Garantie bei Notebookkauf von Privat, aus zweiter Hand

horstimac

Schraubenverwechsler(in)
wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab?
1. notebook ist 5 monate alt
2. kauf von privat, besitzer hat keine rechnung mehr und auch nicht die ovp
3. nb wurde noch nicht bei asus registriert

wie kann ich mir das nun vorstellen, wenn ich mich bzw. das nb bei asus registriere und in 4 monaten möchte ich eine garantie in anspruch neheme?
schau ich dann in die röhre, kann ich es überhaupt registrieren etc.?

der kauf wäre ein super schnäppchen für mich. nur halt keine rechnung. spare gegenüber neukauf einige 100€.
habe ich überhaupt als zweitbesitzer garantieansprüche?

betreff asus
 
"Bitte legen Sie dem Techniker im Service Center eine Kopie der Rechnung vor"
und nun?
das hatte ich ja gelesen.
 
Du kannst den Käufer nur noch fragen, ob er nicht online seine Bestellung noch als email oder im Kundenkonto hat und das ausdrucken. Ansonsten musst es "riskieren" - ist aber rel unwahrscheinlich, dass das Notebook nach einigen Monaten Nutzung jetzt okay ist und in 2 Monaten plötzlich nicht mehr. Ich würd vlt. noch ein paar Euro raushandeln wg. fehlender Rechnung. Notebooks MIT Restgarantie kann man halt teurer verkaufen, vlt. hat er das alles aber schon eingepreist, wäre auch denkbar
 
hast du einen Garantieschein? Manchmal steht dort ein Datum mit Monat/jahr drinne.
Bei topstar konnte ich meinen Garantieanspruch geltend machen obwohl ich keine Rechnung mehr hatte.
 
garantiekarte ist enthalten, steht aber kein datum drin, weil die in der ovp drin war bei kauf und die ovp versiegelt ist.

und bei asus steht ja noch:

1.1 Herstellergarantie
ASUS gewährleistet dem Endverbraucher als Erstkäufer eines berechtigten Neugeräts ("Kunde”) dem Grunde nach, dass das erworbene ASUS Notebook im Sinne einer gesetzlichen Gewährleistung frei von Fehlern, Material- und Verarbeitungsschäden ist. Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS. Ein Recht auf Rücktritt von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag oder Minderung wird dem Kunden nach dieser Herstellergarantie nicht gewährt. Ein Entgelt schuldet der Kunde für die Geltendmachung und Durchführung nach diesem Vertrag berechtigter Garantie nicht.
Für alle Produkte wird eine Herstellergarantie von 24 Monaten geleistet. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum des Geräteerwerbs durch den Kunden. Der Kunde muss zur Geltendmachung von Rechten aus diesem Vertrag den Kaufbeleg mit Datum des Erwerbs aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Im Internet bei Vertragsabschluss gemachte Angaben ersetzen dies nicht.
Die Herleitung von Ansprüchen aus Werbeaussagen nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB ist Unternehmern gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit diese Werbung nicht ASUS zuzurechnen ist, sondern durch Nachgeordnete Teile der Vertriebskette erfolgt ist. ASUS gibt in dieser Herstellergarantie keine weitergehenden Gewährleistungen oder Garantien jeglicher Art als ausdrücklich niedergelegt.
 
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