Gewährleistung bzw Garantie, allgemeine Verständnisfrage
Hi,
ich hab mal eine Frage und ich will keine Rechtsberatung, sondern allgemein nur mal verstehen, wie die Sache aussieht:
Folgende Ausgangslage:
Es wird Artikel X am 01.01.2016 gekauft
Der Hersteller gibt 3 Jahre Garantie
Der Händler muss eine 6 Monatige Garantie sowie die restlichen 1,5 Jahre Gewährleistung geben
Fall 1: Artikel X geht am 01.05 kaputt -> Händler tauscht das Gerät aus, weil es ja Garantie ist
Fall 2: Artikel X geht kaputt (egal wann innerhalb der Herstellergarantie), Kunde wendet sich an direkt an den Hersteller -> Gerät wird getauscht, alles gut
Fall 3: Artikel X geht am 01.08 kaputt -> Händler schickt es auf Gewährleistung ein -> Artikel wird ausgetauscht/repariert, alles gut
Fall 4: Artikel X geht am 01.08 kaputt -> Händler schickt es auf Gewährleistung ein -> Artikel wird mit einem Zeitwert X begutschriftet
Hier geht es jetzt los: Eine Zeitwertgutschrift ist laut BGB $439 vom Kunden nicht zu akzeptieren. Er kann hier also auf Ersatz oder Reparatur pochen oder auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen. Jetzt wurde Artikel X aber innerhalb der Gewährleistung reklamiert. Besteht dann dieser Anspruch trotzdem? Oder hätte der Händler auch sagen können: wir wickeln nicht ab, beweisen Sie bitte erst, dass der Fehler von Anfang an Bestand (Beweislastumkehr) ? Und der Kunde steht dann "dumm" da, weil sowas ja so gut wie nicht möglich ist? (Dass er nicht mehr zu dem Händler geht ist ne andere Sache). Oder muss der Händler jetzt trotzdem den Kaufvertrag rückabwickeln, weil er das Gerät ohne den Nachweis, dass der Fehler von Anfang an bestand, angenommen hat?
Mir geht es wie gesagt nur darum herauszubekommen, wie die Sache abgewickelt wird. Weil aus meiner Sicht macht die Beweislastumkehr bzw Gewährleistung keinen Sinn, wenn der Kunde trotzdem immer auf Rückabwicklung bestehen kann?!
Danke vorab
Hi,
ich hab mal eine Frage und ich will keine Rechtsberatung, sondern allgemein nur mal verstehen, wie die Sache aussieht:
Folgende Ausgangslage:
Es wird Artikel X am 01.01.2016 gekauft
Der Hersteller gibt 3 Jahre Garantie
Der Händler muss eine 6 Monatige Garantie sowie die restlichen 1,5 Jahre Gewährleistung geben
Fall 1: Artikel X geht am 01.05 kaputt -> Händler tauscht das Gerät aus, weil es ja Garantie ist
Fall 2: Artikel X geht kaputt (egal wann innerhalb der Herstellergarantie), Kunde wendet sich an direkt an den Hersteller -> Gerät wird getauscht, alles gut
Fall 3: Artikel X geht am 01.08 kaputt -> Händler schickt es auf Gewährleistung ein -> Artikel wird ausgetauscht/repariert, alles gut
Fall 4: Artikel X geht am 01.08 kaputt -> Händler schickt es auf Gewährleistung ein -> Artikel wird mit einem Zeitwert X begutschriftet
Hier geht es jetzt los: Eine Zeitwertgutschrift ist laut BGB $439 vom Kunden nicht zu akzeptieren. Er kann hier also auf Ersatz oder Reparatur pochen oder auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen. Jetzt wurde Artikel X aber innerhalb der Gewährleistung reklamiert. Besteht dann dieser Anspruch trotzdem? Oder hätte der Händler auch sagen können: wir wickeln nicht ab, beweisen Sie bitte erst, dass der Fehler von Anfang an Bestand (Beweislastumkehr) ? Und der Kunde steht dann "dumm" da, weil sowas ja so gut wie nicht möglich ist? (Dass er nicht mehr zu dem Händler geht ist ne andere Sache). Oder muss der Händler jetzt trotzdem den Kaufvertrag rückabwickeln, weil er das Gerät ohne den Nachweis, dass der Fehler von Anfang an bestand, angenommen hat?
Mir geht es wie gesagt nur darum herauszubekommen, wie die Sache abgewickelt wird. Weil aus meiner Sicht macht die Beweislastumkehr bzw Gewährleistung keinen Sinn, wenn der Kunde trotzdem immer auf Rückabwicklung bestehen kann?!
Danke vorab
Entweder er zahlt aus und macht Verlust, oder er nimmt das Gerät nicht an und der Kunde kommt nie wieder