Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier

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Problem ist, dass das ja auch oft Menschen kaufen die eine geistige Behinderung haben oder einfach Sonderschüler. Evtl. auch Kinder die den Account der Eltern nutzen.
Klar sind diese eigentlich nur bedingt Vertragsberechtigt und man kann an die Aufsichtspflicht appelieren. Das ist aber in der Realität leider nicht immer Umsetzbar.
Gerade diese Menschen haben im Normalfall auch kaum Geld und da waren die PC-Bauteile das hart gesparte Geld der letzten Jahre.

Ich bin der Meinung, dass hier der Verbraucher geschützt werden sollte. Der Verkäufer versucht ganz klar den Käufer zu täuschen und gehört nach meinem Rechtsbewusstsein daher auch gestraft.

Der Fall hier ist sogar ein Wiederholungstäter: kurz zuvor hat er noch eine Verpackung eines i7 Prozessors für 235€ verkauft.
Somit hat er sich fasst 600 Euro erschlichen, was nicht gerade wenig ist.

Hoffe für solche Ar**** dass sie für jeden verkauften Artikel viel Bürokratie und Gerichtsvorladungen bekommen, wenn es schon keine Strafe gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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In dem Zusammenhang sage ich mal schade das Autos nicht mit Verpackung verkauft werden, da wäre man wirklich geneigt es auch mal zu probieren:lol:

geht doch:
Audi RS 6 - Scheckheft gepflegt - 91500€:daumen:
schickst ihm dann ein gepflegtes Scheckheft:lol: (Probefahrt musst Du dem Interessenten natürlich ausreden)
 
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Ist zwar nicht schön und in das Startgebot von 280€ kann man auch mehr reininterpretieren als den schlichten Karton, aber wer zum Teufel guckt denn bei Verpackungen,Faltkartons etc. nach einer Grafikkarte?? Das alleine hätte schon stutzig machen sollen, und dann natürlich gründlichst den Text lesen. Für mich persönlich ist das kein Betrug, denn der Artikel war ja korrekt gekennzeichnet und auch in der richtigen Kategorie einsortiert. Tut mir zwar leid für denjenigen der sich so 'nen teueren Karton holt, aber irgendwo muss man auch sagen "Selber schuld, hätteste mal richtig gelesen".
Ist zwar nicht die feinste Art Geld zu verdienen, aber illegal ist es ja nicht, wenn auch durchtrieben:devil: :daumen2:
Und was bitte soll Ebay da machen? Es war ja ein stinknormaler Verkauf, korrekt gekennzeichnet usw. Da hilft nur lesen, lesen und noch mehr lesen!


Gruss
 
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Entscheident ist nicht, wie man den Artikel einstellt...Die Produktbeschreibung ist bindent, wer die nicht liest ist selbst schuld:schief:
Mit abgeben eines Gebotes akzeptierst bei Ebay alles gelesen zu haben und akzeptierst die Bedingungen und Beschreibung des Verkäufers...
Jeder Anwalt wird dich in dem Fall als Käufer nur noch weiteres Geld kosten, das Geld wird er nie wieder sehen, Dummheit sollte bestraft werden:ugly:

OVP heist nur Originalverpackung:lol:
 
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Problem ist, dass das ja auch oft Menschen kaufen die eine geistige Behinderung haben oder einfach Sonderschüler. Evtl. auch Kinder die den Account der Eltern nutzen.
Klar sind diese eigentlich nur bedingt Vertragsberechtigt und man kann an die Aufsichtspflicht appelieren. Das ist aber in der Realität leider nicht immer Umsetzbar.
Gerade diese Menschen haben im Normalfall auch kaum Geld und da waren die PC-Bauteile das hart gesparte Geld der letzten Jahre.

Ich weiß zwar nicht so recht warum gerade dieses Bespiel gewählt wurde aber deine Aufzählung da oben ist unter aller Kanone. Erstmal beginnt man so eine Aufzählung nicht mit:" Das Problem ist,..." zweitens gibt überhaupt keine Hinweise darauf, dass dem Käufer hier irgendeine Sonderstellung wie den o.g. zugesprochen wird. Dummes Handeln hat weder mit geistiger Behinderung, einem Sonderschüler oder Kindern zu tun und die Aufsichtspflicht noch viel weniger. Gerade diese Menschen blabla, kaufen auf Ebay eine vermeintliche Grafikkarte für über 300€, weil sie ja so wenig Geld haben....

Warum hier alle den Käufer in Schutz nehmen frag ich mich, soll er doch wie jeder andere auch die Ladenpreise zahlen oder zur nächst kleineren Variante greifen wenn es zu teuer ist.


PS: Der Verbraucher wird doch geschützt. In diesem Sinne ist der Verkäufer übrigens der Verbraucher bei Ebay und wird durch unser Recht geschützt, praktisch. :schief:
 
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Jeden Tag steht min. 1 dummer Mensch auf dieser Welt auf, der Verkäufer hat ihn gefunden:lol:
 
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Ist schon wirklich beachtenswert wieviel Verständnis hier für einen derartigen Beschiss aufgebracht wird:huh:
 
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Ohne Worte :lol:


Edit: Verstehe nicht warum manche das immernoch als "Betrug" sehen, Betrug wäre es, wenn der Verkäufer etwas anbieten würde, was er aber nicht verkauft. Es wurde hier eine OVP angeboten und verkauft, zu welchem Preis ist doch egal, so lange der Käufer bereit ist den Preis zu zahlen? Wen interessierts?
 
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Ist schon wirklich beachtenswert wieviel Verständnis hier für einen derartigen Beschiss aufgebracht wird:huh:

Weil er rechtlich absolut nicht angreifbar ist:schief:

Zitat Ebay: Hinweis: Ihr Gebot ist bindend. Wenn Sie auf Gebot bestätigen klicken und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein. Die vollständige Artikelbeschreibung finden Sie unten.
 
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Ist schon wirklich beachtenswert wieviel Verständnis hier für einen derartigen Beschiss aufgebracht wird:huh:

Da kann man schon mal die Namen der Personen vormerken von denen man im Sales Corner tunlichst besser nichts kauft:daumen:
 
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Lol:lol: Artikelbeschreibung sagt ja klar aus, das keine Grafikkarte dabei ist...Wer das nicht liest, ist selber schuld...

Hinweis: Ihr Gebot ist bindend. Wenn Sie auf Gebot bestätigen klicken und Höchstbietender sind, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein. Die vollständige Artikelbeschreibung finden Sie unten.
 
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Wo steht im Artikel das es nur der Karton ist?

Ich hab bisschen gelesen und das stand beim Artikel

"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde"

vollkommen funktionsfähig, Vorführmodell..
Packung? lol
 
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Wie heißt es noch so schön: Gier frisst Hirn :P

Gerade bei Ebay und Co. drei mal genau hin gucken. Und bei Zweifeln Familie, Freunde oder Foren fragen oder besser noch sehr detailliert den Verkäufer anfragen ;)
 
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Ich hab bisschen gelesen und das stand beim Artikel
"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde"

Das ist ein Standard Ebay Text.:schief:
Da hat man 0 Einfluss drauf, abgesehen von der Ausfall der Presets.
 
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Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.

Er sagt da nirgendwo was von einer Grafikkarte:lol:Wie kann man das bitte übersehen:P
 
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Ok da hat der Käufer eindeutig die Beschreibung nicht gelesen. Trotzdem ärgerlich für ihn.
 
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Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.

Er sagt da nirgendwo was von einer Grafikkarte:lol:Wie kann man das bitte übersehen:P

@Moose83 wieso musst du den Verkäufer den die ganze Zeit so verteidigen? Wir haben es langsam verstanden. Jeder gefühlter dritter Kommentar ist von dir und noch mit dem selben Inhalt....

Er sagt da nirgendwo was von einer Grafikkarte:lol:Wie kann man das bitte übersehen:P


Bist du etwa der Verkäufer und willst dich nur selbst verteidigen damit, falls der verarschte Kunde hier mitliest auf keinen Fall auf den Gedanken kommt einen Anwalt zu rufen oder was willst du damit bezwecken...?
 
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Also die Rechtsauffassung von manchen Leuten ist hier sehr beängstigend. :what:

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung würde meines Erachtens problemlos durchgehen!

Zusätzlich würde ich Strafantrag wegen § 263 I StGB stellen.

1. Täuschung (+)
2. Irrtum (+)
3. Vermögensverfügung (+)
4. Schaden (+)
5. Vorsatz (+)
6. Bereicherungsabsicht (+)

Hier wurden so eindeutige Hinweise eingebaut, die dem Käufer suggerieren sollten, eine Grafikkarte zu kaufen.
Einfach nur krass, dass Ebay auf diese Fälle nicht reagiert....
 
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Das Ebay nicht rechtlich gegen den Arsch vorgeht oder zumindest auf Lebenszeit Hausverbot erteilt ist mir absolut schleierhaft. Aber Ebay ist halt Ebay. Die nehmen alles an gebühren mit was geht. Die gehen echt über Leichen. Denen ist das alles Scheißegal. Andersherum gibt es einen Filter, der jeden Furz wegfiltert und Angebote von einem weglöscht, was nicht einmal ansatzweise FSK 18 ist. Ich habe mich schon so oft über die Sacke aufgeregt. Die übermäßig hohen gebühren werden einem noch am gleichen Tag abgebucht, das erstellen der Angebote hat aber Jahre gedauert, bis man die ganzen Filterungen, wohlgemerkt ohne klare Ansage der falschen Wortwahl (!!!), irgendwnan einmal umgangen hatte. Ich hatet echt mehrere Spielesammlungen erstellt udn die meinten dann, dass das eine oder andere Spiele jugendgefährdent sei. Spiele, auf denen dick und Fett FSK 12 oder 16 steht udn die nie auf einem Index oder so gestanden haben. Und weil ich mehrmals das Problem beim Einstellen hatte, haben die mich jetzt erst einmal 30 tage gesperrt. Echt lustig. Aber die Gebühren haben se wie gesagt sofort abgehoben für die Sachen, wo ich 3 Stunden extra fürs Einstellen benötigt habe, weil ich jedes Spiel nach und nach durchtesten musste, ob die Artikelbeschreibung das Wort zuläßt. Jedenfalls habe ich die anderen Sachen dann bei Hood reingestellt. Mindestpreis rein und hoffen. Besser so als nur rumärgern und zu hohe Gebühren zu bezahlen. Ich habe fertig! Herzlichen Glückwunsch Trapper Toni zum 75sten ! :-))
 
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