Garantieverlust beim aktivieren des ''Uber Modes'' der HD6990

AMD selbst tritt gegenüber Verbrauchern eher selten in Erscheinung. Im Zweifel sollte man sich die Garantieerklärung des Retail-Herstellers wie XfX, Sapphire etc. ansehen.

Diese kann man auch anfordern. Einfach auf den §477 II BGB verweisen und eine Garantieerklärung in Textform (sprich z.B. Email) fordern.
 
Der Fall ist nicht schwarz-weiß zu sehen. Die englischen Garantiebedingungen und die missverständliche Werbeaktivität können durchaus als Argumentationsgrundlage (für den Verbraucher) bei Streitigkeiten dienen.

Der Sticker selbst ist auch nochmal ein Ding für sich. Englischer Hinweis aber mit Warnzeichen. Kann im Grunde auch nur in Verbindung mit der Garantieerklärung beurteilt werden. Wenn die dann auch schon rechtlich gesehen "unverständlich" sein könnte, könnte auch hier der Sticker als gegenstandslos gesehen werden.

Ist aber viel Konjunktiv. So wie einigen Dingen in diesen rechtlichen Angelegenheiten.

AMD könnte die Sachlage etwas eindeutiger gestalten, wenn bereits die Garantieerklärung in deutsch verfasst wäre. Das gilt natürlich auch für ähnliche Garantieerklärungen von Retail-Herstellern.
 
Das gilt natürlich auch für ähnliche Garantieerklärungen von Retail-Herstellern.

Danke, wie handhabt das jetzt eig. XFX ?

XFX hat da meiner Meinung nach die richtige Einstellungen, XFX hat in einem schreiben bestätigt, dass beim aktivieren des ''uber modes'' die Garantie weiterhin besteht, aber was kann man darauf setzen ? Vielleicht verliert man beim aktivieren keine Garantie, beim Übertakten aber schon :ugly:.
 
Habe bisher noch keine XfX Garantieerklärung gesehen zu diesem Fall.

Wenn ich das aber richtig deute, was bisher veröffentlicht worden ist, gilt bei XfX:

Schalter-OC > Garantie besteht
Manuelles OC > Garantie weg

Ist eigentlich einfach zu verstehen. Jedenfalls einfacher, als es nachzuprüfen ist seitens XfX. Das ist aber dann Sache von XfX und hat mit der Beurteilung der Rechtslage nicht viel zu tun.
 
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