook) können bei MSI eine Endkunden-RMA durchführen.

Meine MSI 280X hatte an besonders warmen Tagen im Sommer auch ihre 82°C und funktionierte trotzdem prächtig.
 
Hast du dem Shop geschrieben das du die Karte zurückgeben willst oder zur Reparatur innerhalb des Garantiezeitraumes?
MSI gibt ja 3 Jahre freiwillige Garantie und die Wickeln das auch nur über den Händler ab. MSI Service Plus
Nur Systemkunden (PC/Notebook) können bei MSI eine Endkunden-RMA durchführen.

Meine MSI 280X hatte an besonders warmen Tagen im Sommer auch ihre 82°C und funktionierte trotzdem prächtig.

Meine hat im Sommer auch keine Faxen geschoben, zumindest dann nicht, wenn nur ein monitor angeschlossenw war;
ich hatte denen gesagt, dass ich vom Garantiefall gebrauch machen und die Karte zurückschicken wollte.


By the way, ich hab mal denselben Test mit Furmark auf 1080p gemacht :

20min, null Problemo für die karte.

Kann mir das jemand mal erklären?
 
Nachdem ich jetzt entweder nicht lesen kann oder du nicht geschrieben hast wielange du die Karte schon dein eigen nennst, lässt sich hier schwer sagen wer hier eher recht hat :what:

Ob du hier in der Beweißpflicht bist oder dein Händler, beantwortert dir dein kaufdatum ;-)
 
Nachdem ich jetzt entweder nicht lesen kann oder du nicht geschrieben hast wielange du die Karte schon dein eigen nennst, lässt sich hier schwer sagen wer hier eher recht hat :what:

Ob du hier in der Beweißpflicht bist oder dein Händler, beantwortert dir dein kaufdatum ;-)

Die hab ich seit 11 Monaten. Die 280x ist doch noch gar nicht so lange draussen.

EDIT : Der 1080p Preset test treibt nicht die temp in die Höhe, aber die oben genannten streifen etc. sind während des tests trotzdem zu sehen!
 
Hast du Übertaktet oder alles in Stock betrieben? Wie sehen denn deine Kühlkomponenten im PC selbst aus? Lüfter? Gehäuse usw usw
 
Hast du Übertaktet oder alles in Stock betrieben? Wie sehen denn deine Kühlkomponenten im PC selbst aus? Lüfter? Gehäuse usw usw

Die Karte ist von Werk aus Übertaktet, ansonsten hab ich diese Einstellungen nicht angerührt.
Mein Case ist das Bitfenix shinobi Windowed und habe 3 Lüfter; 2 die luft reintragen, eine die die lüft rausträgt;
Gereinigt habe ich die Graka auch und trotzdem spack sie rum ... zumindest jetzt im 1080p preset Test
 
Wird sofort gemacht ^^

EDIT: Ich solls in einen anderen PC einbauen, weil die Möglichkeit besteht, dass mein Netzteil dafür zu schwach sei/sein könne.

Mein PSU : 500 Watt be quiet! System Power 7 Bulk Non-Modular 80+ Silver

naja kannst du machen, aber es klingt ehrlich gesagt nicht danach das dein PSU ein Problem hat.
Theoretisch wäre die ersten 12 Monate aber der Händler in der Beweißpflicht nachzuweißen das du die Karte vermurkst hast, sofern nichts anderes in den AGB gestanden hätte, allerdings hilft hier ein Beharren auf dein Recht auch nicht wirklich weiter, du willst ja einfach nur eine funktionierende Karte ;-)
 
naja kannst du machen, aber es klingt ehrlich gesagt nicht danach das dein PSU ein Problem hat.
Theoretisch wäre die ersten 12 Monate aber der Händler in der Beweißpflicht nachzuweißen das du die Karte vermurkst hast, sofern nichts anderes in den AGB gestanden hätte, allerdings hilft hier ein Beharren auf dein Recht auch nicht wirklich weiter, du willst ja einfach nur eine funktionierende Karte ;-)

Richtig und da dies nicht der Fall ist, wurde mir geraten, vor Gericht zu ziehen.
 
Ja dir steht auf jedenfall zu die Karte zu Reparatur einzuschicken. Eigentlich ist auch der Händler falls nicht in den AGB verpflichtet die Karte anzunehmen und diese für dich an den Hersteller zu senden und diese reparieren zu lassen. Danke aufjedenfall für das Posten des Anbieters, denn dann weiß man ja schon mal wo man nichts bestellt, denn der wirft ja gleich mal mit seinen § herum ohne wirklich eine Lösung anzubieten. Hersteller kontaktieren, die sind eigentlich sehr bemüht. MSI immer gute Erfahrungen gemacht und den Shop lassen. Sollte die Karte dann wirklich einen Defekt gehabt haben, der vom Hersteller ausging oder vielleicht einen anderen Defekt ausgeworfen hat, der nicht von dir kam, würde ich an deiner Stelle dem Verkäufer das zukommen lassen.
 
Morgus Community,
wie der Titel schon andeutet, habe ich probleme mit meiner Grafikkarte ( MSI Deutschland R9 280X GAMING 3G ).
Das Problem ist, dass meine Grafikkarte ab einer bestimmten auslastung abstürzt; dieser Absturz lässt sich daran erkennen, dass nurnoch dünne, farbige Streifen mit Schwarzem oder weißem Hintergrund angezeigt werden.
Wie schaut denn der Rest vom System aus?
Netzteil? WIe alt??
 
Richtig und da dies nicht der Fall ist, wurde mir geraten, vor Gericht zu ziehen.

Für leute mit Rechtsschutzverischerung die das übernimmt bestimmt eine Option, aber soll ja hier keine Rechtsberatung werden, die ist meines wissens nach wievor untersagt - ich geb ja nur den Schwung in eine Richtung ;-)

Hatten wir schon, siehe Seite 1
Da haste aber nicht das Alter der PSU verraten, es sei den du hast sie seit List-Datum 2012
 
Ist das n Kauf aus Deutschland? Dann gilt 2 Jahre Garantie. Nix mit Beweispflicht :wall:. Ruf den Händler an und sag dem er soll ne RMA bei MSI aufmachen (2 Jahre ist Gesetzt in DE, in dem Fall sogar 3 dank MSI).

Tatsächlich so einiges falsch gelaufen bei dem Post :D wo war ich nur geistig. Gewährleistung hat natürlich der Poster unter mir recht.


Garantie gilt natürlich nur, wenn der Händler dir Garantie zusichert. Ich habe mir mal den Shop, die AGB und eine Produktseite zu einem ähnlichen Produkt angesehen .. tja der Händler schreibt nirgends das du Garantie hast - somit nur Gewährleistung.

Wenn es nun ein Hersteller mit direkt Abwicklung (wie EVGA oder BeQuiet) wäre, dann könntest du dich an diesen wenden - ob das aber auch bei MSI geht???
 
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naja kannst du machen, aber es klingt ehrlich gesagt nicht danach das dein PSU ein Problem hat.
Theoretisch wäre die ersten 12 Monate aber der Händler in der Beweißpflicht nachzuweißen das du die Karte vermurkst hast, sofern nichts anderes in den AGB gestanden hätte, allerdings hilft hier ein Beharren auf dein Recht auch nicht wirklich weiter, du willst ja einfach nur eine funktionierende Karte ;-)

Nein, es sind 6 Monate der Beweislastumkehr (§476 BGB "...innerhalb von sechs Monaten...")

Allerdings hat man nach 11 Monaten immer noch die gesetzliche Gewährleistung. Auch wenn die Karte beim Gefahrenübergang (Übergabe an dich) scheinbar in Ordnung war, ist sie nun, trotz sachgemäßer Handhabung, wie sie mit der Sache üblich ist und ohne deine Einwirkung kaputt gegangen (Ram hat sich evtl verabscheidet) Da der Käufer die feine elektronische Struktur der Karte manuell nicht verändert hat, hast du somit den Beweis, dass die Karte schon bei Gefahrenübergang defekt war, und sich dieser Defekt aber erst später gezeigt hat (Wenn ich das jetzt dem BGB vor mir richtig entnehmen konnte). Somit hast du ein Recht auf Nacherfüllung nach §439 BGB. Hierbei kannst du auswählen, ob du eine Reparatur (Nacherfüllung) oder eine Lieferung einer unbeschadeten Sache (Nachlieferung) verlangen §439 (1) BGB. Außerdem muss der Verkäufer nach §439 (2) BGB die Transportkosten übernehmen (Also nicht beim Versand abzocken lassen ;)).

Ich denke, die wollten sich einfach davor drücken. Du kannst dir mal die Paragraphen usw. was ich dir jetzt rausgesucht habe durchlesen und wenn du zum selben Ergebnis kommst wie, schreib es ihnen incl. der Paragraphen. Meistens ist dann Ruhe. Verlang aber bitte Nachlieferung, da Reparatur unverhältnismäßig wäre. Wenn dann immernoch gezickt wir, spar dir die Rechtsanwaltskosten und nimm die freiwillige Garantie von MSI an.

Grüße :)

@Uka Nein, es gelten 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Die Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer! Garantieleistungen sind freiwillig.
 
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Dieser Post ist Sinnfrei, weil der Capitan es schon richtig gestellt hat.

Bei Uka's 2 Jahren gesetzlicher Garantie stellen sich mir jedoch die Zehennägel hoch :devil:
 
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Nein, es sind 6 Monate der Beweislastumkehr (§476 BGB "...innerhalb von sechs Monaten...")

Allerdings hat man nach 11 Monaten immer noch die gesetzliche Gewährleistung. Auch wenn die Karte beim Gefahrenübergang (Übergabe an dich) scheinbar in Ordnung war, ist sie nun, trotz sachgemäßer Handhabung, wie sie mit der Sache üblich ist und ohne deine Einwirkung kaputt gegangen (Ram hat sich evtl verabscheidet) Da der Käufer die feine elektronische Struktur der Karte manuell nicht verändert hat, hast du somit den Beweis, dass die Karte schon bei Gefahrenübergang defekt war, und sich dieser Defekt aber erst später gezeigt hat (Wenn ich das jetzt dem BGB vor mir richtig entnehmen konnte). Somit hast du ein Recht auf Nacherfüllung nach §439 BGB. Hierbei kannst du auswählen, ob du eine Reparatur (Nacherfüllung) oder eine Lieferung einer unbeschadeten Sache (Nachlieferung) verlangen §439 (1) BGB. Außerdem muss der Verkäufer nach §439 (2) BGB die Transportkosten übernehmen (Also nicht beim Versand abzocken lassen ;)).

Ich denke, die wollten sich einfach davor drücken. Du kannst dir mal die Paragraphen usw. was ich dir jetzt rausgesucht habe durchlesen und wenn du zum selben Ergebnis kommst wie, schreib es ihnen incl. der Paragraphen. Meistens ist dann Ruhe. Verlang aber bitte Nachlieferung, da Reparatur unverhältnismäßig wäre. Wenn dann immernoch gezickt wir, spar dir die Rechtsanwaltskosten und nimm die freiwillige Garantie von MSI an.

Grüße :)

@Uka Nein, es gelten 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Die Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer! Garantieleistungen sind freiwillig.


Hab ich denen so geschrieben.
 
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