Bei dem verlinkten e-Bay-Angebot wird man ja wohl kaum so beschränkt sein, da ernsthaft mitbieten zu wollen. Da wird eine Grafikkarte für jetzt schon über 500€ angeboten. Und dann reicht es weder für eine aussagekräftige Artikelbeschreibung noch für Artikelfotos. Der private Verkäufer hat zudem gerade mal 40 Bewertungen, 2 davon sind negativ. Bei solchen Summen wäre mir das viel zu riskant. Außerdem würde ich Gebrauchtware sowieso nur bei einem gewerblichen Händler mit entsprechender Reputation ersteigern, da ich auf die ersteigerte Ware, sofern sie nicht als defekt gekennzeichnet wurde, dann immer noch eine Gewährleistung von 12 Monaten habe...
Ansonsten hat Hendrosch schon alles gesagt, was zu sagen war. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantiebedingungen legt er allein fest. Verallgemeinern lassen sich diese nicht. Die Garantie in Anspruch zu nehmen, lohnt sich ab 6 Monaten nach dem Kauf, da man dann als Käufer, wenn man die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten in Anspruch nehmen möchte, beweisen müsste, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag (Beweisumkehr). Da das in aller Regel ein Ding der Unmöglichkeit ist, wäre man dann auf die Kulanz des Händlers angewiesen...