HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Wenn ich ein Auto kaufe für 45000 Euro und nach nem dreiviertel Jahr mir das Teil auseinander fällt weil der Hersteller mist gebaut hat dann können Sie als Händler nicht einfach mal 6750 Euro einbehalten?

Schlechter Vergleich. Wenn du ein Auto ein dreiviertel Jahr lang fährst und es dann durch nicht behobene Mängel wandeln möchtest, kann der Händler je nach Nutzungsdauer und Kilometerstand eine gewisse Nutzungspauschale vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen.
Wie es sich jedoch mit dem Wandeln von bereits genutzter Hardware handelt, entzieht sich leider meinem Kenntnisstand. Ich denke aber, das es sich hier ähnlich verhält und der Händler ganz legitim gehandelt hat.
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Die Grafikkarte wurde vom Hersteller einbehalten. Ich stehe ohne nichts da obwohl die Karte bezahlt wurde da ist es doch völlig egal ob ich das Auto bzw die Karte genutzt habe. Ich frage mich wozu 2 Jahre gestzl. Garantie da ist!

Hab immer noch keine Antwort und glaube auch nicht das ich diese Woche ne Antwort bekomme. War ja auch vorraus zu sehen.

Geh mal in nen Laden und tausch mal nen defk. Gerät um. Da bekommst das Geld wieder oder nen Ersatz sofern du das willst.
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Die Grafikkarte wurde vom Hersteller einbehalten. Ich stehe ohne nichts da obwohl die Karte bezahlt wurde da ist es doch völlig egal ob ich das Auto bzw die Karte genutzt habe. Ich frage mich wozu 2 Jahre gestzl. Garantie da ist!
gibt keine gsetzl 2 jahre Garantie, nur Gewähleistung - da hat der Laden dann immer erst die Chance, dass er Reapriert oder Ersatz bringt.

Hab immer noch keine Antwort und glaube auch nicht das ich diese Woche ne Antwort bekomme. War ja auch vorraus zu sehen.
wann haste die mail denn abgesendet?


Geh mal in nen Laden und tausch mal nen defk. Gerät um. Da bekommst das Geld wieder oder nen Ersatz sofern du das willst.
LOL schön wär's! ;)
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Ich hatte auch mal ein paar defekte bei einem Laden (war Atelco Computer). Bis auf einen wurden die alle sehr schnell abgewickelt, aber der eine wurde nur so langsam abgewickelt, weil LG nicht hinterherkam sich da mal drum zu kümmern.
Bei Atelco hat man mir dann Auftragsnummer etc. vom LG gegeben, damit ich mich selbst überzeugen konnte und die haben mich tatsächlich wochenlang vertröstet bis dann irgendwann kam Gerät defekt Geld zurück.
Muss also nicht zwangsläufig an HWV liegen, sondern kann auch am Hersteller liegen.

Ich hab im Moment meinen ersten RAM Fall bei HWV laufen, mal sehen wie lang sich das hinzieht. Geht um eine Gigabyte Maus.
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Atelco und hwv sind quasi identisch - atelco is der Filial-Ableger von hwv. Vergleich mal die websitestruktur, mal vom impressum ganz absegehen :D
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

die müssen jeden Cent wieder ausbezahlen (normalerweise samt versand etc.)
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Meine ich aber auch. Die dürfen Dir nur was abziehen wenn du die Karte innerhalb der 14 Tage zurück gibst wegen nicht gefallen. (Sofern das in der Widerrufsbelehrung steht).
 
AW: HW Versand behält Karte & zahlt weniger zurück

Also da seit ihr alle mächtig auf dem Holzweg. Und paragraphenlesen für nicht-juristen ist murks. Man versteht das nämlich nur, wenn mans komplett gelesen hat (zumindest die ersten 3 Bücher) und die einschlägige Rechtsprechung kennt.

Hiermal ein kleiner Überblick:

1.) Rückgaberecht bei Fernabsatzvertrag. Das ist, wenn ich was übers I-net bestelle. Dieses Rückgaberecht besteht min. 2 Wochen, es muss eine Belehrung erfolgen und gilt nicht im Kaufhaus um die Ecke. Es kann nicht abbedungen werden. Rückerstattung laut aktuellem, ich glaub EuGH-Urteil, der volle Preis. Kein Preisminderung wegen Benutzung, sofern die Benutzung gewöhnlich war.

2.) Gewährleistung. Gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf, d.h. der Händler ist gewerbsmäßig unterwegs und der Käufer ist Verbraucher (also kein Gewerbe). Hier gilt eine Gewährleistung von min 6 Monaten die der HÄNDLER zu leisten hat, wobei die Beweislast beim Händler liegt. Soll heissen, wenn die Graka nach 5 Monaten den Geist aufgibt, wird vermutet (im juristischen Sinne heisst das, es wird 'angenommen, dass es so war'), dass der Fehler schon bei Warenübergabe (Lieferng) bestand. Der Händler muss dann den Vertrag erfüllen (d.h. neue Karte).

ABER: tritt der Kunde vom Vertrag zurück (ohne nähere Einzelheiten zum Rücktrittsrecht; so ohne weiteres is das aber nicht möglich, weil erstmal gilt: Vertrag ist Vertrag), weil der Händler bsp. nicht liefern kann (zb bei einem Gebrauchtwagen, weil ein Gebrauchtwagen immer in Unikat ist), so muss der Vertrag rückabgewickelt werden. D.h. Kunde gibt Ware zurück und Händler zahlt das Geld. Ist der Wert der Ware jedoch durch normle Benutzung herabgesezt, kann er diesen Betrag abziehen.

bsp. Nach 5 Monaten geht mein neues Auto zum dritten mal kaputt. Nun kann ich endlich vom Vertrag zurücktreten. Händler zahlt aber nur 95% des Neuwertes, weil ich habe ja 5 Monate ein Auto gehabt. Ansonsten hätte ich ja 5 MOnate umsonst ein Auto gehabt. Und das wäre nicht fair.

3.) Garantie. Eine Garantie ist eine Privatrechtliche Sache zw. Käufer und HERSTELLER. Der Händler hat in der Regel nix mit der Garantie zu tun, weil er nicht die Garantie gibt, sondern der Hersteller. Manchmal einigen sich Hersteller und Händler so, dass der Händler im Garantiefall alles abwickelt. Aber trotzdem bleibt es eine Sache zw. Käufer und Hersteller (Eine Garantie wird Bestandteil des Kaufvertrages als Zusatzvertrag zw. Käufer und Hersteller. Der Kaufvertrag selber ergeht zw. Käufer und Händler).

Wieviel der Hersteller letztlich zurückzahlt, liegt tatsächlich in seinem ermessen. Gesetzlich geregelt ist das nicht. Die meisten zahlen jedoch den Zeitwert. Man beachte, eine Garantie ist eine freiwillige Sache und keine Pflicht, wie viele immer denken. (Aber, wenn die Garantie sehr ungewöhnliche Vertragsbestandteile enthält, wie bsp. dass nur 10% des Kaufpreises zurückgezahlt werden und das nicht sofort ersichtlich ist, ist das höchst zweifelhaft. --> Das wäre dann aber ein Fall fürs UWG (unlauterer Wettbewerb))

Mein Tipp, nimm die Kohle und kauf dir ne Neue. Den Stress wird ich mir sparen. Juristisch zu streiten im privaten macht keinen Spass. Also nimm die Kohle und mach einen großen Bogen um den Händler (wer wars? Hardwareversand.de) Dies ist kein Boykottaufruf :).

Und zum Thema Anwalt:
Du findest keinen Anwalt, der wegen solcher lächerlichen (sorry, aber bei solchen Streitwerten verdient ein Anwalt nix) Summen (es eht hier ja nur um 70 euro oder so) einen Streit vom Zaun bricht. Und dieses mit Anwalt drohen ist auch murks. Warum? Weil die Händler meist wissen, dass der Käufer mit den Kosten für den Anwalt in Vorleistung gehen muss.

Gruss

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, weil nur allgemein zugängliche INformationen nähergebracht wurden und dies ist erlaubt. Eine Bezugnahme auf den vorliegenden Streitfall, wenn vorhanden, erfolgte nur zu Anschauungszwecken.
 
Zurück