Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Jetzt ist Ihre Meinung zu Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden
 
Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Ich mache mit meinem Gerät das was ich will.
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Wird den meisten wohl ziemlich egal sein :)
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

In US ist das längst erlaubt. Kann das Urteil des deutschen Richters absolut nicht nachvollziehen.:daumen2:
 
Tag,

und wieder ein Gerät, bei dem man nur die Nutzungsrechte erwirbt... :/
Und was ist nach der Vertragszeit? Das wird echt immer schlimmer...
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

In US ist das längst erlaubt. Kann das Urteil des deutschen Richters absolut nicht nachvollziehen.:daumen2:
Falsch. Das DMCA erlaubt das Jailbreaken, nicht das unlocken ;)

Aber das man sein Smartphone nicht mehr unlocken darf ist einfach nur stumpfsinnig, ich darf mit meinen legal erworbenen Geräten machen was ich will (mal abgesehen von Software Piraterie etc.)
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Nein, das darfst du eben nicht. ;)
Ok, sagen wirs so:
Ich werde mit meinen legal erworbenen Geräten machen was ich will :D

Am ende wollen die mir noch vorschreiben das ich meine Geräte nicht mehr als Türstopper oder Wurfgeschoss benutzen darf :what:
 
Man darf jedes Gerät als Türstopper verwenden. ;)

Ich weiß nicht, wo manche da ein Problem haben. Es gibt auch Handys ohne Simlock.
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Das ist jetzt nur ein Urteil eines Amtsgerichts. Ich würde das jetzt nicht so sehr auf die Goldwaage legen und erstmal abwarten. ;)

Und noch etwas: Gesetzeslage USA ungleich Gesetzeslage Deutschland. Nur weil irgendetwas dort drüben erlaubt/verboten ist, heißt das nicht, dass das auch hier so ist. Ich weiße nur mal darauf hin, weil dieses Argument ("Aber in den USA ist das erlaubt") gerne bei Diskussionen über JB zu Tage tritt.
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Weißt du eventuell, ob man ein in den Staaten gekauftes Handy mit JB mit nach Deutschland nehmen und verwenden darf?

Immerhin darf ich ja auch nicht bekifft von Holland nach Deutschland fahren (mit der Bahn). :D
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Weißt du eventuell, ob man ein in den Staaten gekauftes Handy mit JB mit nach Deutschland nehmen und verwenden darf?

Immerhin darf ich ja auch nicht bekifft von Holland nach Deutschland fahren (mit der Bahn). :D

Du kannst ja mal Apple fragen. :P

Nein, um hier jetzt nicht Tür und Tor für die ganz genauen Gesetzeslückenfinder zu öffnen, verweise ich auf den §69c UrhG. Dort steht drin, was du nicht (ohne Erlaubnis des Rechteinhabers) machen darfst.
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Ich kann die Gegenseite auch verstehen. Es handelt sich bei den SIM-Lock Handys ja um subventionierte Telefone. Man bekommt also (idR) eine Vergünstigung beim Handykauf, wenn man dafür bei dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber bleibt. Der Mobilfunkbetreiber hat ja auch nichts davon, wenn er dir das Handy vergünstigt überlässt und du dann direkt zur Konkurrenz wechselst.

Willst du unabhängig bleiben musst man halt ein (teureres) Telfon ohne SIM-Lock kaufen. Ist ja nicht so als wenn alle Geräte gesperrt wären.
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

hier muss man denke ich auch unterscheiden, der Mann hat das gewerbsmäßig gemacht, das also im Internet oder sonst wo angeboten und damit Geld verdient. Von daher wundert mich solch eine Strafe in diesem Fall nicht. Interessant wäre es zu erfahren, ob seine Kunden, also die Leute, die sich den Sim-Lock entfernen lassen, rechtlich belangt werden. Der kleine Mann, der sein Handy selbst entsperrt dürfte hier nicht mit jemandem verglichen werden, der das gewerbsmäßig macht, das ist eben nicht mehr zum "privaten Gebrauch"...
Mit Prepaid gibts doch heutzutage nur noch billige Handys, die auch ohne Karte online nur wenig teurer sind wenn überhaupt. Von daher sehe ich überhaupt nicht mehr die Notwendigkeit für nen Kauf eines gelockten Telefons
 
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Sperren dürfen nicht umgangen werden

Ist mir egal, ich werde es trotzdem weiter machen :). Meine 2 Sim Karten möchte ich nunmal im selben Handy nutzen und mir nicht 2 Handys anschaffen müssen. Die Chance erwischt zu werden ist eh sehr sehr gering...
 
Zurück