Microsoft: Nutzung von Windows-7-Upgrade als Vollversion ist illegal

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung zu Microsoft: Nutzung von Windows-7-Upgrade als Vollversion ist illegal gefragt. Beachten Sie dabei unsere Forenregeln.

arrow_right.gif
Zurück zum Artikel: Microsoft: Nutzung von Windows-7-Upgrade als Vollversion ist illegal
 
Weiß eigentlich irgend jemand, ob upgrade Versionen zum Upgrade berechtigen?
M$ schweigt sich da leider aus, ich hab aber seit Win98 nur noch Upgrades gekauft...
 
Solang sie da keinen Riegel vorschieben können, wird das wohl jeder machen. Wenn ich mich mit solchen Sachen auskenne, würd ich auch in jedem Fall ne Upgrade-Lizenz kaufen und daraus ne Vollversion machen. Microsoft verdient genug an den Noob- Benutzern, die sich die Vollversion kaufen (also die nicht- Systembuilder-Version) :P
Sollen sie halt keine Upgrade-Version anbieten, wenn sie es nicht unter Kontrolle haben...
 
Ist nicht schon der Besitz von xp genug, um Upgraden zu dürfen ?

Ich meine wer hat den kein xp ? xD Jeder PC hat das ja eh lol

Sicherlich ist das dann nur Lizenzrechtlich, weil es eine Neuinstallation braucht...
 
Oh, ich glaube ich habe mich strafbar gemacht :lol: ! *Ironie*

Selbst schuld, wenn Microsoft es anbietet, muß auch damit gerechnet werden, das etwas hellere Leute dies auch ausnutzen. Als großer Software-Hersteller hätten Sie alle Möglichkeiten gehabt, dies zu unterbinden, Microsoft hat hier eindeutig gepennt.

Gruß Explosiv
 
Ich frage mich jetzt, was los ist, wenn man z.B. Vista home premium als SB hat und ein upgrade auf Windows 7 prof macht. Da ein upgrade in dem Fall garnicht möglich ist, muss man das ja komplett neu installieren. Und zu einer Neuinstallation bräuchte man aber die vorhergehende Vollversion, also nicht die OEM's bzw. SBversionen. Wenn man der Argumentation jetzt normal folgt, wäre das ja auch schon nicht zulässig. Aber wer kauft sich eine Vollversion mit vollem support ? Auf so ziemlich allen Pc's laufen Oem's bzw. SBversionen, ist ja auch klar, wer legt schon das 3 fache für die Vollversion hin, deren Unterschied der Telefonsupport ist.

Die Konsequenz daraus wäre, man kann unter bestimmten Situationen nur ein upgrade machen, wenn man vorher die Vollversion des anderen Betriebssystems hatte. Also keine OEM's. D.h. man zahlt unter Umständen Geld an M$ und meint man ist legal unterwegs und dabei ist es illegal.
 
Ich habe eben gerade mal die deutschen Microsoft-Seiten zum Thema Upgrade durchgesehen.
Nirgendwo stand auch nur einmal, dass man eine Vollversion benötigt. Man muss einfach nur Windows XP oder Windows Vista besitzen. Und da das bei den meisten Leuten als Systembuilder bzw. OEM vorliegt, wäre die Upgradelizenz für viele nutzlos - warum bietet Microsoft Studenten also Upgradeversionen an?

Und mal ganz unter uns:
Warum ist Microsoft nicht damit zufrieden, dass die Leute sich Windows wenigstens legal kaufen? Ich kenne etliche Leute, die noch nie eine Original-Windows-CD gesehen haben.
Und der preisliche Unterschied zwischen Upgrade und Vollversion fällt auch nicht extrem groß aus, wobei beim Upgrade ja immerhin schon mindestens eine OEM-Version vorliegt, an der Microsoft schon mal verdient hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn keine Prüfung auf Upgrade erfolgt, selbst schuld.

Bei meiner Installation gestern mit dem Family-Pack, gab es keinerlei Prüfung ob ich eine Upgradeberechtigte Windowsversion besitze. Weder Key noch CD/DVD Prüfung, Installiert war nix.

Mein damaliges W98 Upgrade/Update verlangte nach der CD zur Berechtigungsprüfung.
 
...
Und mal ganz unter uns:
Warum ist microsoft nicht damit zufrieden, dass die leute sich windows wenigstens legal kaufen? Ich kenne etliche leute, die noch nie eine original-windows-cd gesehen haben.
Und der preisliche unterschied zwischen upgrade und vollversion fällt auch nicht extrem groß aus, wobei beim upgrade ja immerhin schon mindestens eine oem-version vorliegt, an der microsoft schon mal verdient hat.
dito.
 
Medion Windows

Wenn ich mir einen Medion PC kaufe bzw. habe mit vorinstalliertem XP + Recovery CD und allem drum und dran, dann mir jetzt ein Windows 7 Family Pack hole und Upgrade (also formatiere und dann installiere. ein richtiges Upgrade is ja bei XP nich). Mach ich mich dann STRAFBAR?!
Es stand nirgendwo was über OEMs usw. das die nicht als Upgradebar durchgehen! Das is echt :daumen2:!
 
mit dem ständigen "das ist illegal" und "das ist illegal" schießen die sich selbst ein eigentor. die sollen mal den ball flachhalten und den käufern mehr rechte erteilen. da verweise ich nur auf den mangelnden support für kunden. 3 mails und dann bezahlen. was soll das denn??? nicht dass ich den support bräuchte, aber das hat einen faden nachgeschmack, wenn man weiß wie schlecht die produktunterstützung ist. meiner meinung nach, lassen die sich ihr "fastmonopol" richtig zum ***** raushängen... die sollen mal dankbar sein, dass die leute den hype um windows 7 mitmachen und bereit sind, einfach so auf ein neues os umzusteigen, ohne gravierende verbesserungen gegenüber dem vorgänger bereitzustellen.
ich bin an dieser stelle kein M$ hasser, aber einige dinge kotzen mich bei dem verein richtig an...:daumen2:
 
Weiß eigentlich irgend jemand, ob upgrade Versionen zum Upgrade berechtigen?
M$ schweigt sich da leider aus, ich hab aber seit Win98 nur noch Upgrades gekauft...

Ich denke, dein Upgrade XP sollte prinzipiell wie eine Vollversion behandelt werden, sonst hast du leider in diesen Fall Pech gehabt.

Du könntest eventuell machen was ich gemacht habe, ich habe mir im Juli ein SB von Vista HP 64 gekauft, der Upgrade berechtigt war, und am Montag bekam ich per DHL meine DVD mit Win 7 HP 64 direkt vom Microsoft. Also zwei BS auf ein mal, den Win 7 kommt auf den nächsten PC, der ich im Somer-Herbst 2010 bauen werde. ;)

Ich frage mich jetzt, was los ist, wenn man z.B. Vista home premium als SB hat und ein upgrade auf Windows 7 prof macht. Da ein upgrade in dem Fall garnicht möglich ist, muss man das ja komplett neu installieren. Und zu einer Neuinstallation bräuchte man aber die vorhergehende Vollversion, also nicht die OEM's bzw. SBversionen. Wenn man der Argumentation jetzt normal folgt, wäre das ja auch schon nicht zulässig. Aber wer kauft sich eine Vollversion mit vollem support ?...

Wie oben gesagt, ich habe in Juli ein SB vom Vista HP 64 gekauft, der upgrade berechtigt war, ich gehe davon aus, dass das Upgraden mit jeder SB/OEM möglich ist. Nur in manchen Fälle geht es nur mit einer Neuinstallation, z.B Vista HP zu 7 Pro. Und das ist nach Microsoft vollkommen legal.

Wenn ich mir einen Medion PC kaufe bzw. habe mit vorinstalliertem XP + Recovery CD und allem drum und dran, dann mir jetzt ein Windows 7 Family Pack hole und Upgrade (also formatiere und dann installiere. ein richtiges Upgrade is ja bei XP nich). Mach ich mich dann STRAFBAR?!
Es stand nirgendwo was über OEMs usw. das die nicht als Upgradebar durchgehen! Das is echt :daumen2:!

Es steht nirgendwo, dass OEMs/SBs nicht upgrade berechtigt sind!

@ Alle:

Artikel noch einmal lesen und richtig verstehen!

In den letzten Tagen sind im Internet offenbar Anleitungen aufgetaucht, die erklären, wie man mit einer Upgrade-Version von Microsoft Windows 7 eine Neuinstallation durchführen kann, ohne selbst die Vollversion einer älteren Windows-Version zu besitzen

Wer eine illegale Kopie vom XP/Vista hat, ist natürlich nicht Upgrade berechtigt! Weil seine ältere Lizenz ungültig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es steht nirgendwo, dass OEMs/SBs nicht upgrade berechtigt sind!


He,he!
Das is echt faszinierend!
Bis vor 5 Minzten stand da:
Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt. Dies gilt NICHT für OEM Versionen

Jetzt steht nur noch:
Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt.
in diesem Artikel......


Wirklich sehr faszinierend!.....
 
He,he!
Das is echt faszinierend!
Bis vor 5 Minzten stand da:
Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt. Dies gilt NICHT für OEM Versionen

Jetzt steht nur noch:
Microsoft betont, dass eine Neuinstallation von Windows 7 natürlich für jeden legal ist, der ein älteres Windows als Vollversion besitzt.
in diesem Artikel......


Wirklich sehr faszinierend!.....

Hehe genau bin auch grad etwas verwirrt...würds jetzt schon gern mal genauer wissen. Hab nämlich selbst nur OEM und SB Versionen.

EDIT:
Aber eigentlich wärs ja schwachsinn hab mir im September nen neuen Laptop gekauft bei dem Vista HP 32Bit dabei war. Allerdings bin ich seitens des Hersteller berechtigt mir für 22€ ein entsprechendes Windows 7 nachzubestellen.
Die Vista Version is ja aber auch OEM würd ich mal sagen, von daher wärs irgendwie schon voll der Schwachsinn, weil sich ja die Hersteller auch von normalen PC´s dann strafbar gemacht hätten mit ihrem Update-Angebot.
 
Zuletzt bearbeitet:
EDIT:
Aber eigentlich wärs ja schwachsinn hab mir im September nen neuen Laptop gekauft bei dem Vista HP 32Bit dabei war. Allerdings bin ich seitens des Hersteller berechtigt mir für 22€ ein entsprechendes Windows 7 nachzubestellen.
Die Vista Version is ja aber auch OEM würd ich mal sagen, von daher wärs irgendwie schon voll der Schwachsinn, weil sich ja die Hersteller auch von normalen PC´s dann strafbar gemacht hätten mit ihrem Update-Angebot.

Stimmt...Puh....dachte schon ich hätte dem Armen M$ ihr Geld streitig gemacht....^^
 
eigentlich ist das mit den OEMs ganz einfach zu verstehen: ne OEM-Lizenz kommt mit einem bestimmten Computer und darf folglich nur auf diesem Computer installiert werden (steht auch dick auf jeder OEM-CD). Wenn man jetzt auf diesem gekauften Computer miz z.b. gekauftem OEM-XP (medion oder solche) Windows 7 Upgrade installiert, dann ist das legal. wenn man allerdings irgendwo nen alten OEM-XP-Code hat auf seinem alten Pentium 3-PC der auf dem Dachboden liegt, dann darf man nicht auf seinen neuen Core i5-PC Windows 7 Upgrade installieren, weil die XP-OEM-Lizenz an den alten PC gebunden ist...
soweit die Theorie (auch so beschrieben hier Microsoft SMB Community Blog : No, OEM Microsoft Windows licenses cannot be transferred to another PC)

in der Praxis wird man leute, die das anders machen, allerdings kaum ausfindig machen können, Microsoft wird sicher nicht jeden Windows-Benutzer daheim abklappern, um zu schauen, ob er upgraden durfte oder nicht. und da ja bei der Installation von Windows 7 als Upgrade weder CD noch der Key der alten Windows-Version gefordert wird, ist es für Microsoft überhaupt nicht zu unterscheiden aus dem Internet, ob jemand upgraden durfte oder nicht.

wie es allerdings aussieht, wenn man einen Fertig-PC mit neuer Hardware bestückt und nach und nach alles auswechselt, das ist mir nach der Logik allerdings unklar... denn wenn irgendwann nichts mehr vom alten PC übrig ist, dann kann ja die Windows-Lizenz nicht verschwinden, es war ja mal der alte PC

und außerdem ist lange nicht alles, was im EULA steht, vereinbar mit geltendem Recht... (z. B. Apples Mac-Bindung ist laut Forenuser in Deutschland nicht rechtens)

Gruß Master451
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe aber damals die Telefon Aktivierung von MS gemacht weil ich meinen Medion PC in die Tonne getreten habe und habe dann erfolgreich das Medion XP (eine extra XP CD ohne irgendwelche Medion Progs nur mit nem Medion Label auf der CD war dem PC beigelegt) auf meinen neuen jetzigen PC übertragen und aktiviert habe nun ist es also nur noch auf diesem gültig.
Dann habe ich am 24.10 per Win7 Family Pack Upgegraded (auch gleich noch die HDDs neu partitioniert weil man bei XP ja nicht die Daten behalten kann) und bin momentan glücklich damit.
Ist das alles rechtens so?

P.S.: Achja ich besitze von beiden (XP und 7) Win versionen noch das COA und die CDs
 
Zum Thema Upgrade von OEM illegal: Da bei uns das Bundling noch Software mit Hardware rechtlich nicht mehr erzwungen werden kann, darf man solchermaßen verbundelte Software auch legal auf einer anderen Hardware weiter nutzen, sofern man hierbei die weiterhin gültigen übrigen Lizenzbestimmungen nicht verletzt, d.h. wenn man Windows XP als OEM mit einem älteren Rechner gekauft hat und nun seinen neuen Rechner mit einem Windows 7 Upgrade legal auf Basis dieser OEM-Lizenz installieren möchte, darf diese Windows XP Lizenz auf dem alten Rechner nicht mehr weiter genutzt und bei Verkauf des Rechners selbstverständlich auch nicht mit veräußert werden.
Insofern macht es aber keinen Unterschied, ob es sich bei dieser Windows XP Lizenz um ein Box-Produkt oder aber eine OEM/SB-Lizenz gehandelt hat. Der einzige Unterschied den es zwischen OEM/SB- und Box-Produkt gibt (neben der Tatsache, dass die Vista- und 7er-OEM-Lizenzen meist entweder die 32-bit oder die 64-bit, jedoch nicht beide enthalten) besteht im Anspruch auf Unterstützung bei Produktmängeln. Microsoft bietet hier keinen individuellen Support für OEM/SBs, d.h. der Käufer muss sich hier an den Händler wenden, von dem er das Produkt erworben hat.
Der Passus bzgl. der Illegalität von Upgrades auf Basis von OEM-Versionen im verlinkten Blog-Eintrag bezieht sich somit nur auf bestimmte Regionen außerhalb der EU, wo diese Verbundelung von Software mit Hardware tatsächlich rechtlich durchsetzbar ist und trifft zudem auch in diesem Fall nur dann, wenn man eben das Upgrade auf einem anderen Rechner installiert als den, mit dem das verbundelte Windows ursprünglich geliefert worden ist.
 
Ich habe aber damals die Telefon Aktivierung von MS gemacht weil ich meinen Medion PC in die Tonne getreten habe und habe dann erfolgreich das Medion XP (eine extra XP CD ohne irgendwelche Medion Progs nur mit nem Medion Label auf der CD war dem PC beigelegt) auf meinen neuen jetzigen PC übertragen und aktiviert habe nun ist es also nur noch auf diesem gültig.
Dann habe ich am 24.10 per Win7 Family Pack Upgegraded (auch gleich noch die HDDs neu partitioniert weil man bei XP ja nicht die Daten behalten kann) und bin momentan glücklich damit.
Ist das alles rechtens so?

P.S.: Achja ich besitze von beiden (XP und 7) Win versionen noch das COA und die CDs

Genau das ist hierzulande vollkommen legal so.
 
Zurück