Instagram will Nutzerfotos verkaufen

Ich fande das mit Instagramm ehrlich gesagt eh unnötig.
Ich meine, wir haben immerhin schon Zugriff auf mehr als 12MP und dann "verhipstert" man sie wieder, als wenn sie aus den 60ern(wenn nicht, sogar noch früher) kämen.
Das Verhipstern läßt die Leute in dem Glauben sie könnten fotografieren, deshalb war es so erfolgreich. ;)

MfG
 
Warum? Sie fragen doch den Nutzer ob sie das machen dürfen. Der Nutzer klickt dann auf "Ich akzeptiere". Was ist daran falsch?
Wenn die Nutzer zu blöd sind AGBs durchzulesen bzw. zu kapieren dann sollten die lieber die Finger von der Technik lassen?
Selten so einen Müll gelesen. Genau solche Meinungen sind so gefährlich! Leute, wie du, nicken solche Sachen ab und wer sich veralbern lässt ist halt selbst schuld. Was für eine asoziale Haltung.

1. Um AGB zu verstehen, muss man detailierte Kenntnisse der Sprache haben, die von Juristen benutzt wird. Entweder ist also einer von euch Ja-Sagern Jurist, dann kann man nicht davon ausgehen, dass ich als Pädagoge so etwas auch verstehe ODER ihr versteht das gar nicht und akzeptiert es trotzdem. Ich tippe auf das zweite.:lol:

2. Es ist eine asoziale HAltung, zu sagen, wenn die zu dumm sind... Manche haben nicht den Bildungsgrad, andere keine Lust sich mit solchen Sachen professionell auseinander zu setzen. Nur weil Firmen mit allem was so rumfleucht Geld verdienen wollen, muss ich jetzt Jura studieren? Affig! Und wenn du glaubt, dass "man" AGB verstehen muss, dann hast du es tatsächlich nicht verstanden. Frag mal einen Anwalt deiner Wahl - nix mit trivial.

Mann, regen mich solche Kommentare auf!:daumen2:
 
2. Es ist eine asoziale HAltung, zu sagen, wenn die zu dumm sind... Manche haben nicht den Bildungsgrad, andere keine Lust sich mit solchen Sachen professionell auseinander zu setzen.
Und dafür kann genau wer was??
Bei einem mehrseitigen Kaufvertrag oder Mietvertrag sollte man sich auch stets alles durchlesen, bevor man seine Unterschrift runtersetzt. Wo ist da jetzt der Unterschied??

MfG
 
Manche haben nicht den Bildungsgrad, andere keine Lust sich mit solchen Sachen professionell auseinander zu setzen

Tja bin kein Jurist, aber einer der wichtigsten Sätze ist doch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wenn die Verbraucher so unterbelichtet sind wie von dir dargestellt, dann können wir ja gleich alle AGBS´s/VErträge und Gesetze abschaffen.
 
Es ist aber schon ein Unterschied, ob man einen Mietvertrag unterzeichnet oder eine "lausige" app nutzen will.
Ich persönlich habe nicht die Zeit mir 16 Seiten Juristendeutsch für jede App durchzulesen.
Das sollte einfacher gestaltet werden.....bei Lebensmitteln ist es ja auch schon einfach gehalten und soll noch einfacher werden mit dieser Lebensmittelampel.
Das ganze erinnert mich ein wenig an die eine Southpark Folge mit dem Humancentipad.
"Was? Du liest dir nicht bei jedem Wöchigen Update die 16 AGB Seiten komplett durch???"

Btw. Kann die Folge nur empfehlen ^^
Hier ein Vorgeschmack http://bwmarija.files.wordpress.com/2011/07/sp1.jpg
 
Und dafür kann genau wer was??
Bei einem mehrseitigen Kaufvertrag oder Mietvertrag sollte man sich auch stets alles durchlesen, bevor man seine Unterschrift runtersetzt. Wo ist da jetzt der Unterschied??

MfG


Man sollte nicht Mietvertrag mit AGBs gleichsetzten.
Das ist ein Unterschied wie Gummistiefel und Stöckelschuhe....

Und selbst bei Kauf- und Mietverträge gibts genug Grundsatzurteile, die den Verbraucher schützen.

Tja bin kein Jurist, aber einer der wichtigsten Sätze ist doch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wenn die Verbraucher so unterbelichtet sind wie von dir dargestellt, dann können wir ja gleich alle AGBS´s/VErträge und Gesetze abschaffen.


Dieser tolle Satz ist komplett aus dem Zusammenhang gerissen.. hier gehts ums Zivilrecht und nicht um Strafrecht :daumen2:

Und im Zivilrecht ist vor allem zwischen Unternehmen und Ottonormalbürger oftmals ein Wissensunterschied vorhanden.
Das Unternehmen hat Juristen die im Juristendeutsch AGbs usw verfassen, der Bürger muss also im Grunde ein Grunstudium in Jura haben oder bei allen AGBs einen Anwalt einschalten, um sich der Folgen im Klaren zu sein.
Dieser Wissensunterschied wird sehr oft dazu benutzt, um dem Verbraucher Nachteile aufzudrängen, ihn in Haftungen zu nehmen die er nicht tragen muss, ihm Gebühren aufzudrücken die er nicht bezahlen muss o.ä.
Ich glaube du würdest dich wundern welche Urteile es zu AGBs, Standartverträgen etc. gibt.
Bloß weil etwas vertraglich geregelt ist, heißt das noch lange nicht, das es nicht sittenwidrig, unangebracht, gar verboten usw. ist....:schief:
 
Man sollte nicht Mietvertrag mit AGBs gleichsetzten.
Das ist ein Unterschied wie Gummistiefel und Stöckelschuhe....
Das ist doch Käse. Facebook ist ein Dienstleister, der den Usern ein gewisses Angebot zur Verfügung stellt auf seiner "privaten" Plattform. Um sich dort aufhalten zu dürfen und den service generell kostenlos zu halten hat facebook Bedinungen aufgestellt und Hausregeln geschaffen. Es steht jedem frei diesen zuzustimmen oder eben nicht. Und man kann solche Anbieter nicht dafür verantwortlich machen, wenn user nicht gewillt sind sich mit diesen Regeln auseinanderzusetzen. Das ist der Punkt. Die Verantwortung trägt jeder für sich selber und muss sich seinem eigenen Handeln gegenüber verantworten.

Ich unterschreibe jedenfalls nicht, was ich nicht verstehe, wer das anders handhabt, bitte. Dann soll man sich aber nicht im Nachinein beschweren.^^
Dieser tolle Satz ist komplett aus dem Zusammenhang gerissen.. hier gehts ums Zivilrecht und nicht um Strafrecht :daumen2:

Und im Zivilrecht ist vor allem zwischen Unternehmen und Ottonormalbürger oftmals ein Wissensunterschied vorhanden.
Das Unternehmen hat Juristen die im Juristendeutsch AGbs usw verfassen, der Bürger muss also im Grunde ein Grunstudium in Jura haben oder bei allen AGBs einen Anwalt einschalten, um sich der Folgen im Klaren zu sein.
Dieser Wissensunterschied wird sehr oft dazu benutzt, um dem Verbraucher Nachteile aufzudrängen, ihn in Haftungen zu nehmen die er nicht tragen muss, ihm Gebühren aufzudrücken die er nicht bezahlen muss o.ä.
Ich glaube du würdest dich wundern welche Urteile es zu AGBs, Standartverträgen etc. gibt.
Bloß weil etwas vertraglich geregelt ist, heißt das noch lange nicht, das es nicht sittenwidrig, unangebracht, gar verboten usw. ist....:schief:
Also du kannst mir wirklich nicht erklären das es da einen essentiellen Unterschied zwischen solchen Plattform AGB´s und denen von Versicherungsverträgen, Telekommunikationsanbieter, Mietverträgen, allgemein Kaufverträgen etc. gibt. Das ist alles juristen Deutsch und darum geht es ja auch. Eine rechtsverbindliche Bedingung für den Geschäftsbetrieb zwischen zwei Parteien zu definieren. Da wird man in all den genannten Fällen nicht drum herum kommen, bei ernsthaftem Interesse sich damit genauer auseinanderzusetzen.

MfG
 
Das ist doch Käse. Facebook ist ein Dienstleister, der den Usern ein gewisses Angebot zur Verfügung stellt auf seiner "privaten" Plattform. Um sich dort aufhalten zu dürfen und den service generell kostenlos zu halten hat facebook Bedinungen aufgestellt und Hausregeln geschaffen. Es steht jedem frei diesen zuzustimmen oder eben nicht. Und man kann solche Anbieter nicht dafür verantwortlich machen, wenn user nicht gewillt sind sich mit diesen Regeln auseinanderzusetzen. Das ist der Punkt. Die Verantwortung trägt jeder für sich selber und muss sich seinem eigenen Handeln gegenüber verantworten.

Das ist natürlich so richtig. Ich glaube, dass das Problem hier in der Verhältnismäßigkeit besteht.
In einer Metapher könnte man das in etwa so vergleichen, als wenn man in einem Parkhaus parken möchte und diesen Parkdienst demnach auch nutzen will. Man steht am Kassenautomat und unter dem großen grünen Parkscheinknopf ist ein Telefonbuchdickes Schreiben, das dir die Nutzungsbedingung darlegt. Hinter dir sind bereits andere Fahrer, die auch in das Parkhaus wollen (Zeitdruck) und man denkt sich "Mist, das alles durchlesen, nur weil ich hier parken will?". Dann hat man sich vielleicht 1 mal die AGBs wirklich komplett durchgelesen und verstanden und ist obendrein auch noch einverstanden damit. Nächste Woche haben sich die AGBs aber stark zu deinem Nachteil verändert........sprich der Betreiber veröffentlicht dein Kennzeichen und fotografiert den Inhalt deines Innenraumes ab.

Wird man sich ein zweites/drittes/viertes Mal die Zeit nehmen können, sich mit der Materie auseinander zu setzen? Bilden sich hinter dir Warteschlangen bis nach Sibirien?
Doof dass einige den Dienst wirklich gut gebrauchen könnten........da die nächsten Parkplätze vllt. 30 Gehminuten entfernt sind (in Bezug zu "man muss den Dienst ja nicht nutzen")

Aus diesem Grund haben Parkhäuser natürlich ihre Regeln, sie sind aber nicht so weitreichend und einschneidend, als dass man gezwungen wird, sich kontinuierlich und intensiv damit auseinanderzusetzen.
Es sollte dahingehend eine Gesetzliche Einschränkung zu AGBs geben.........erst "neulich" wurden doch die AGBs von BF3 als verfassungswidrig erklärt und das ist durchaus keine Seltenheit.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Btw.......ich nutze den Dienst nicht, weil ich ihn für albern und unnötig halte...........aber es gibt bestimmt genug Leute, die ihn super finden und täglich nutzen (wollen).
 
Das ist natürlich so richtig. Ich glaube, dass das Problem hier in der Verhältnismäßigkeit besteht.
In einer Metapher könnte man das in etwa so vergleichen, als wenn man in einem Parkhaus parken möchte und diesen Parkdienst demnach auch nutzen will. Man steht am Kassenautomat und unter dem großen grünen Parkscheinknopf ist ein Telefonbuchdickes Schreiben, das dir die Nutzungsbedingung darlegt. Hinter dir sind bereits andere Fahrer, die auch in das Parkhaus wollen (Zeitdruck) und man denkt sich "Mist, das alles durchlesen, nur weil ich hier parken will?". Dann hat man sich vielleicht 1 mal die AGBs wirklich komplett durchgelesen und verstanden und ist obendrein auch noch einverstanden damit. Nächste Woche haben sich die AGBs aber stark zu deinem Nachteil verändert........sprich der Betreiber veröffentlicht dein Kennzeichen und fotografiert den Inhalt deines Innenraumes ab.
Hinter Dir steht aber keiner der drängelt. Du hast all die Zeit der Welt die du benötigst, von daher passt der Vergleich m. M. n. nicht.
Aus diesem Grund haben Parkhäuser natürlich ihre Regeln, sie sind aber nicht so weitreichend und einschneidend, als dass man gezwungen wird, sich kontinuierlich und intensiv damit auseinanderzusetzen.
Es sollte dahingehend eine Gesetzliche Einschränkung zu AGBs geben.........erst "neulich" wurden doch die AGBs von BF3 als verfassungswidrig erklärt und das ist durchaus keine Seltenheit.

MfG
Diese Plattformen haben aber nun einmal mehr Regeln und es steht einem frei, sich ohne Zeitdruck damit auseinanderzusetzen und dem dann zuzustimmen oder eben nicht.

MfG
 
Hinter Dir steht aber keiner der drängelt. Du hast all die Zeit der Welt die du benötigst, von daher passt der Vergleich m. M. n. nicht.
MfG

Ich habe bei weitem nicht alle Zeit der Welt. Wenn du sie hast, bist du zu beneiden.......Mein Tag ist leider mit recht viel Arbeit gefüllt.
Demnach passt der Vergleich nur für Leute nicht, die alle Zeit der Welt haben.
 
Wer sich bei so etwas anmeldet braucht auch im Privatleben keine Haustür.
Wenn man als Zwölfunddreizigster die kleine Kapelle auf der Domplatte ablichtet kann es egal sein, aber zb Bilder von Freunden und Kollegen usw müßen Tabu sein. Wird wirklich Zeit das die Datenschützer deren Hütten niederreißen. Es kann ja wohl nicht sein das mit einem simplen Klick einfach Persönlichkeitsrechte und / oder Copyright verletzt.
 
Wer sich bei so etwas anmeldet braucht auch im Privatleben keine Haustür.
Wenn man als Zwölfunddreizigster die kleine Kapelle auf der Domplatte ablichtet kann es egal sein, aber zb Bilder von Freunden und Kollegen usw müßen Tabu sein. Wird wirklich Zeit das die Datenschützer deren Hütten niederreißen. Es kann ja wohl nicht sein das mit einem simplen Klick einfach Persönlichkeitsrechte und / oder Copyright verletzt.

Wobei die Persönlichkeitsrechte derjenige Missachtet, der unerlaubt also ungefragt Bilder seiner Freunde hochlädt, nicht der Plattformbetreiber. ;)

Ich habe bei weitem nicht alle Zeit der Welt. Wenn du sie hast, bist du zu beneiden.......Mein Tag ist leider mit recht viel Arbeit gefüllt.
Demnach passt der Vergleich nur für Leute nicht, die alle Zeit der Welt haben.
Niemand muss, man kann aber. Wenn man also aus Zeit Gründen oder aber weil man einfach keine Lust hat AGB´s bestätigt, muss dann eben auch solche Dinge hinnehmen oder aber dem Dienst fernbleiben. Mehr kann ich dazu jetzt auch nicht mehr beisteuern.^^


MfG
 
Das ist zwar richtig aber trotzdem dürften die solche Bilder nicht verscherbeln ( darum ging es mir eigendlich )
 
Niemand muss, man kann aber. Wenn man also aus Zeit Gründen oder aber weil man einfach keine Lust hat AGB´s bestätigt, muss dann eben auch solche Dinge hinnehmen oder aber dem Dienst fernbleiben. Mehr kann ich dazu jetzt auch nicht mehr beisteuern.^^

Das ist wieder richtig, nur fangen wir an uns im Kreis zu drehen.
Wie ich bereits am Anfang gesagt hatte, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Es geht mir primär darum in diesem Bereich eine gewisse Grundsicherheit gegeben zu haben. D.h. ALLE AGBs sollten vor Veröffentlichung von qualifizierten Leuten geprüft werden, ob sie denn aus Verbrauchersicht legitim sind. Leider fehlt dem Staat dort Geld/Personal um alles ordentlich zu prüfen (Thema: Verbraucherschutz). Wenn etwas nicht legitim ist, kommt das ja meist erst Monate später raus und dazu ist das dann auch noch meistens von Privatpersonen initiiert.
 
Das ist zwar richtig aber trotzdem dürften die solche Bilder nicht verscherbeln ( darum ging es mir eigendlich )
Klar, da hast du Recht. Wahrscheinlich steht das in den AGB´s, dass man nur rechtlich einwandfreie Bilder überhaupt hochladen darf und das deshalb der Dients, welcher ja nicht millionen von Bildern prüfen kann, davon ausgeht, da zugestimmte AGB, diese legal nutzen zu dürfen. Quasi Ähnlich dem Haftungsprinzip bei Filehostern.

Es geht mir primär darum in diesem Bereich eine gewisse Grundsicherheit gegeben zu haben. D.h. ALLE AGBs sollten vor Veröffentlichung von qualifizierten Leuten geprüft werden, ob sie denn aus Verbrauchersicht legitim sind. Leider fehlt dem Staat dort Geld/Personal um alles ordentlich zu prüfen (Thema: Verbraucherschutz). Wenn etwas nicht legitim ist, kommt das ja meist erst Monate später raus und dazu ist das dann auch noch meistens von Privatpersonen initiiert.
Von welchen AGB´s redest du? Trifft das dann auch AGB´s von Kommunikationsanbietern, Versicherungsanbietern, Banken etc.? Wo ist da der Unterschied zu AGB´s von Diensteistern??


MfG
 
Von welchen AGB´s redest du? Trifft das dann auch AGB´s von Kommunikationsanbietern, Versicherungsanbietern, Banken etc.? Wo ist da der Unterschied zu AGB´s von Diensteistern??

Natürlich trifft das auch auf die AGBs von Kommunikationsanbietern etc. zu.
Es ist aber unbestritten ein qualitativer Unterschied vorhanden, zwischen einer Kontoeröffnung und einer "App".
Das hat Züge von "Sende eine SMS an 09******" und schwupp hast du einen Rattenschwanz an Verträgen angehängt bekommen.
Da gab es auch etliche Prozesse zu.
Solltest du keinen qualitativen Unterschied erkennen, brauche ich nicht weiter zu argumentieren.
Grundsätzlich hast du natürlich recht, aber nicht einmal im Bundestag wird immer nach Grundsätzen entschieden.

MfG
 
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