Kampf gegen Online-Beschimpfungen: Teilerfolg für Künast

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Wobei man die Verifizierung ja auch elektronisch per 2-Faktor gehen würde.
Als 2. Faktor könnte dann der Chip im Personalausweis diesen, dann hätte der wenigstens mal einen Nutzen.

Mit zusätzlichen Faktoren wird es doch nur noch schwieriger, datensichere Pseudonomyität zu gewährleisten. Schließlich verdoppelst du damit die Zahl der Verbindungen Zwischen Nutzer, Angebot und Kontrollinstanz. Und für jede dieser Verbindungen brauchst eine Lösung, die fälschungssicher ist ohne rückverfolgbar zu sein.
 
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Wobei man in diesem Fall geschafft hat, den Täter zu ermitteln und Anklage erheben will.
Kuenast-Schmaehungen im Internet: „Stueck Sch...“ - Bayerns Justiz will Beleidiger anklagen - Politik - Tagesspiegel
Der User aus Deggendorf hatte den Text unter seinem Klarnamen gepostet.

Edit:
Wobei die Frage ist, ob die Anklage nicht aufgrund psychischer Auffälligkeit wegen Schuldunfähigeit eingestellt wird.
Wenn man das Zitat googelt, landet man auf einem Facebook Account, bei dem alle möglichen Verschwörungstheorien warum derjenige das große Opfer ist verbreitet werden. Unter dem selben Klarnamen gibt es auch einen Account bei VK, wo konkret zu angeblichen Kinderschändern gepostet wird.
Fehlerhafte Rechtschreibung/Grammatik in dem Zitat ist auch in beiden Profilen auffällig.
 
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Wenn man das als Verteidigung gelten lässt, anstatt im Gegenteil die weiteren Taten auch zu Verfolgen, würde das aber ein verdammt schlechtes Licht auf Justiz und Gesellschaft werfen. Hier wurde eine Straftat begangen (wenn auch keine schwere) und das direkt aus dem von dir zitierten Hintergrund heraus. Wenn dieser zu Straftaten führende Hintergrund aber auch Strafunmündigkeit impliziert, dann müsste man Leute, die so etwas konsumieren ja durch die Bank als gefähliche Geisteskranke festnehmen.
 
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Ist halt die Frage. Zumindest irgendwelche Aufrufe zu Straftaten oder Vernichtungsphantasien hatte ich da nicht gefunden.

Genaueres, sehen wir, wenn Anklage erhoben wird und der Vorname bekannt ist.
Dann wissen wir, ob Google einen da auf die richtige Fährte führt.
 
Voller Erfolg für Künast.

Nach einer Intervention des BVerfG werden nun alle streitigen Posts als strafbare Beleidigung gewertet.

Das ist sehr schön für Frau Künast, es zeigt aber auch, was für ein Fehlgriff das NetzDG ist. Wenn Volljuristen an drei verschiedenen Gerichten 3 (in Worten drei) Jahre benötigen, um festzustellen, ob ein Beitrag noch erlaubte Meinung ist oder bereits strafbare Beleidigung, und dabei innerhalb von drei Jahren zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie sollen dann bitte Netzwerkanbieter das ganze innerhalb von 24 Stunden (!!!) klären?

Der Staat hat sich hier billig seiner Aufgabe entzogen und die Verantwortung an die Netzwerkanbieter weitergereicht, die dann logischerweise mehr löschen, als nötig wäre, bloß um nicht in die Strafzahlungen zu geraten (die ja durch den Gesetzgeber bewusst bis zu 5 Mio. betragen).

Alles hier schön nachlesbar und genauso von verschiedenen Gruppen vorhergesagt:

 
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