Bei Anspruch entfernst du halt die Sleeves... Sowas hinterlässt eigentlich keine Rückstände.

Teils muss ich dir Recht geben, teils aber auch nicht. N Defekt muss nicht unbedingt durchs Sleeven auftreten, die Möglichkeit ist aber natürlich gegeben. In so nem Fall würde ich als Hersteller auch die Garantie verweigern. Wenns aber an was anderem liegt dann gibts evtl noch Kulanz o.ä. aber da muss man dann schon extrem viel Glück haben.Ich finds immer ziemlich übel, wenn irgendwelche 'verfriemeler' sich nachdem sie etwas verfriemelt haben, an den Händler/Hersteller wenden, um Garantie anzumelden...