Monitor nach Softairabschuss defekt ;(

BIn mir ziemlich sicher das es die Haftpflicht bezahlen wird.. ich bin selber noch über meine Eltern versichert und ich habe es außer versehen geschafft eine scheibe mit einer "softair" zu zerschießen. Die wurde bezahlt
 
Mit einer Meldung bei der Versicherung wäre ich in diesem Fall Vorsichtig.
Man kann zwar mal nachfragen, so rein obligatorisch aber naja....
Fragen die vor einer Meldung geklärt sein sollten:
1. War die Softair Manipuliert?
2. In Deutschland gekauft mit "F" im Fünfeck?
3. Ist dein kleiner Bruder mindestens 14? => Softairwaffen bzw. Anscheinswaffen werden hierzulande nach dem Waffengesetz behandelt. Für Softairs gilt:
<0,5Joule = mindestens 14 Jahre
>0,5Joule = mindestens 18 Jahre

Sollte eines davon nicht zutreffen, machen sich entweder die Eltern oder dein Bruder strafbar.
 
Also Softair war so nen Kerwe billigteil hat er selbst gekauft und er is unter 14, aber die Versicherung zahlt innerhalb der Familie eh nicht. Wenn er die Scheibe einschießen würde würden sie zahlen weil wir in nem Mietshaus wohnen aber so nicht...
 
Ja nee mit so einem Teil auf den Monitor ballern und erwarten das die Versicherung zahlt? Was soll er als Begründung angeben das eine afrikanische Rennbiene da rein geflogen ist? Das innerhalb der Familie gezahlt wird ist durchaus möglich ( Vertrag durchlesen ) nur ob so etwas zahlen ist eher die Frage
 
Richtig nachfragen kostet nix ( nur bei der Wahrheit bleiben ). Achtung, wenn ihr mal den Normannenraubzug nachspielt keine Brandpfeile :D
 
Das hier muss ich noch mal klarstellen.
2. In Deutschland gekauft mit "F" im Fünfeck?
Da die Softair unter 0,5J hat, fällt sie nicht in dem Maße unter das Waffengesetz, wie Luftdruckwaffen zwischen 0,5 und 7,5J und hat natürlich kein "F" im Fünfeck. Daher dürfen Softairs unter 0,5J auch vollautomatisch ver- und betrieben werden.

3. Ist dein kleiner Bruder mindestens 14? => Softairwaffen bzw. Anscheinswaffen werden hierzulande nach dem Waffengesetz behandelt. Für Softairs gilt:
<0,5Joule = mindestens 14 Jahre
>0,5Joule = mindestens 18 Jahre
Der Erwerb ist ab 14 Jahren erlaubt, Besitz und Benutzung (von allem innerhalb des Hauses) sind in diesem Fall unerheblich.

Sollte eines davon nicht zutreffen, machen sich entweder die Eltern oder dein Bruder strafbar.
Selbst dann nicht, wenn er mit Schrotflinte den Monitor zerschossen hätte.
 
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