AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück
Also da seit ihr alle mächtig auf dem Holzweg. Und paragraphenlesen für nicht-juristen ist murks. Man versteht das nämlich nur, wenn mans komplett gelesen hat (zumindest die ersten 3 Bücher) und die einschlägige Rechtsprechung kennt.
Hiermal ein kleiner Überblick:
1.) Rückgaberecht bei Fernabsatzvertrag. Das ist, wenn ich was übers I-net bestelle. Dieses Rückgaberecht besteht min. 2 Wochen, es muss eine Belehrung erfolgen und gilt nicht im Kaufhaus um die Ecke. Es kann nicht abbedungen werden. Rückerstattung laut aktuellem, ich glaub EuGH-Urteil, der volle Preis. Kein Preisminderung wegen Benutzung, sofern die Benutzung gewöhnlich war.
2.) Gewährleistung. Gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf, d.h. der Händler ist gewerbsmäßig unterwegs und der Käufer ist Verbraucher (also kein Gewerbe). Hier gilt eine Gewährleistung von min 6 Monaten die der HÄNDLER zu leisten hat, wobei die Beweislast beim Händler liegt. Soll heissen, wenn die Graka nach 5 Monaten den Geist aufgibt, wird vermutet (im juristischen Sinne heisst das, es wird 'angenommen, dass es so war'), dass der Fehler schon bei Warenübergabe (Lieferng) bestand. Der Händler muss dann den Vertrag erfüllen (d.h. neue Karte).
ABER: tritt der Kunde vom Vertrag zurück (ohne nähere Einzelheiten zum Rücktrittsrecht; so ohne weiteres is das aber nicht möglich, weil erstmal gilt: Vertrag ist Vertrag), weil der Händler bsp. nicht liefern kann (zb bei einem Gebrauchtwagen, weil ein Gebrauchtwagen immer in Unikat ist), so muss der Vertrag rückabgewickelt werden. D.h. Kunde gibt Ware zurück und Händler zahlt das Geld. Ist der Wert der Ware jedoch durch normle Benutzung herabgesezt, kann er diesen Betrag abziehen.
bsp. Nach 5 Monaten geht mein neues Auto zum dritten mal kaputt. Nun kann ich endlich vom Vertrag zurücktreten. Händler zahlt aber nur 95% des Neuwertes, weil ich habe ja 5 Monate ein Auto gehabt. Ansonsten hätte ich ja 5 MOnate umsonst ein Auto gehabt. Und das wäre nicht fair.
3.) Garantie. Eine Garantie ist eine Privatrechtliche Sache zw. Käufer und HERSTELLER. Der Händler hat in der Regel nix mit der Garantie zu tun, weil er nicht die Garantie gibt, sondern der Hersteller. Manchmal einigen sich Hersteller und Händler so, dass der Händler im Garantiefall alles abwickelt. Aber trotzdem bleibt es eine Sache zw. Käufer und Hersteller (Eine Garantie wird Bestandteil des Kaufvertrages als Zusatzvertrag zw. Käufer und Hersteller. Der Kaufvertrag selber ergeht zw. Käufer und Händler).
Wieviel der Hersteller letztlich zurückzahlt, liegt tatsächlich in seinem ermessen. Gesetzlich geregelt ist das nicht. Die meisten zahlen jedoch den Zeitwert. Man beachte, eine Garantie ist eine freiwillige Sache und keine Pflicht, wie viele immer denken. (Aber, wenn die Garantie sehr ungewöhnliche Vertragsbestandteile enthält, wie bsp. dass nur 10% des Kaufpreises zurückgezahlt werden und das nicht sofort ersichtlich ist, ist das höchst zweifelhaft. --> Das wäre dann aber ein Fall fürs UWG (unlauterer Wettbewerb))
Mein Tipp, nimm die Kohle und kauf dir ne Neue. Den Stress wird ich mir sparen. Juristisch zu streiten im privaten macht keinen Spass. Also nimm die Kohle und mach einen großen Bogen um den Händler (wer wars? Hardwareversand.de) Dies ist kein Boykottaufruf

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Und zum Thema Anwalt:
Du findest keinen Anwalt, der wegen solcher lächerlichen (sorry, aber bei solchen Streitwerten verdient ein Anwalt nix) Summen (es eht hier ja nur um 70 euro oder so) einen Streit vom Zaun bricht. Und dieses mit Anwalt drohen ist auch murks. Warum? Weil die Händler meist wissen, dass der Käufer mit den Kosten für den Anwalt in Vorleistung gehen muss.
Gruss
P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, weil nur allgemein zugängliche INformationen nähergebracht wurden und dies ist erlaubt. Eine Bezugnahme auf den vorliegenden Streitfall, wenn vorhanden, erfolgte nur zu Anschauungszwecken.