Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

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Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

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Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Mal ein paar Punkte dazu.

1. Auf der Website werden Raubkopierer angesprochen - den Begriff gibt es juristisch jedoch nicht.

2. Dank dem fehlenden Impressum weiß man nicht mal, ob wirklich das LKA Sachsen der Urheber ist oder nicht.

3. Aus 1 und 2 folgere ich, dass die GVU den Text verfasst hat und das LKA nicht mehr als der Erfüllungsgehilfe dieser Leute ist - traurig!

4. Folgt man der Argumentation der GVU dass das cachen eines Streams eine illegale Kopie ist, dann ist auch das cachen eines jeden DVD-Players eine illegale Kopie. Klingt blöd, aber juristisch wäre das auf einer Ebene, und somit wäre DVD abspielen genauso illegal wie streamen.

Aus 1-4 folgere ich: Panikmache. Und zwar äußerst dämliche. Denn jetzt werden irgendwelche Kleinkriminellen an beliebige Adressen schicken und mit Abmahnungen drohen - viele werden die Beträge aus der jetzt geschürten Angst bezahlen. Ich meine mal im Ernst, kennt wer jemanden der nicht wenigstens einmal was bei kino.to geschaut hat? Mal ganz ehrlich?
 
Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Was mir bisher aufgefallen ist und in jeder Berichterstattung Erwähnung finden sollte:

Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder Seitenaufruf zu einem Stream bei kino.to auch zur Folge hat, dass der Stream, der letztlich bei Dritten seinen Ursprung findet, tatsächlich angezeigt bzw. geladen wurde. Schließlich wurde bei kino.to nur die aufrufende Seite geladen, alles Weitere geschieht im Browser des Users. So wie ich das sehe, liegen, falls es tatsächlich so sein sollte, nur die Protokolle der aufgerufenen Seiten vor, nicht jedoch die Logs der Stream-Anbieter (da diese, falls vorhanden, auf anderen Systemen im Ausland liegen) oder Rückmeldungen der Wiedergabe-Plugins (User-lokale Logs). Löscht man nun seinen Internet- und PlugIn-Cache und lässt anschließend mal Defrag über die Platte huschen, kann selbst bei einer unwahrscheinlichen Hausdurchsuchung bei einem User nichts mehr nachgewiesen werden. Außerdem wird die Beweislage im Zweifelsfall so dünn sein, dass derartige Schritte kaum lohnenswert sind. Dem Unschuldsprinzip folgt schließlich auch "in dubio pro reo" :daumen:
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

So wie ich das sehe, liegen, falls es tatsächlich so sein sollte, nur die Protokolle der aufgerufenen Seiten vor, nicht jedoch die Logs der Stream-Anbieter

Nunja, die Hoster wurden über nen AJAX-Request geöffnet, der *könnte* schon geloggt sein, halte ich aber für unwahrscheinlich. Abgesehen davon weiß man dann immer noch nicht, ob jemand den Stream geschaut hat. Wie gesagt: Absolute Panikmache, an der sich PCGH leider "widerstandslos" beteiligt :/
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

4. Folgt man der Argumentation der GVU dass das cachen eines Streams eine illegale Kopie ist, dann ist auch das cachen eines jeden DVD-Players eine illegale Kopie. Klingt blöd, aber juristisch wäre das auf einer Ebene, und somit wäre DVD abspielen genauso illegal wie streamen.
Nicht ganz, der Rechteinhaber erlaubt das Puffern bei einem DVD Player, aber nicht bei einer Streaming Seite.
Nur dürfte der Rechteinhaber das einfach entscheiden, dann könnten er einfach sagen, dass man über youtube illegale Kopien bezieht wenn ihm irgendetwas nicht passt. Das hätte katastrophale Folgen, daher würde der Gesetzgeber dies auch aller Wahscheinlichkeit nach nicht zulassen.

Übrigens auch wenn es die Vorratsdatenspeicherung noch gäbe, dann dürfte die Rechteinhaber wegen solchen bagatell Delikten nicht darauf zugreifen. Das hat das Verfassungsgericht vernünftigerweise festgelegt, und es greift auch bei einer zukünftigen, abgeschwächten Variante der Voratsdatenspeicherung.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

An dieser Stelle kleiner Hinweis auf die Forenregeln, falls hier jemand etwas zu seiner eigenen Nutzung von kino.to sagen möchte (verkneift es euch ;)).

4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.
@Topic

Der Fall kino.to ist ein Resultat einer veralteten Gesetzgebung und mangelhaften Gesetzen mit fehlender Systematik. Zu allem Überfluss macht das deutsche "Code-Law"-Prinzip (abstrakte Formulierungen in Gesetzen) die Spielräume für Auslegungen extrem weit. Vielleicht bewegt sich jetzt durch den Fall kino.to endlich etwas in der deutschen Gesetzgebung. Ich hoffe es jedenfalls.

4. Folgt man der Argumentation der GVU dass das cachen eines Streams eine illegale Kopie ist, dann ist auch das cachen eines jeden DVD-Players eine illegale Kopie. Klingt blöd, aber juristisch wäre das auf einer Ebene, und somit wäre DVD abspielen genauso illegal wie streamen.

Das cachen im DVD-Player könnte man aber soweit auslegen, dass dies explizit vom Rechteinhaber gewollt ist (schließlich verkaufen die ihre DVDs, um diese Abspielen lassen zu können). Außerdem ist dieser Fall ganz eindeutig im §44a UrhG geregelt.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Nicht ganz, der Rechteinhaber erlaubt das Puffern bei einem DVD Player, aber nicht bei einer Streaming Seite.

Der Rechteentscheider hat aber leider :( nix zu melden, sondern es zählen die Gesetze - und die verbieten das Umgehen eines Kopierschutzes zum Zwecke der Herstellung einer Kopie. Auch die Kopie einer solchen illegalen Kopie ist illegal, was hier seitens der GVU als Argumentation angeführt wird.

Wenn also das cachen eines Streams als Kopie definiert wird, dann stellt auch cache deines DVD-Players eine Kopie her. Ganz einfach.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Das cachen im DVD-Player könnte man aber soweit auslegen, dass dies explizit vom Rechteinhaber gewollt ist (schließlich verkaufen die ihre DVDs, um diese Abspielen lassen zu können). Außerdem ist dieser Fall ganz eindeutig im §44a UrhG geregelt.
Der Rechteinhaber kann entscheiden wie sein Content verwertet wird ja. Aber bei solchen technischen Details muss es klare Regelungen geben inwieweit caching überhaupt eine Kopie sein kann.
Man kann das aktuell im Moment auch nicht auslegen, weil es rechtlich nicht klar geregelt ist ob caching/puffern eine "Kopie" ist. Dies kann höchstens bei einer zukünftigen eindeutigen Auslegung so ausgelegt werden.

Wenn also das cachen eines Streams als Kopie definiert wird, dann stellt auch cache deines DVD-Players eine Kopie her. Ganz einfach.
Aber eine vom Rechteinhaber erlaubte, du verstehst die Abhängigkeiten nicht ganz. Momentan allerdings ist caching keine Kopie, es ist einfach nicht eindeutig geregelt, daher braucht niemand was zu befürchten.

Nochmal kurz zur Wortwahl der PCGH:
Eine Antwort darauf ist schwer, dürfte aber lauten: Grundsätzlich ja, wahrscheinlich nein.
Die Aussage impliziert: "Wir wissen es nicht."
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Das cachen im DVD-Player könnte man aber soweit auslegen, dass dies explizit vom Rechteinhaber gewollt ist (schließlich verkaufen die ihre DVDs, um diese Abspielen lassen zu können). Außerdem ist dieser Fall ganz eindeutig im §44a UrhG geregelt.

Die Ausnahmeregelung kannte ich noch gar nicht :) Das Gesetz kann man aber auch auf streaming anwenden:

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen (§ 44a UrhG@),

die flüchtig oder begleitend sind

und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen,

[und] deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen

und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

(Hervorhebung von mir)
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Das Gesetz kann man aber auch auf streaming anwenden:

Genau das geschieht ja, zumindest von einigen Befürwortern. Ich bin gespannt auf die Entscheidung vom Gericht. Ich persönlich meine, dass §44a UrhG nicht anwendbar ist. Du hast die vielen "und" ja schon hervorgehoben. Das geht ja noch weiter:

§44a UrhG schrieb:
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder

2.eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen
, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Gerade die rechtmäßige Nutzung ist hier ein gigantisches Problem. Ebenso die wirtschaftliche Bedeutung im Falle des Streamings. Hier besteht sehr wohl eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung, ganz anders als beim Cachen einer DVD.

Wird Zeit, dass ich mir mal mehr Kommentarliteratur dazu anschaffe. Die ist aber immer so teuer...:(
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

@Pokerclock: Was denkst du warum ich das "oder" extra hervorgehoben habe?

Hier nochmal:

1.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler

oder

eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen

D.h. hier würde der erste Teil des Satzes greifen. Aber wie du schon sagtest, hat ein Gericht zu entscheiden, aber ich halte das Ganze für recht eindeutig.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Ich möchte mich darauf nicht endgültig festlegen, aber du darfst das "oder" nicht als Ausschlusstatbestand lesen. Du musst beide Tatbestände nebeneinander prüfen und in der Subsumtion feststellen, ob beide TB gegeben sind.

Es ist nicht selten, dass ein "oder" in einem Gesetz als "und" gelesen werden muss. Ich weiß das klingt jetzt merkwürdig, aber das wird dir so ziemlich jeder Jurist bestätigen können. Hier wird meine Meinung ebenso vertreten: Ergänzung

Ich habe ein noch etwas praxisnäheres Beispiel eines "oder", das als "und" lesen werden muss im Kopf, wenn ich den § dazu finde, gibt es einen Link. Dann wird deutlicher, was ich meine.

EDIT

Mein Gedächtnis ist doch noch gut genug dafür. §1 II HGB:

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Wenn man jetzt juristisch prüfen möchte, ob ein Handelsgewerbe vorliegt, muss das Unternehmen nach seiner Art und nach seinem Umfang (internationale Tätigkeit, Umsatzhöhe etc.) einem Handelsgewerbe entsprechen. Obwohl hier ein "oder" steht, muss es als "und" gelesen und geprüft werden. Nur wenn beides vorliegt, haben wir ein Handelsgewerbe. Hier in dem Fall liegt es an der doppelten Verneinung, die das notwendig macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Aus 1-4 folgere ich: Panikmache. Und zwar äußerst dämliche. Denn jetzt werden irgendwelche Kleinkriminellen an beliebige Adressen schicken und mit Abmahnungen drohen - viele werden die Beträge aus der jetzt geschürten Angst bezahlen. Ich meine mal im Ernst, kennt wer jemanden der nicht wenigstens einmal was bei kino.to geschaut hat? Mal ganz ehrlich?

Ganz ehrlich: Ich habe diese (und ähnliche) Seiten nie besucht. Nichtsdestotrotz stimme ich mit dir überein, dass nun Panikmache betrieben wird. Allein schon aus Gründen der Abschreckung. In Zukunft werden sich nämlich viele ehemalige kino.to-User dreimal überlegen, ob sie ähnliche Seiten benutzen. Dabei bin ich mir sicher, dass kein einziger kino-to-User rechtlich belangt wird. Sicherlich wird es aber einige Abmahnanwälte geben, die die Unwissenheit der Leute ausnutzen.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Hmm.
Wie war das? 4 Millionen Nutzer von Kino.to
80 Millionen Einwohner
Viele davon sind zu alt oder zu Jung um INternet zu nutzen.

Also sag ich mal, 10%-20% aller Internetnutzer in Deutschland haben bei Kino.to ihre Serien, Dokus und Filme angeschaut.

Sind ja mehrere Personen pro Haushalt. Also denke ich mal jeder 3. Haushalt in Deutschland hat kino.to verwendet.

Jetzt schickt man einfach jedem Haushalt einen Brief:
"Sie schuft haben in den Vergangenen 4 Jahren insgesammt 10 Serien aus den 70ern, 80ern und 90er Jahren angeschaut!
So eine Serie kostet 20 Euro pro Staffel. Auf DVDs bei Amazon. 7 Staffel pro Serie sind 140 Euro. Mal 10 Serien, sind 1400 Euro Streitwert. Zahlen sie die bitte bis zum XXX auf das Konto so und so oder wir verklagen sie und alle ihre Verwandten auf 20 Millionen Euro und sorgen dafür das sie nie mehr irgendwo Arbeit bekommen! PS, wir wissen wo ihr Kind in den Kindergarten geht!"

Tja dann wird sich so mancher denken: Mist hätte ich die doch besser im Fernsehn angesehn... aber da ist Werbung drin. :P

Sagt mal, wird das eigentlich strafrechtlich verfolgt, wenn man eine Serie am Fernsehn guckt und in den Werbepausen aufs WC geht (also nicht "bezahlt") *g*
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Die Server waren alle samt mit TrueCrypt verschlüsselt, da wird sicherlich nicht eine Brief zu irgendjemanden nach Hause kommen.
Mal ehrlich ihr glaubt doch nicht im ernst, das die ihre Server unverschlüsselt gelassen haben?
Außerdem ist das alles nur Wunschdenken von der GVU, sie würden sicherlich gerne allen Usern Geld abknöpfen, das wird aber nichts werden.

Kino.to schrieb:
Lieber Nutzerinnen und Nutzer,
Wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt wurden welche von uns gebustet . Es kam auch bei mir zu einer HD und ich bin gerade in einem Internet Café Eure visits bzw eure IP wurde NICHT gespeichert alles was verbreitet wird oder wurde ist gelogen . Es wurden zwar Server beschlagnahmt , diese waren aber mit Truecrypt verschlüsselt , Ich war nicht in Untersuchungshaft bzw noch nicht es wurden auch meine HDD’s und Computer mitgenommen und mit extra anzeigen weil sie andere dinge gefunden haben. Diese Überwachungsaktionen wurden nicht im Rahmen des Gesetzes unternommen unter anderem wurden Telefone abgehört , Leute beschattet nur wegen der “Vermutung”
Ich denke ich habe noch mal Glück gehabt da mein Rechner auch gecryptet war. Die gerüchte sind war das Kino.to Kontakt zu Speedtest , dies sollte nur klar gestellt werden aber Speedtest hat nichts verbrochen . Gelder sind vorhanden , Kino.to kommt bald wieder aber wahrscheinlich unter neuer Leitung . Zur Info, der Hoster hat uns nicht sitzengelassen sondern einer der Team Mitglieder hat sich verplappert und wurde erpresst . Nein wir haben nie etwas mit Kinderpornographie am Hut gehabt . Und nein killu ist nicht der Boss oder hat damit etwas zu tun .
Zudem wird unser Rechtsbeistand gegen klagen wegen ungesetzlicher Beschattung auf Grund von Vermutungen ohne Beweisen . Ich wiederhole es besteht keine Gefahr für euch.
Kino.to kommt bald wieder
Und noch ein Text ist aufgetaucht:
So nun kann ich auch mal klartext reden zu dem Vorfall…. Die Betreiber wussten seit letzter Woche Freitag es nur noch eine Frage der Zeit ist bis es zu unzähligen Hausbesuchen kommt. (Ich war dort upper und habe meine Streams zur verfügung gestellt).
Deswegen wurde von allen was der Betreiber (Namen möchte ich nicht nennen) voll kopiert und auf einen dritt Man übermittelt der Die Seite, falls es zu einem bust kommt, wieder aufbauen soll. Diese komplettes Backup mit der kompletten DB und allen Logs exisitiert noch! Die kommenden Tage wird es eine Spiegel Seite geben und die ganzen Hoster werden unter anderen Namen und vorkehrungen wieder aufgebaut.
Ein Projekt steht kurz vor der Eröffnung mehr dazu die Tage.Zu der festnahme: Die Polizei nimmt an das sie alle Hintermänner haben… falsch gedacht. das Team bestand oder besteht noch aus 26 Mitgliedern, 2 davon aus Polen. Das heißt hälfte der Betreiber sind noch auf freien Fuß.Diese Betreiber haben ständigen Kontakt zueinander und tauchen erstmal in andere Staaten unter, betreiben aber noch unzählige Sharing Seiten.
Hinter Kino.to steckt einiges mehr also “nur” eine Stream Seite das solltet ihr bedenken. “7 stelliger Bereich” ist dabei noch untertrieben. Da wir ein NP Board sind plauder ich noch ein bisschen Weiter…Wer regelmäßig Kinofilem lädt kennt mit sicherheit “Pleaders”. Das ist eine Filme Rls Groupt und ratet mal wer dahinter steckt.. Genau! es sind 34 Leute in unterschiedlichen Staaten. und all diese 34 Menschen haben für kino.to gearbeitet…kino.to ist noch lange nicht Geschichte. Auf deren Server werden immer noch Filme ohne ende verteilt hochgeladen und genuked… da ich verlässliche Kontakmänner zu deren Irc habe.Alle die was anderes behaupten sind schlicht und ergreifend lügner….
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

das die daten beim provider nur 7 tage gespeichert werden dürfen ist grundsätzlich unkorrekt.

in ausnahmefällen dürfen diese auch länger gespeichert werden, hier sei zum beispiel die deutsche telekom angesprochen welche diese ausnahmen benutzt.

weiterhin:

Lieber Nutzerinnen und Nutzer,
Wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt wurden welche von uns gebustet . Es kam auch bei mir zu einer HD und ich bin gerade in einem Internet Café Eure visits bzw eure IP wurde NICHT gespeichert alles was verbreitet wird oder wurde ist gelogen . Es wurden zwar Server beschlagnahmt , diese waren aber mit Truecrypt verschlüsselt , Ich war nicht in Untersuchungshaft bzw noch nicht es wurden auch meine HDD’s und Computer mitgenommen und mit extra anzeigen weil sie andere dinge gefunden haben. Diese Überwachungsaktionen wurden nicht im Rahmen des Gesetzes unternommen unter anderem wurden Telefone abgehört , Leute beschattet nur wegen der “Vermutung”
Ich denke ich habe noch mal Glück gehabt da mein Rechner auch gecryptet war. Die gerüchte sind war das Kino.to Kontakt zu Speedtest , dies sollte nur klar gestellt werden aber Speedtest hat nichts verbrochen . Gelder sind vorhanden , Kino.to kommt bald wieder aber wahrscheinlich unter neuer Leitung . Zur Info, der Hoster hat uns nicht sitzengelassen sondern einer der Team Mitglieder hat sich verplappert und wurde erpresst . Nein wir haben nie etwas mit Kinderpornographie am Hut gehabt . Und nein killu ist nicht der Boss oder hat damit etwas zu tun .
Zudem wird unser Rechtsbeistand gegen klagen wegen ungesetzlicher Beschattung auf Grund von Vermutungen ohne Beweisen . Ich wiederhole es besteht keine Gefahr für euch.
Kino.to kommt bald wieder
Und noch ein Text ist aufgetaucht:
So nun kann ich auch mal klartext reden zu dem Vorfall…. Die Betreiber wussten seit letzter Woche Freitag es nur noch eine Frage der Zeit ist bis es zu unzähligen Hausbesuchen kommt. (Ich war dort upper und habe meine Streams zur verfügung gestellt).
Deswegen wurde von allen was der Betreiber (Namen möchte ich nicht nennen) voll kopiert und auf einen dritt Man übermittelt der Die Seite, falls es zu einem bust kommt, wieder aufbauen soll. Diese komplettes Backup mit der kompletten DB und allen Logs exisitiert noch! Die kommenden Tage wird es eine Spiegel Seite geben und die ganzen Hoster werden unter anderen Namen und vorkehrungen wieder aufgebaut.
Ein Projekt steht kurz vor der Eröffnung mehr dazu die Tage.Zu der festnahme: Die Polizei nimmt an das sie alle Hintermänner haben… falsch gedacht. das Team bestand oder besteht noch aus 26 Mitgliedern, 2 davon aus Polen. Das heißt hälfte der Betreiber sind noch auf freien Fuß.Diese Betreiber haben ständigen Kontakt zueinander und tauchen erstmal in andere Staaten unter, betreiben aber noch unzählige Sharing Seiten.
Hinter Kino.to steckt einiges mehr also “nur” eine Stream Seite das solltet ihr bedenken. “7 stelliger Bereich” ist dabei noch untertrieben. Da wir ein NP Board sind plauder ich noch ein bisschen Weiter…Wer regelmäßig Kinofilem lädt kennt mit sicherheit “Pleaders”. Das ist eine Filme Rls Groupt und ratet mal wer dahinter steckt.. Genau! es sind 34 Leute in unterschiedlichen Staaten. und all diese 34 Menschen haben für kino.to gearbeitet…kino.to ist noch lange nicht Geschichte. Auf deren Server werden immer noch Filme ohne ende verteilt hochgeladen und genuked… da ich verlässliche Kontakmänner zu deren Irc habe.Alle die was anderes behaupten sind schlicht und ergreifend lügner….

es wäre nett wenn so etwas hier nicht geposted wird...

wie ich diesen ganzen beamten abmahnungs und gvu haufen verachte...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Interessante Postings von kino.to
Gut das es davon auch eine Stellungnahme zu dem Thema gibt.
 
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Interessante Postings von kino.to
Gut das es davon auch eine Stellungnahme zu dem Thema gibt.

Denke Ich auch, diese Thema ist seitens des Staates immer noch eine fragwürdige Aktion, meiner Meinung nach. Ich werde mich aber nicht im Detail dazu äussern, da Ich wegen diesem "Thema" bereits eine Abmahnung erhalten habe.
 
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