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AW: GTX 960 "unattraktiv": AMD wettert gegen Nvidias Mittelklasse

Das ergibt überhaupt keinen Sinn - auch juristisch nicht. Eine Pressemitteilung gehört zur Öffentlichkeitsarbeit. Es ist niemals im Sinne des Verfassers, dass sie erst in einem "zurechtgebogenen, einseitigen Artikel" gegen ihn verwendet wird und das dann mit Datenschutz (zugunsten des Verfassers) begründet wird.Durch meine Tätigkeit in der Games-Branche kann ich nur Vermuten, dass es sich dabei um eine E-Mail an die PCGH-Redaktion handelt.
Aus derartigen E-Mails mit Presse-Texten darf man zitieren etc. wenn nichts anderes angegeben ist.
Die komplette Mail soll aber, aus Gründen des Datenschutzes meist nicht veröffentlicht werden.



