Herstellergarantie geltend machen, aber wie?

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Deadrixx

Schraubenverwechsler(in)
Guten Morgen liebe Community! Ende August letzten Jahres habe ich bei Notebooksbilliger.de eine Gigabyte Radeon R9 390 Gaming G1 erworben. Wenige Tage später konnte ich die Grafikkarte in den Händen halten und habe sie natürlich direkt eingebaut und getestet. Schon in den ersten Stunden musste ich enttäuscht feststellen, dass in vielen Spielen nach einiger Zeit Standbilder eintreten und der Grafikkartentreiber daraufhin abstürzt, dies geschah bei Serientakt. Bei niedrigerem Takt blieb ich von den Standbildern verschont. Des Weiteren traten seither öfters Bluescreens mit der Bezeichnung "thread_stuck_in_device_driver" auf, Ich schätze auch das kommt von der Grafikkarte, zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom Rest der Hardware kommt. Jedenfalls habe ich das damals runtergeschluckt und hingenommen da ich nicht weitere zwei Wochen ohne Grafikkarte auskommen wollte. Sämtliche Spiele bei denen die Standbilder und Abstürze auftraten habe ich seither nicht mehr gespielt und in weiteren Spielen konnte ich bisher keine Fehler ausmachen. Bluescreens treten weiterhin regelmäßig auf.

Jedenfalls hat mich die Vorstellung der GTX 1060 nun wieder etwas ins Zweifeln gebracht. Ursprünglich wollte ich dir 390 nun verticken und dann auf die 1060 umsteigen, ein freundlicher Bekannter sprach dann jedoch davon die Karte einfach zurückzugeben und erstatten zu lassen. Ich habe mich daraufhin über die Herstellergarantie von Gigabyte informiert welche ja über drei Jahre hinweg geht. Meine Frage ist nun jedoch: Wie stehen die Chancen, dass die Garantie hier noch greift? Und vor allem: Wie mache ich sie am besten geltend?

Würde mich da über Eure Hilfe echt freuen!


MfG

Deadrixx


*edit*

Ich habe mich nochmal über das Bluescreen Problem erkundigt. Dieser Fehler wird bei vielen Radeon Nutzern durch das AMD Pendant zu NIVIDIAs Shadowplay erzeugt, Raptr. Ich hatte mich darüber bereits vor einigen Monaten informiert und eben jenes Programm entfernt, Fehler treten dennoch auf.
 
Garantie/Gewährleistung bedeutet grundsätzlich erstmal nicht, dass du dein Geld wiederbekommst. Es wird vermutlich eher darauf hinauslaufen, dass du einen Ersatz bekommst.

Fang erstmal mit dem Reklamations- Formular bei Notebooksbilliger an: Online-Retoure > > Infocenter bei notebooksbilliger.de

Soweit ich gesehen habe, bietet Gigabyte keine Endkunden- Garantie, d.h. du musst bei Notebooksbilliger die Gewährleistung in Anspruch nehmen und die setzen sich dann mit Gigabyte in Verbindung bzw schicken dir einfach ne neue Karte.
 
Wende dich an den Hersteller oder da wo du die Karte erworben hast und alles weiter ergibt sich dann.

Lese ich richtig, du wolltest die verkaufen? Aber mit Verweis auf defekt, woll? Oder nach Reparatur.
Wenn ich erhlich bin, verstehe ich nicht wieso man so lange mit nem Problem wartet? Jetzt wirste wohl länger als 2 Wochen ohne Karte auskommen müssen, wenn der RMA kommt.
 
Erstmal die Beweislastumkehr riskieren, bei nem Problem, dass von Tag 1 an auftrifft:schief: Und dann von defekter Karte verkaufen sprechen...
 
Wieso hast du die Karte nicht sofort reklamiert?
Verstehe ich nicht. :ka:
Also, reklamiere die Karte nun erneut. Du holst dir eine RMA vom Händler, wo du die gekauft hast. Dann schickst du sie hin.
In der Zeit kaufst du dir die neue Karte, die du haben willst, denn die RMA wird garantiert eine Weile dauern.
Wenn du eine neue Karte bekommst, testest du sie gleich und kannst sie dann als RMA Karte verkaufen.
 
...ein freundlicher Bekannter sprach dann jedoch davon die Karte einfach zurückzugeben und erstatten zu lassen.

Eine Erstattung ist grundsätzlich nicht mal einfach so möglich.

Du kannst dich zwar an den Hersteller wenden um deine Garantie gem. § 443 BGB geltend zu machen.
Sollte ein Mangel an der Grafikkarte vorliegen hast du mehrere Möglichkeiten dich an den Verkäufer (notebookbilliger.de) zu wenden und solltest dies auch tun:

1. Du verlangst Nachbesserung/Nachlieferung gem. §§ 437 Nr.1, 439 BGB. -> hierbei bekommst du deine reparierter Karte bzw. eine neue (die du anschließend verkaufen willst/kannst)

2. Nachdem (!) du Nachbesserung verlangt hast und der Mangel dadurch nicht behoben werden konnte, kannst du gem. §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 2, 5 S.2 BGB nach erfolgter Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass du die Karte zurückgibst und dein Geld vom Verkäufer zurückerhältst.

3. Du verlangst Schadensersatz gem. §§ 437 Nr.3, 280ff. BGB. Hierbei bekommst du letztelendes auch Geld und gibst die Karte an den Verkäufer zurück.
 
Letzen August wäre ne Erstattung wahrscheinlich gewesen, heute wird es auf RMA Verfahren mit Ersatz heraus laufen. Da Gigabyte das nur über den Händler abwickelt also beim Händler ein RMA Verfahren starten.
 
Schwer hier einen Anfang zu finden. Vorerst sei wohl in den Raum gestellt, dass die Karte keines Wegs einen Defekt aufweist. Zumindest definiere ich Defekt anders, für mich ist das oben genannte Problem eher ein Manko, verkauft hätte ich sie also auch nicht als Defekt, jedoch mit Verweis auf das genannte Problem. Wäre sie defekt würde ich sie wohl auch nicht nutzen. Dieses Manko habe ich damals hingenommen weil ich nach dem verpatzten Hermes Versand nicht noch länger auf die Fertigstellung meines neuen Systems warten wollte, war für mich ein Problem welches ich trotzend hinnehmen konnte. An und für sich würde (und werde wohl auch) ich die Karte so weiternutzen wie sie aktuell ist. Wie gesagt, für mich ist das ein Manko am Produkt welches mich nicht kritisch einschränkt.

Wichtig war mir hier die Antwort auf die Frage ob eben jene Probleme einen Grund für eine Reklamation wäre. Natürlich habe ich mich auch kurz nachdem ich diesen Post erstellt habe nochmal genauer über die Herstellergarantie informiert. Dass eine Erstattung relativ unwahrscheinlich ist wurde auch mir schnell bewusst - Habe eben leider noch nie Gebrauch einer von einer Garantie machen müssen. Weshalb jener Bekannter diesen Ansatz angesprochen hat bleibt auch mir ungewiss.

Ich finde es übrigens relativ unsympathisch, dass mir durch die Blume vorgeworfen wird, ich würde die Karte nicht gerecht verkaufen wollen. Mir ist durchaus bewusst wie man Mängel und Fehler in einem Produkt kennzeichnet damit auch ein Käufer Bescheid weiß was genau er eigentlich kauft.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die vielfältigen Antworten. Die Frage ist soweit geklärt und der Thread kann meinerseits geschlossen werden.



MfG
 
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