Hast Du eine Lese- oder eine kognitive Schwaeche?
Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.
Du hast erst suggeriert, die Wissenschaftlichen Dienste seien zu einem Ergebnis (Zitat von Dir!) gekommen (was nicht zutrifft - Du darfst aber immer noch gerne die Stelle zitieren, an der sie das tun) und fluechtest Dich nun hinter einen Autor, der eine Meinung hat, die Deiner entspricht und die Du durch die Ausarbeitung gedeckt siehst. Du erkennst da wirklich keinen Unterschied und rufst lieber wieder argumentum ad mimimi?
Bitte an welcher Stelle behauptet der Autor falsche Tatsachen. Weil darauf läuft deine Aussage ja hinaus.
Darüber hinaus wieder nur ein ziemlich langer Absatz Argumentum ad hominem. Und das du versuchst, das ganze ins lächerliche zu ziehen, zeigt ja nur, dass ich damit richtig liege.
Fun Fact: Alle einschlaegigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht waren erfolglos; alle Strafanzeigen gegen Merkel stellten sich als haltlos heraus. Zeig doch einfach mal die angeblichen Fehler auf? Ach, das kannst Du nicht?
Also läuft es darauf hinaus, dass Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang diese Entscheidung treffen durfte, verstehe ich dich richtig?
Warum trifft sie dann im Jahr 2020 nicht die Entscheidung im Alleingang? Das müsste doch gedeckt sein, oder nicht?
Stellst Du Dich so doof oder ... ?
Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.
Es gab einen Antrag von Buendnis 90 / Die Gruenen, ueber den der Deutsche Bundestag abgestimmt und ihn abgelehnt hat. Es gab keinen Antrag der Regierungsparteien oder gar der Kanzlerin - also auch keine Zustimmung oder Ablehnung. Tage spaeter gab es eine Entscheidung des Koalitionsausschusses, eine begrenzte Personenzahl und einen bestimmten Personentyp aufzunehmen. Zwei voellig getrennte Vorgaenge. Welchen Teil davon verstehst Du denn bloss nicht!?
Mal abgesehen von dem zigsten Versuch Argumentum ad hominem.
Wenn du mir erst zwei Absätze zuvor erklärt, dass Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang entscheiden durfte (so verstehe ich zumindest deinen Absatz, korrigier mich wenn ich falsch liege), dann hätte Frau Merkel den Antrag der Grünen doch einfach beiseitewischen können und auf das Jahr 2015 verweisen können.
Wenn sie damals alleine entscheiden durfte, müsste sie doch heute auch noch können, oder nicht? Und die Grünen müsste daran nichts auszusetzen haben, haben sie den Alleingang von Frau Merkel 2015 doch gefeiert und nie in Frage gestellt.
Also wenn Frau Merkel 2015 im Alleingang entscheiden durfte, warum sollte sie es 2020 nicht mehr dürfen?
Du beleidigst hier die Intelligenz der Leser und vergleichst nicht etwa Aepfel mit Birnen, sondern Kartoffeln mit Schraubendrehern.
Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.
Fazit: Jede Menge Argumentum ad hominem (wie zu erwarten war).