Sammelthread GTA IV

Sammelthread
So eine Verleitung zum umgehen eines Kopierschutzes kann auch zu Punkten führen und das macht es sogar sehr oft. Also bitte keinerlei Äußerungen in diese Richtung.

MfG
GoZoU

Das ist ne Hilfe! Wenn hier keiner dem Anderen mehr helfen würde würde das Forum nich mehr existieren und wenn es nur diese Lösungen gibt was soll ich ihm sagen? Das er nackt um einen Baum tanzen soll oder was? Los sags mir!
Was heist hier bitte Verleitung? Ich hab ihm gesagt das es helfen kann es aber nicht muss. Heist das die Anwendung auf eigener Entscheidung basiert und er nicht von mir dazu verleitet wurde.

Ich habe aber die original Cd eingelegt und über den SC gestartet *TIRED*

Wie kann man denn den SPielstand sichern?

Schaumal hier: C:\Users\******\AppData\Local\Rockstar Games
aber da gabs noch nen Ordner glaube ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ne Hilfe! Wenn hier keiner dem Anderen mehr helfen würde würde das Forum nich mehr existieren und wenn es nur diese Lösungen gibt was soll ich ihm sagen? Das er nackt um einen Baum tanzen soll oder was? Los sags mir!
Was heist hier bitte Verleitung? Ich hab ihm gesagt das es helfen kann es aber nicht muss. Heist das die Anwendung auf eigener Entscheidung basiert und er nicht von mir dazu verleitet wurde.
genau das habe ich gemacht und wurde verwarnt!:(
 
genau das habe ich gemacht und wurde verwarnt!:(

Und wie der nicht mal zu dem Schwachsinn stehen kann den er geschrieben hat!
Ich liebe unfähige Mods. Ich könnte mich den ganzen Tag über diese Leute amüsieren.
So da ich wegen Meinungsäuserung jetzt bestimmt gebannt werde sag ich schonmal auf wiedersehen ;)
 
Habe auch gerade mal bißchen probiert welche Einstellungen gut bei mir laufen und gut Aussehen (nachdem ich schockiert feststellen musste, dass nicht alle aktuellen Spiele in FullHD Ultra High mit 8AA laufen ;))
So hatte ich immer über 27fps (nur einmal kurz 20 bei Vollgas und extrem viel Verkehr)

Mein Benchmarkergebniss (Patch 2):

Statistiken
Durchschnittliche FPS: 35.39
Dauer: 37.15 Sek
CPU-Auslastung: 51% (Phenom II @3,4Ghz)
Systemspeicher-Auslastung: 67% (2x2GB)
Videospeicher-Auslastung: 80% (1GB)
Grafikeinstellungen
Videomodus: 1920 x 1080 (60 Hz)
Texturenqualität: Hoch
Renderqualität: Sehr hoch
Reflexionsauflösung: Mittel
Qualität Wasser: Sehr hoch
Qualität Schatten: Mittel
Sichtdistanz: 47
Detaildistanz: 47
Detail-Level: Off
VSync: On
Hardware
Microsoft Windows XP Professional
Service Pack 3
Grafikkarte: ATI Radeon HD 4800 Series (genauer: Palit 4870 Sonic Dual mit 1GB)
Video-Driver Version: 6.14.10.6891
Soundkarte: Realtek HD Audio output
AMD Phenom(tm) II X4 940 Processor

Wenn Ihr wisst wie ich die Performance steigern kann ohne, dass es merkbar schlechter aussieht bzw wie es besser aussieht ohne große Performanceverluste sagt es bitte kurz! (Hab leider nicht den ganzen Thread lesen können ;))

Grüße
 
Und wie der nicht mal zu dem Schwachsinn stehen kann den er geschrieben hat!
Ich liebe unfähige Mods. Ich könnte mich den ganzen Tag über diese Leute amüsieren.
So da ich wegen Meinungsäuserung jetzt bestimmt gebannt werde sag ich schonmal auf wiedersehen ;)

Und ich liebe User, die unfähig sind die Regeln zu lesen und zu verstehen.
Ich habe leider noch andere Sachen zu tun als darauf zu warten, dass du auf einen Hinweis, der dich zudem vor Fehlern schützen sollte, antwortest. Also überdenke deinen Tonfall besser noch einmal, andere Mods könnten das ernster nehmen als ich es tue!

Fakt ist, dass du hier die Umgehung eines Kopierschutzes als mögliche Lösung eines Problems darstellst. Dass der User, sofern er auf diesen Vorschlag eingeht, damit gegen geltendes Recht verstößt und er sich strafbar macht sollte auch klar sein. Somit ist die Lösung wohl alles andere als optimal und noch dazu regelwidrig.

Forenregeln schrieb:
Regelverstöße sind:

1.) Aufrufe oder Anleitungen zu Straftaten

  • alle rechtwidrigen Inhalte und Links darauf, also insbesondere Inhalte die gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Waffengesetz verstoßen, die den Krieg verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen
Vergabe von Strafpunkten:

3 Strafpunkte werden für folgende Tatbestände vergeben

  • Urheberrechtschädigende Inhalte (Warez (= Raubkopien), Cracks (= kleine Programme zum Knacken von Software), File Sharing, Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, im Radio oder im Internet) und Anleitungen zur Erstellung solcher Inhalte

  • Es gibt hier keinerlei Support für Programme, die nach dem neuen Urheberrechtsgesetz (Sept. 2003) wegen des Umgehens von Kopierschutz als illegal einzustufen sind: CloneCD, Alcohol, DVD Shrink, DVD Decrypter etc. Hier findet ihr die aktuelle Indexliste.

  • Fragen zur Umgehung von Kopier- oder Registrierungsmechanismen oder Fragen zur Installation von unrechtmäßig erworbener Software werden kommentarlos gelöscht oder gesperrt.

Also reiß dich zusammen, noch so ein Ausrutscher und es gibt die ausstehenden drei Punkte. Die, wenn ich mir dein Konto so ansehe, auch gleich Sonderurlaub mit sich bringen.

MfG
GoZoU
 
Und ich liebe User, die unfähig sind die Regeln zu lesen und zu verstehen.
Ich habe leider noch andere Sachen zu tun als darauf zu warten, dass du auf einen Hinweis, der dich zudem vor Fehlern schützen sollte, antwortest. Also überdenke deinen Tonfall besser noch einmal, andere Mods könnten das ernster nehmen als ich es tue!

Fakt ist, dass du hier die Umgehung eines Kopierschutzes als mögliche Lösung eines Problems darstellst. Dass der User, sofern er auf diesen Vorschlag eingeht, damit gegen geltendes Recht verstößt und er sich strafbar macht sollte auch klar sein. Somit ist die Lösung wohl alles andere als optimal und noch dazu regelwidrig.

Also reiß dich zusammen, noch so ein Ausrutscher und es gibt die ausstehenden drei Punkte. Die, wenn ich mir dein Konto so ansehe, auch gleich Sonderurlaub mit sich bringen.

MfG
GoZoU

Alles klar ;)
Also an alle bei denen Securom spinnt tanzt nackt um einen Baum und klatscht dreimal in die Hände. Das sollte helfen. Mehr Hilfe darf ich nicht geben, sorry :ugly:
Mehr Kommentare spare ich mir jetzt.

Doch das muss noch sein:
§ 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
Durch diese Regelung ist § 53 UrhG insoweit ausser Kraft gesetzt, als ein Kopierschutz umgangen werden sollte.
§ 108b UrhG - Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

UrhG § 109 Strafantrag
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ergebnis: Man handelt bei der Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung privater Sicherheitskopien zwar rechtswidrig, jedoch macht man sich nicht strafbar. Den Rechteinhabern stehen lediglich zivilrechtliche ANsprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zu. Wenn die Sicherheitskopien im eigenen Schrank bleiben, werden die Ansprüche de facto aber mangels Kenntnis der Rechteinhaber nicht druchsetzbar sein. Die oben genannten Regelungen gelten für sämtliche Werke also auch ohne Unterschied zwischen Musik und Software.
Ergebnis: Man handelt bei der Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung privater Sicherheitskopien zwar rechtswidrig, jedoch macht man sich nicht strafbar. Den Rechteinhabern stehen lediglich zivilrechtliche ANsprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zu. Wenn die Sicherheitskopien im eigenen Schrank bleiben, werden die Ansprüche de facto aber mangels Kenntnis der Rechteinhaber nicht druchsetzbar sein. Die oben genannten Regelungen gelten für sämtliche Werke also auch ohne Unterschied zwischen Musik und Software.
Originalquelle
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit was spielt ihr GTA IV
-> Pad
-> Tastatur; Maus

Also bei Tastatur könnt ich die Krise bekommen, wenn es um Auto fahren geht....
Wenn du mal jemanden verfolgen sollst,demoliere ich mehr die Kiste als ich hinter dem Ziel hinterher fahre.... ansonsten bin ich durch aus zu friedenmit dem Game.....
 
Oh mein Gott Rockstar ihr Kacknoobs.


Ich hab zwar keine neuen Fehler mit dem 2. Patch aber was ich hier lese, is ja mal wieder echt Lustig.


Patch für Fehler beheben, bringt neue Fehler.


Sind die alle DICHT oder hat da jeder ein gewaltigen BRAINBUG?


Wenn das Spiel jetz soooo Ultra Extreme Engine hätte oder was weiss ich, dann könnte man das ja verstehen aber es hat nichmal AA...:D:D:D


Komisch Komisch alles.
 
Neuster Patch ist nun drauf nur leider kann ich die In-Game Pcs nicht mehr nutzen. Wenn ich *E* drücke passiert nichts. Hat jemand auch den Bug ?

Original Game ist vorhanden und eingelegt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also würdet Ihr das Game neu installieren?

Die Antwort von Rockstar is ja echt ein Witz.

Totale 08/15 Antwort *NO*

So ein Mist.
Was solls?


Danke
 
Tja was will man von denen auch erwarten. Wenn das so weitergeht hier in den Foren kommt bestimmt demnächst einer auf die Idee ne Rundefrage zu stellen wer die meisten Punkte im Forum hat.
 
naja vllt bekommen wir für unsere ganzen probleme ja das addon für lau und müssten keine 20€ blechen bzw bekommen es überhaupt

Da glaubst du aber nicht wirklich dran, oder?

Musste nach dem installieren des zweiten Patches das Game bei mir wieder neu installieren weil ich nur noch Grafikfehler hatte -.-
 
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