Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

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Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

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Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

wie kann der hersteller bei einem defekt am smartphone rausfinden ob ich eine custom-rom oder die ursprüngliche rom, meist die des providers, drauf habe/hatte?
 
:daumen: Spitzenartikel

wie kann der hersteller bei einem defekt am smartphone rausfinden ob ich eine custom-rom oder die ursprüngliche rom, meist die des providers, drauf habe/hatte?
Die frage ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar :huh:
Jedes Custom-Rom hat sein eigenen Hashcode. Und anhand seines Orginal-Release sieht er das es verändert wurde!
 
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sagen wir ich hätte android 2.3.6 fürs galaxy s (was ich habe) und der lautsprecher würde kaputt gehen, ich müsste es dann einschicken und mach vorher noch die originale vodafone-rom drauf. kann samsung sehen dass da mal 2.3.6 drauf war?!
 
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sagen wir ich hätte android 2.3.6 fürs galaxy s (was ich habe) und der lautsprecher würde kaputt gehen, ich müsste es dann einschicken und mach vorher noch die originale vodafone-rom drauf. kann samsung sehen dass da mal 2.3.6 drauf war?!
Kann das so nicht mal sicher Sagen.
Das Einzige was gewiss ist, dass der Hersteller eine art von Checksum-Prüfung durchführt, sind diese Daten dann mit dem auf dem jeweiligem Gerät unterschiedlich, weiß der Hersteller dann eben durch diese Prüfung das da eine Veränderung stattgefunden hat. Ob und wie weit die (evtl.) Protokolliert wird, kann ich auch nicht ganz bestätigen.

Edit: Aber nehmen wir mal dein Thema dazu an, du hast ein Custom drauf und spielst das Orginal wieder zurück und schickst es ein. Da ist es nahezu Unwahrscheinlich das Die es dann gegenprüfen, einfach aus dem Grund das dass sehr Zeitaufwendig wäre. Und selbst wenn sie es entdecken, kommt dieser Artikel dann zugute! Als Käufer eines gerätes solltest du ja Herr des Gerätes sein.
Clemens Gäfgen schrieb:
Google Android
Sofern Sie ein Gerät mit Android-Betriebssystem besitzen, könnte es Ihnen gestattet sein Modifikationen vorzunehmen, z.B. durch das Einrichten von Root-Rechten oder das Aufspielen eines Custom-ROM. Beachten Sie jedoch, dass je nach Geräte-Hersteller eventuell proprietäre Firmware auf dem Gerät installiert sein kann, die gewissen Einschränkungen bezüglich Modifikationen unterliegen. Sie sollten die mitgelieferten Lizenzbestimmungen genauestens studieren und öffentlichen Aussagen des Geräte-Herstellers Aufmerksamkeit schenken. Wir halten also fest, dass in den überwiegenden Fällen von Modifikationen von Android-Systemen jene über die Lizenzbestimmungen erlaubt sind. Zumindest urheberrechtlich (Fall "Garantie" in der Bildergalerie erläutert hierzu beispielshaft die Auswirkungen auf Garantie und Gewährleistung).
 
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Soweit ich weiß ist im Galaxy S2 (bei anderen Geräten weiß ich nicht) ein Counter integriert der speichert wie oft die Firmware bzw. das Rom gewechselt wurde. Das soll wohl rückschlüsse darauf zulassen ob ein Custom-Rom installiert war. Aber auch diesen kann man wohl wieder zurücksetzen. :)

Von anderen Herstellern habe ich sowas bisher noch nicht gehört/gelesen.


Mfg

ruf!o
 
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Also erst durch Cydia Tweaks machen die iDevices Spaß. Ohne Jailbreak sind die total langweilig.
 
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Also erst durch Cydia Tweaks machen die iDevices Spaß. Ohne Jailbreak sind die total langweilig.

ich find die aussage irgendwie witzig. erst wenn man die vorteil eines android geräts hat, ist ios cool und macht spaß......
 
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Hacker sind wichtig für Android, iOS, etc, denn sehr viele Funktionen der aktuellen Betriebssysteme wurden von Hackern mit Jailbreaks/Root Mods erstellt, und erst nachträglich von den Entwicklern offiziell eingeführt. Beispiele sind z.B. die Copy&Paste Funktion, die Bildschirmlupe oder das Dropdownmenü, um nur einige zu nennen.

Außerdem kostet ein Hacker den Konzern kein Gehalt, und so kann der Konzern nahezu kostenlos Innovationen bringen, deren Herkunft dem Durchschnittsuser versteckt bleiben, er freut sich nur über das Resultat.

Nichtsdestotrotz sollte man solche Mods nicht zum Raubkopieren verwenden, da hört für mich der Spaß auf.
 
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Was mich jetzt interessieren würde, ist folgendes.

Ist es möglich darauf zu bestehen nur die HW ohne SW käuflich zu erstehen?

Ich beziehe mich hierbei auf folgendes Beispiel, Windows ohne den Internetexplorer zu verkaufen.

Denn so würde der Markt gestärkt werden für Firmware dritter und auch eine Lizenzverletzung umgangen werden.

Microsoft wurde von der EU dazu gezwungen, wieso sollte es nicht auch bei Apple und Co. gehen??
 
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Und was sieht man wieder bei PCGH, Keine Recherge man kann bei ios ohne extra anwendung, die wiederum eine extra quele im Cydia ist und extra im internet nachgeschlagen und eingetragen werden muss in Cydia das wiederum sogar noch darauf aufmerksam macht das diese Quele rechtswiedrig ist keinen unsignierten code ausführen, die Firmware wird auch nicht Verändert ausser mit Custom Roms und wenn jemmand nur minimale Tweaks auf seinem Telefon nutzen will, muss er sich in eine Tasche wie jeder "raubkopierer" stecken lassen, in dem sinne BLA BLA BLUB BLUB :daumen2:
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Und was sieht man wieder bei PCGH, Keine Recherge man kann bei ios ohne extra anwendung, die wiederum eine extra quele im Cydia ist und extra im internet nachgeschlagen und eingetragen werden muss in Cydia das wiederum sogar noch darauf aufmerksam macht das diese Quele rechtswiedrig ist keinen unsignierten code ausführen, die Firmware wird auch nicht Verändert ausser mit Custom Roms und wenn jemmand nur minimale Tweaks auf seinem Telefon nutzen will, muss er sich in eine Tasche wie jeder "raubkopierer" stecken lassen, in dem sinne BLA BLA BLUB BLUB :daumen2:

Mach mal Deutsch draus, dann versteht man vielleicht auch was du willst...
 
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Also bei meinem Samsung Vertriebshändler und lizensierten Reparaturpartner konnte ich in Erfahrung bringen, dass
jegliche Modifikationen auf der Softwareseite egal sind bei Reklamationen, solange es sich um einen Hardwaredefekt handelt, der nicht auf diese Modifikation zurückzuführen ist. Ein gerootetes Gerät mit Hardwarschaden wird anstandslos Repariert. Die Trennung zwischen Software/Hardwaredefekt und welche Ursache, welche Wirkung hat, wird dabei meist im Einzelfall abgewogen. Daher sehe die erste Antwort die hier in der Gallerie gegeben wird als nicht korrekt an.

Flashed man sein Andriod tot und versucht ein gebricktes Smartphone zurückzugeben, versucht Samsung das Gerät wieder herzustellen, jedoch nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Es gibt auch Fälle bei Usern dessen Gerät alleine von Kies beim Flashen gebricked ist. Da wird dann auf Kulanz ohne jegliche Kosten repariert.
 
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Man kann jede EULA oder AGB aushebeln. Man muss sich einfach mal im BGB die §305-§310 (vor allem §309) anschauen.. es ist fast alles sittenwidrig, was in den meisten AGB steht und deshalb sind sie nicht wirksamer Vertragsbestandteil und somit Papierverschwendung.

Bezüglich Apple muss ich sogar sagen, dass sie die ganze JB Sache doch nutzen, um neue Funktionen einzubauen. Wie war das doch mit dem WLAN Hotspot etc? Da habs ja erst eine Cydia App dafür. Und das Dropdownmenü beim IOS5 gabs auch schon vorher.. auch dass man im Lockmodus darauf zugreifen kann und Infos sieht.. wird Apple auch bald kopieren.
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Bei Motorola läuft es so, das es eine Hardware- und eine Softwaregarantie gibt. Ist Hardwaredefekt aufgetreten, der nicht auf Softwaremanipulationen zurückzuführen ist, wird das Gerät getauscht oder repariert. In der Regel kriegt man es dann aber mit einem neuaufgespielten unveränderten Betriebssystem zurück.

Es wird in einschlägigen Foren empfohlen ein Gerät soweit möglich wieder in den Originalzustand zurückzuversetzen. Allerdings ist vom Hersteller dennoch ersichtlich, trotz zurückflashen u. ä., das eine gehackte Firmware auf dem Gerät war. Dennoch macht Motorola gebrauch von Kulanzregelungen.

Die Rechtslage ist doch da schnurzpipe. Mir kommts drauf an was mein Hersteller damit macht wenn ich ihm ein verfriemeltes Gerät zurücksende. Wer sich verappeln lässt, ist selber schuld!
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Wenn man sich nen fertig PC mit win XP kauft und win7 installiert und dann die grafikkarte abfackelt kann ich ja wohl tortzdem noch verlangen dass diese getauscht/repariert wird. Was ist bei einem Smartphone anders?

EDIT: Du meinst wer sich verApplen lässt ;)
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Beim Smartphone werden technische Schutzmaßnahmen (in der Firmware oder per Hardware-Dongle) umgangen, bei Komplett-PCs nicht. Das ist der wesentliche Unterschied.
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Wenn Du aber deine Grafikkarte nachweislich durch übertakten verbrannt hast, greift die Garantie auch nicht. Also mehr oder weniger das gleiche wie beim Smartphone.

@Topic

Netter Artikel, nur leider ohne jegliche Aussagekraft. Wieso in Gottes Namen wird hier der komplette Argumentationsstrang anhand einer EULA aufgebaut?
Ernsthaft, dadurch wird der komplette Artikel reinste Zeitverschwendung denn wie schon Wikipedia schreibt:

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert

So, hierzu hätte ich gerne mal die Rückmeldung des Autors.

Alleine dieser Satz lässt euren kompletten Artikel leider sinnlos werden, denn sowohl beim Kauf eines iPhones als auch beim Kauf des WP7 werden mir die EULA's erst NACH DEM KAUF vorgelegt und sind damit nachweislich unwirksam.

Welchen Rechtsexperten habt Ihr euren Artikel schreiben lassen??
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

Mein DHD war vor kurzem auch wegen einem Hardware defekt in Reperatur bei o2/Arvato und da gab es auch keine Beanstandung wegen meiner Custom-ROM oder Root.
Wurde repariert und Standart Android mit o2 Branding drauf gepackt :daumen:
 
AW: Jailbreak, Root und Custom-Rom für Android und iOS legal oder nicht? Rechtslage kommentiert mit Fallbeispielen

So, hierzu hätte ich gerne mal die Rückmeldung des Autors.

Ich weiß der Artikel ist lang. Aber man sollte ihn dann schon komplett gelesen haben, bevor man drauf haut:

Modifikationen sind erlaubnisbedürftig
Wer nun eine technische Schutzmaßnahme umgeht, also einen Jailbreak durchführt, benötigt für diese Handlung die Erlaubnis des Rechteinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Im Falle von iOS ist das Apple, bei Android die jeweiligen Smartphone- und Tablet-PC-Hersteller bzw. Entwickler. Im Terminus des Gesetzes ist das Entfernen/Umgehen einer Schutzmaßnahme eine "sonstige Umarbeitung" eines Computerprogramms [vgl. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, Seiten 1.349, 1.377 f.]. Darüber hinaus ist in Einzelfällen möglich, wenn beispielsweise die Firmware auf einen externen Datenträger gespeichert und nach der Modifikation neu abgespeichert wird, dass eine "Vervielfältigung" geschieht. Auch hierfür ist zunächst die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich (§69c Nr.1 UrhG).

Lizenzen erlauben oder verbieten Modifikationen
Wir haben gelernt, dass Modifikationen per Gesetz erlaubnisbedürftig sind. Ein Rechteinhaber muss nicht erst ein explizites Verbot aussprechen.
Wir reden hier über Gesetze. Das Modifikationen dieser Art erlaubnisbedürftig sind, steht im Gesetz. Es braucht dafür keine EULA oder sonstige AGB.

Hier nochmal anhand des Gesetzestextes zum Nachlesen: UrhG - Einzelnorm

Jetzt verstanden?

Das Urheberrechtsgesetz ist auch nicht gerade Standard-Lektüre des typischen Foren-Users (wie man merkt :schief:).

EDIT
Ich habe auch nochmal den Verweis auf die Fach-Literatur fett markiert. Wenn du schon dem Artikel nicht glaubst, vielleicht dann einem Dr. jur. Musst dafür aber wohl in eine Bibliothek fahren oder eben selbst kaufen: http://www.amazon.de/Urheberrecht-K...0330/ref=sr_1_9?ie=UTF8&qid=1332339361&sr=8-9

Ich empfehle Ersteres, denn Letzteres ist teuer.
 
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