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Das VG Meiningen hat entschieden, die Bezeichnung Hoeckes als Faschist sei nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhe auf einer nachpruefbaren Tatsachenbehauptung (
Klick). Faschist Hoecke haette hiergegen Beschwerde fuehren koennen, aber darauf verzichtet; warum, kannst Du Dir selbst beantworten. Mir fallen mehrere Erklaerungsmodelle ein und keins davon laesst ihn oder seine Groupies besonders gut aussehen.
Das LG Hamburg hat einem FDP-Politiker auf Antrag und bei Androhung von Strafe die Behauptung untersagt, Hoecke sei vom VG Meiningen als Faschist bezeichnet worden. Das LG Hamburg hat damit kein Werturteil ueber Hoecke getroffen, sondern einen unrichtigen Verweis auf das Urteil des VG Meiningen berichtigt.
Und nun die Pointe: beides ist richtig. Richtig ist, dass das VG Meiningen Hoecke nicht als Faschisten bezeichnet hat. Richtig ist aber auch, dass das VG Meiningen es fuer zulaessig, weil faktenbasiert erklaert hat, Hoecke als Faschisten zu bezeichnen. Falsch ist allein Deine Suggestion, dass das LG Hamburg erklaert oder sich in einer dahingehend auslegbaren Weise eingelassen habe, Hoecke sein kein Faschist.