Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

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1.) War der Relaunch rein technischer Natur und darum ging es ja in der Anzeige nicht!
2.) Nutzen sehr viele Hersteller Connectors, ist kein Apple only
3.) Entwickeln sich Produktverpackungen im Laufe der Zeit weiter,das ist also "normal" und niemand wirft Apple vor bei HTC bezüglich des seitlichen Druckbildes abgeguckt zu haben.
4.) Was kann Samsung dafür wenn Dritthersteller die gleiche Idee, logischer Weise da von der Bauweise abhängig, simultan umsetzen wie Apple?
5.) Bezüglich der Anordnung des Gerätes in der Verpackung, nach Aufklappen oben liegend, könnte ich auch Apple unterstellen das von Nokia kopiert zu haben, siehe N97 Verpackung.^^ Also, wer ist nun der Initiator?
6.) War das SGS keine Kopie des 3gs sondern ein Smartphone welches gedacht war das iPhone4 zu schlagen und das auch erfolgreich, schliesslich ist es gesamt in mehreren Tests vor dem iPhone4.
7.) @Metallrahmen Wie viel Anbieter haben Smatrphones im Portfolio mit Metallrahmen??? Wenn es danach geht hat Apple vom ersten Google Handy kopiert, was es auch als Variante mit Metallrahmen gab, so what?
8.) @Software, mhhh is ja komisch, da doch für die Symbole nicht Samsung sondern Google verantwortlich ist, wie du ja sicherlich weißt und darüber hinaus weiß ich nicht in wiefern die Widgets, das Multitasking, die Flashunterstützung, die Baumstruktur etc.. von Apple kopiert wurden, dass musst du mir mal genauer erklären...^^

MfG
 
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Jaja immer schön dem Motto nach red dir die Welt wie sie dir gefällt, gell? :D

Ipad2
Galaxy Tab 10.1
Archos

mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen, man sieht was man sehen will oder auch nicht :schief:.
 
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http://www.archos.com/corporate/press/press_releases/PR_ARCHOS7_de.pdf

Mal ein Archos von 2008.

Erfüllt sämtliche Punkte der angeblichen Übereinstimmung zwischen iPad und Galaxy Tab. Bestimmt auch in einem rechteckigen Karton verpackt und bestimmt auch noch das Gerät ÜBER dem Zubehör verpackt. Ergo ganz klare Kopie, dieses iPad.
also das schaut ja nun mal ganz anders als n ipad aus, allein schon durch die lautsprecher. und wenn es hier noch so viele leute bestreiten, samsung kopiert apple geräte nun mal seit längerer zeit.
 
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also das schaut ja nun mal ganz anders als n ipad aus, allein schon durch die lautsprecher. und wenn es hier noch so viele leute bestreiten, samsung kopiert apple geräte nun mal seit längerer zeit.
Natürlich schaut es etwas anders aus, dazwischen stecken ja auch zwei Jahre Entwicklungszeit mehr für das iPad. Dennoch sind die entscheidenden Charakteristika laut der Apple-Klageschrift auch für das Archos zutreffend. Oder kannst du mir einen der Punkte aus der Klageschrift nennen, den das Archos NICHT erfüllt?

Bin ja mal gespannt was ein richtiges Gericht entscheidet, die werden die Appleklagen direkt abschmettern und hoffentlich dieses Geschmacksmuster direkt mit ein kassieren, weils einfach viel zu trivial ist. Fünf Striche auf zwei DinA4 Seiten, was soll das beweisen?

edit: Viel interessanter ist doch der Subtext. Selbst in der einstweiligen Verfügung selbst steht drin wie innovativ und revolutionär doch die Apple-Produkte sind. Denkt man sich doch, bevor man da groß die Rechtsabteilung auflaufen lässt, dass man doch einfach wieder innovativ und revolutionär ist (iPhone5/iPad3), aber scheinbar ist das für Apple in nächster Zeit nicht in Sicht, warum sollten sie sonst gegen Produkte klagen?
 
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Da ihr euch anscheinend lieber an 5 Stichpunkten aus der Klageschrift aufgeilt, anstatt das der Klage zugrunde liegende (und entscheidende) Geschmacksmuster von Apple als Entscheidungsgrundlage herangzuziehen, ist es sinnlos weiter zu diskutieren.

@flankendiskriminator: Eine Klage ist nicht ungerechtfertigt nur weil der Kläger nicht recht bekommt. Wäre sie ungerechtfertigt, würde das Gericht den Fall garnicht erst verhandeln. Dass hier eine einstweilige Verfügung erteilt wurde, zeigt nur, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und dass verhindert werden soll, dass Samsung in der zwischenzeit evtl. ungerechte Vorteile aus der Situation zieht.

In der Tat ist der Subtext hier interessant, allerdings kann man auch zu anderen Schlüssen kommen. Ich denke Apple ist sich der Wandlung seiner Stellung vom Underdog zum Marktführer bewusst geworden und muss nun verhindern, dass andere von ihrer Innovationskraft profitieren, indem sie erfolgreiche Marketing- und Designstrategien kopieren. Hier will man wohl einen Präzendenzfall anstreben um eindeutige Verhältnisse zu schaffen.
 
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Ein weiteres Kapitel in den Memoiren des Wahnsinns. Wer dieses System des geistigen Eigentums (Patentanwälte, haha) unterstützt, sollte an diesen Beispielen merken, wie krank unsere Gesetzgebung ist. Und wahrscheinlich gibt es jetzt wieder Jurastudenten und andere seelenlosen Geschöpfe, die diese Rechtsprechung für "gut" und "richtig" empfinden ist. Wann wird der Kapitalismus eigentlich als Sekte eingestuft? Wenn die Börsen weiter so beben, dann recht bald. FREU!

Verzeihung, aber Konzerne allgemein benehmen sich so, nicht nur Apple. Apple ist bloß am bekanntesten. Die anderen machen genau den gleichen Wix. Wann reicht es uns mal in Deutschland? Solange wir was zu beissen und n Dach übern Kopf haben. Ist das vorbei, gehen die Menschen auf die Strasse.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sich weltweit bald sehr viel ändern wird. Bald werden wir ein neues Wirtschaftssystem brauchen. Mal sehen, was dann so los ist.
 
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Da ihr euch anscheinend lieber an 5 Stichpunkten aus der Klageschrift aufgeilt, anstatt das der Klage zugrunde liegende (und entscheidende) Geschmacksmuster von Apple als Entscheidungsgrundlage herangzuziehen, ist es sinnlos weiter zu diskutieren.
Das Geschmacksmuster ist ein Witz, das ist alles. Genauso wie ein Patent auf den Ladebalken. Reinster Trivialschutz, der so nie hätte durchkommen dürfen.

@flankendiskriminator: Eine Klage ist nicht ungerechtfertigt nur weil der Kläger nicht recht bekommt. Wäre sie ungerechtfertigt, würde das Gericht den Fall garnicht erst verhandeln. Dass hier eine einstweilige Verfügung erteilt wurde, zeigt nur, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und dass verhindert werden soll, dass Samsung in der zwischenzeit evtl. ungerechte Vorteile aus der Situation zieht.
Eine einstweilige Verfügung sagt praktisch gar nichts aus, da dafür nichtmal die gegnerische Partei befragt wird. Stattdessen wird nur die natürlich stark einseitige Darstellung von Apple gehört. Das Problem ist nichtmal die Verfügung, sondern das viel zu generelle und schlichtweg lächerliche Geschmacksmuster. Ein ähnliches Geschmacksmuster für den 3er und BMW könnte jeden Autohersteller verklagen. Sinn? Nein, Unsinn. Solch ein Geschmacksmuster von Samsung für ihre TFTs und sie könnten Apple wegen ihren TFT-Screens verklagen etc.

In der Tat ist der Subtext hier interessant, allerdings kann man auch zu anderen Schlüssen kommen. Ich denke Apple ist sich der Wandlung seiner Stellung vom Underdog zum Marktführer bewusst geworden und muss nun verhindern, dass andere von ihrer Innovationskraft profitieren, indem sie erfolgreiche Marketing- und Designstrategien kopieren. Hier will man wohl einen Präzendenzfall anstreben um eindeutige Verhältnisse zu schaffen.
Und genau das würden sie nicht tun, wenn sie in naher Zukunft (<6 Monate) ein neues wirklich innovatives Produkt hätten, das dem Galaxy Tab dem Rang ablaufen würde.
 
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Da ihr euch anscheinend lieber an 5 Stichpunkten aus der Klageschrift aufgeilt, anstatt das der Klage zugrunde liegende (und entscheidende) Geschmacksmuster von Apple als Entscheidungsgrundlage herangzuziehen, ist es sinnlos weiter zu diskutieren.
Hä, bitte wo haben wir uns nicht auf das Geschmacksmuster bezogen, mit welchem die Klage/ Einstweilige Verfügung begründet wird?
@flankendiskriminator: Eine Klage ist nicht ungerechtfertigt nur weil der Kläger nicht recht bekommt. Wäre sie ungerechtfertigt, würde das Gericht den Fall garnicht erst verhandeln. Dass hier eine einstweilige Verfügung erteilt wurde, zeigt nur, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und dass verhindert werden soll, dass Samsung in der zwischenzeit evtl. ungerechte Vorteile aus der Situation zieht.
Offensichtlich bezieht nun jedoch Apple ungerechte Vorteile, in dem "offensichtlich und nicht nachvollziehbar grundlos" dem Ansinnen Apples nachgekommen wurde.^^ M. M. n. inhaltlich eine absolute Fehlentscheidung, wie mit Sicherheit die nächste Anhörung/Instanz, nach erstmalig gründlicher Prüfung, auch feststellen wird.
In der Tat ist der Subtext hier interessant, allerdings kann man auch zu anderen Schlüssen kommen. Ich denke Apple ist sich der Wandlung seiner Stellung vom Underdog zum Marktführer bewusst geworden und muss nun verhindern, dass andere von ihrer Innovationskraft profitieren, indem sie erfolgreiche Marketing- und Designstrategien kopieren. Hier will man wohl einen Präzendenzfall anstreben um eindeutige Verhältnisse zu schaffen.
Wie könnte man, schliesslich handelt es sich bei genannten Punkten um technisch begründete Designentscheidungen, von daher sehe ich das nicht eintreten. Viel mehr verwundert es mich das man sich so etwas all
gemeines überhaupt schützen kann, insbesondere wenn man bedenkt das viele von den aufgeführten Punkten bereits vor Einreichung existent waren.^^

MfG
 
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Das Geschmacksmuster ist ein Witz, das ist alles.

Da Geschmacksmuster bei Antrag nicht geprüft werden (sondern erst bei Einspruch), wird sich das noch zeigen.
Selbst wenn das Geschmacksmuster sehr allgemein gehalten ist, ändert das nichts daran, dass sich Samsung bei seiner "Entwicklung", an den Elementen orientiert hat, die vom Marktführer verwendet wurden.

Eine einstweilige Verfügung sagt praktisch gar nichts aus, da dafür nichtmal die gegnerische Partei befragt wird.

Deswegen versteh ich ja auch nicht warum sich hier so echauffiert wird. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, bislang hat keiner Recht bekommen.

Und genau das würden sie nicht tun, wenn sie in naher Zukunft (<6 Monate) ein neues wirklich innovatives Produkt hätten, das dem Galaxy Tab dem Rang ablaufen würde.

Damit Samsung das Design wieder kopieren kann?

Hä, bitte wo haben wir uns nicht auf das Geschmacksmuster bezogen, mit welchem die Klage/ Einstweilige Verfügung begründet wird?

Ihr bezieht euch die ganze Zeit nur auf die textuell Beschriebenen Stichpunkte und nicht auf die Vergleiche des 10.1 mit den Skizzen im Geschmacksmuster. Anstatt die Produkte miteinander zu vergleichen, gleicht ihr Tablets anderer Hersteller mit den Stichpunkten ab, was aber nicht zielführend ist, da es um den GesamtEINDRUCK geht. Und hier drängt sich nunmal beim 10.1 der Verdacht auf, dass bewusst vom Marktführer kopiert wurde. Wie gesagt andere Hersteller schaffen es, dass dieser Eindruck beim betrachten der BILDER nicht entsteht. (Abgesehen davon ist beim Archos mindestens einer der aufgeführten Stichpunkte nicht erfüllt)

Offensichtlich bezieht nun jedoch Apple ungerechte Vorteile[...]

Relativ ja, aber genau genommen hat sich die Marktsituation ja nicht geändert.

Wie könnte man, schliesslich handelt es sich bei genannten Punkten um technisch begründete Designentscheidungen, von daher sehe ich das nicht eintreten. Viel mehr verwundert es mich das man sich so etwas all
gemeines überhaupt schützen kann, insbesondere wenn man bedenkt das viele von den aufgeführten Punkten bereits vor Einreichung existent waren.^^

Wie gesagt, ob das Geschmacksmuster einer gerichtlichen Prüfungs standhält steht noch im Raum, da eine Prüfung bei Einreichung nicht erfolgt. Es entspricht auch nicht meinem Rechtsempfinden, dass man soetwas allgemeines schützen lassen kann. Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass Samsung skrupellos von Apple kopiert hat (und ja da schließe ich auch das Verpackungsdesign ein) um etwas vom Apfelkuchen abzukriegen. Insbesondere wenn man die kurzfristigen Änderung des Designs vom 10.1v (das noch vor dem Ipad2 erschien) zum 10.1 berücksichtigt.
 
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Relativ ja, aber genau genommen hat sich die Marktsituation ja nicht geändert.
Doch, schließlich wird dem Hauptkonkurrenten die Teilnahme am Markt verwehrt.
Wie gesagt, ob das Geschmacksmuster einer gerichtlichen Prüfungs standhält steht noch im Raum, da eine Prüfung bei Einreichung nicht erfolgt. Es entspricht auch nicht meinem Rechtsempfinden, dass man soetwas allgemeines schützen lassen kann. Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass Samsung skrupellos von Apple kopiert hat (und ja da schließe ich auch das Verpackungsdesign ein) um etwas vom Apfelkuchen abzukriegen. Insbesondere wenn man die kurzfristigen Änderung des Designs vom 10.1v (das noch vor dem Ipad2 erschien) zum 10.1 berücksichtigt.
Wie schon oft geschrieben hatten die Änderungen rein technische Gründe. Wenn das Gewicht um ca. 60g reduziert wird und die Dicke gleichfalls geringer als bei der Konkurrenz gehalten werden soll(was man zum Glück noch nicht patentieren kann), ist es folge richtig, dass das Design nicht eins zu eins dem des ursprünglichen 10.1V Modelles entsprechen kann.

Zu deinem Vergleich mit dem Gesamteindruck.

Wenn es danach geht kannst du ja mal TFT´s verschiedenster Hersteller gegenüber stellen. Haben auch alle die gleichen "grundlegenden" Eigenschaften und genau darum geht es. Apple klagt an, dass das Design kopiert wurde und bezieht sich bei den Vergleichen auf Merkmale die herstellungs- und nutzertypisch sind. Genauso wie ein Rad eben ein Rad ist und so weiter. Und so etwas sollte man nicht schützen lassen dürfen und deshalb kann ich auch die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen, insbesondere dann nicht, wenn wie du sagst, dass eigentliche Geschmacksmuster noch nicht einmal entscheidungsrelevant war...^^

MfG
 
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Doch, schließlich wird dem Hauptkonkurrenten die Teilnahme am Markt verwehrt.

Und genau deshalb bleibt die Situation am Markt ja dieselbe.

Wie schon oft geschrieben hatten die Änderungen rein technische Gründe. Wenn das Gewicht um ca. 60g reduziert wird und die Dicke gleichfalls geringer als bei der Konkurrenz gehalten werden soll(was man zum Glück noch nicht patentieren kann), ist es folge richtig, dass das Design nicht eins zu eins dem des ursprünglichen 10.1V Modelles entsprechen kann.

Das ist ja grad der Punkt den ich ihnen ankreide. Erst nachdem Apple sein Ipad2 veröffentlicht hat, habe sie es für nötig gehalten eine Revision des Designs anzustreben um die Dicke zu reduzieren. Wieso haben sie nicht direkt ein dünnes Tablet rausgebracht, wieso diese zwei unterschiedlichen Varianten von denen eine Prä-Ipad2 und eine Post-Ipad2 ist. Abgesehen davon haben sie auch die Farbe der Rückseite geändert, diese runden Einfassungen für die Hände entfernt, das runde Aluminiumding in der Mitte und dieses Aluminumrechteck um das Kameraobjektiv+Blitz entfernt.

Zu deinem Vergleich mit dem Gesamteindruck.

Wenn es danach geht kannst du ja mal TFT´s verschiedenster Hersteller gegenüber stellen. Haben auch alle die gleichen "grundlegenden" Eigenschaften und genau darum geht es. Apple klagt an, dass das Design kopiert wurde und bezieht sich bei den Vergleichen auf Merkmale die herstellungs- und nutzertypisch sind. Genauso wie ein Rad eben ein Rad ist und so weiter. Und so etwas sollte man nicht schützen lassen dürfen und deshalb kann ich auch die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen, insbesondere dann nicht, wenn wie du sagst, dass eigentliche Geschmacksmuster noch nicht einmal entscheidungsrelevant war...^^

MfG

Moment jetzt hast du mich glaube ich missverstanden. Das Geschmacksmuster ist sehr wohl für die Entscheidung relevant gewesen. Apple hat einen Antrag auf den Schutz eines Geschmacksmusters eingereicht. Diese Anträge werden erstmal nicht auf ihre "Schützenswertigkeit" überprüft, sodass hier ein wirksamer Schutz für Apple entstanden ist, den das Gericht beim Antrag auf eine einstweilige Verfügung berücksichtigen muss. Im nun folgenden Gerichtsverfahren kann Samsung die Schützenswertigkeit anzweifeln, sodass diese geprüft wird und der Schutz Apple evtl. aberkannt wird. Sollte das der Fall sein müsste Apple dann Schadensersatzleistung an Samsung abtreten.
Wie gesagt ich finde auch, dass das Geschmacksmuster nicht schützenswert ist, aber das hat ein Gericht zu entscheiden.
Unabhängig vom Geschmacksmuster aber, sondern wenn man die konkreten Produkte vergleicht, finde ich, dass das Galaxy Tab 10.1 eine Ipad2 Kopie ist, vom Design bis zur Verpackung. Hätten sie es beim 10.1v Design belassen und das Ding einfach dünner gemacht, sähe die Sache anders aus.
 
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Da Geschmacksmuster bei Antrag nicht geprüft werden (sondern erst bei Einspruch), wird sich das noch zeigen.
Selbst wenn das Geschmacksmuster sehr allgemein gehalten ist, ändert das nichts daran, dass sich Samsung bei seiner "Entwicklung", an den Elementen orientiert hat, die vom Marktführer verwendet wurden.
Geschmacksmuster sollen aber eben nicht allgemein gehalten werden. Hätte Samsung ein iPad-Klon, der sich nur durch den Schriftzug vom iPad unterscheiden würde, wäre ich der letzte der meckert. Aber das hat Samsung eben nicht. Wer meint, dass die beiden Pads zum verwechseln ähnlich sehen muss ne verdammt schlechte Brille haben.

Hast du für diese Nicht-Prüfung der Geschmacksmuster eigentlich nen Link?

Deswegen versteh ich ja auch nicht warum sich hier so echauffiert wird. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, bislang hat keiner Recht bekommen.
Schon alleine das es einen Rechtsstreit gibt ist schlecht für uns, die Kunden. Denn wer bezahtl unterm Strich die Kosten davon? Genau, du und ich.

Damit Samsung das Design wieder kopieren kann?
Warum sollten sie das tun? Bisher haben sie ja nicht kopiert.

Das ist ja grad der Punkt den ich ihnen ankreide. Erst nachdem Apple sein Ipad2 veröffentlicht hat, habe sie es für nötig gehalten eine Revision des Designs anzustreben um die Dicke zu reduzieren. Wieso haben sie nicht direkt ein dünnes Tablet rausgebracht, wieso diese zwei unterschiedlichen Varianten von denen eine Prä-Ipad2 und eine Post-Ipad2 ist.
Weil nVidia in der Zwischenzeit ein optimiertes Tabletdesign für den Tegra2 entwickelt hat. Das 10.1V war das alte (teure) Design, das 10.1 das neue.
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Geschmacksmuster sollen aber eben nicht allgemein gehalten werden. Hätte Samsung ein iPad-Klon, der sich nur durch den Schriftzug vom iPad unterscheiden würde, wäre ich der letzte der meckert. Aber das hat Samsung eben nicht. Wer meint, dass die beiden Pads zum verwechseln ähnlich sehen muss ne verdammt schlechte Brille haben.

Habe ne ziemlich Gute Brille und finde, dass sie, von den Designsgesichtspunkten her, quasi identisch sind. (Formfaktor also nicht berücksichtigt, Rückseite geringer gewichtet, da kaum relevant)

Hast du für diese Nicht-Prüfung der Geschmacksmuster eigentlich nen Link?

Geschmacksmuster

Schon alleine das es einen Rechtsstreit gibt ist schlecht für uns, die Kunden. Denn wer bezahtl unterm Strich die Kosten davon? Genau, du und ich.

Soweit ich weiß, zahlt bei Zivilklagen der Verlierer die Kosten, nicht der Staat. Auf die Preise wirken sich die Rechtskosten IMHO auch nicht aus, da diese ohnehin über den Vollkosten liegen dürften und primär von der Zahlungsbereitschaft des Kunden bestimmt werden.

Warum sollten sie das tun? Bisher haben sie ja nicht kopiert.

Galaxy S - Iphone 3G(S)
Galaxy Tab 10.1 - Ipad (2)

;)

Weil nVidia in der Zwischenzeit ein optimiertes Tabletdesign für den Tegra2 entwickelt hat. Das 10.1V war das alte (teure) Design, das 10.1 das neue.

Ich steh grad auf dem Schlauch, aber seit wann sind Referenzdesigns bindend? Die von mir angesprochenen Designmerkmale haben doch außerdem keine Relevanz für den verwendeten Chip.
Edit: Achso du bezogst dich jetzt nur auf die Dicke.
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Galaxy S - Iphone 3G(S)
Sorry aber dem kann ich nun überhaupt nicht zustimmen. Habe beides zu Hause und da ist nichts kopiert. Des Weiteren stellt sich das SGS dem iPhone4 gegenüber und nicht dem 3Gs.
Galaxy Tab 10.1 - Ipad (2)
Hier das Gleiche. Eine Ähnlichkeit begründet noch lange nicht den Verdacht der Kopie. Des Weiteren gibt es eklatante Unterschiede, siehe Gewicht, Material, Buttonform, Bildschirmgröße, Layout(hoch/quer) etc..
Man kann von Ähnlichkeiten reden, wie sich eben Autos auf Grund bestimmter Merkmale auch ähnlich sind, aber eine Kopie ist das mit Sicherheit nicht.

MfG
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Es ging hier aber nur um das Design. Und die Produktgeneration sollte bei der Frage eigentlich auch keine Rolle spielen insbesondere wenn nur eine Generation dazwischen liegt. Das IPhone 3GS wird nachwievor verkauft, genau wie das Galaxy S insofern muss es dem Vergleich standhalten können.
Finds lustig, wenn es um die Überlegenheit des SGSII geht, spielt der Generationenunterschied plötzlich bei den meisten keine Rolle mehr.
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Sorry aber dem kann ich nun überhaupt nicht zustimmen. Habe beides zu Hause und da ist nichts kopiert. Des Weiteren stellt sich das SGS dem iPhone4 gegenüber und nicht dem 3Gs.
MfG

Welch Wunder - kamen sie doch beide quasi zeitgleich auf den Markt (Jun-Jul 2010). Als das SGS in Entwicklung war, gab es halt noch kein iP4 das man hätte zum Vorbild nehmen können. Selbst zum abkupfern braucht es etwas Zeit, weshalb das iP4 erst dem Galaxy Ace Pate stehen konnte. Leider gab es auch zur Entwicklung des Tab 10.1 noch kein iPad 2 das Modell stehen konnte. Erst als man es kaufen konnte hatte man ja was woran man sich festhalten konnte - nur gut das man das Tab schnell noch anpassen konnte und jetzt als 10.1v auf den Markt Werfern zu können... :D Aber was red ich, wie gesagt was man nicht sehen will, sieht man nicht...
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Welch Wunder - kamen sie doch beide quasi zeitgleich auf den Markt (Jun-Jul 2010). Als das SGS in Entwicklung war, gab es halt noch kein iP4 das man hätte zum Vorbild nehmen können. Selbst zum abkupfern braucht es etwas Zeit, weshalb das iP4 erst dem Galaxy Ace Pate stehen konnte.
Sorry aber wer behauptet, dass das SGS vom 3Gs abgekupfert ist, hat für mich Tomaaten auf den Augen. Offensichtlich bestehen da eklatante Unterschied. Der größte ist im Übrigen die Marktaufstellung gegen ds iPhone4, so viel dazu. :schief:
Leider gab es auch zur Entwicklung des Tab 10.1 noch kein iPad 2 das Modell stehen konnte. Erst als man es kaufen konnte hatte man ja was woran man sich festhalten konnte - nur gut das man das Tab schnell noch anpassen konnte und jetzt als 10.1v auf den Markt Werfern zu können... :D Aber was red ich, wie gesagt was man nicht sehen will, sieht man nicht...
Boah, so ein Käse. Als das iPad2 auf dem Markt war war das Design schon fest vom 10.1.
Des Weiteren scheinst du nicht zu wissen von was du schreibst, sonst würdest du den Vorgänger des 10.1 nicht als Nachfolger titulieren, denn das 10.1V war die Version die bereits auf dem Markt war und das jetzige ist das 10.1 ohne Zusatz und auch zu erkennen an der Gerätezusatzbezeichnung 7500.^^

MfG
 
AW: Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPad-2-Konkurrenten

Sorry aber wer behauptet, dass das SGS vom 3Gs abgekupfert ist, hat für mich Tomaaten auf den Augen. Offensichtlich bestehen da eklatante Unterschied. Der größte ist im Übrigen die Marktaufstellung gegen ds iPhone4, so viel dazu. :schief:

Was hat die Marktpositionierung mit dem Designvorbild zu tun? Ich kann auch einen 6Kerner übertrieben gesprochen in C64 Gehäuse pressen und sagen es ist als Highen Produkt positioniert? Das musst du mir wirklich mal erklären... Logisch das das SGS bei seinem Erscheinungstermin technisch auf das auch gerade anstehende iP4 abzielt. Das Design hat es halt vom Vorgänger 3GS übernommen, in Ermangelung eines iP4 zur Vorlage. Und nein dazu muss man keine Tomaten auf den Augen haben...


Boah, so ein Käse. Als das iPad2 auf dem Markt war war das Design schon fest vom 10.1.
Des Weiteren scheinst du nicht zu wissen von was du schreibst, sonst würdest du den Vorgänger des 10.1 nicht als Nachfolger titulieren, denn das 10.1V war die Version die bereits auf dem Markt war und das jetzige ist das 10.1 ohne Zusatz und auch zu erkennen an der Gerätezusatzbezeichnung 7500.^^

MfG

Ganz ehrlich wie die die Buden nennen ist mir vollkommen Banane, da sieht eh keiner mehr durch, erst recht beiden Gerätebezeichnungen. Wenn du dich daran aufgeilen kannst das man die mal durcheinander wirft bitte, es sei dir gegönnt. Ich bleibe dabei, als das iPad 2 kam hat man das Design des eigenen Tabs so umgebaut, das es dem erfolgreichen Konkurrenzprodukt möglichst ähnlich sieht.
 
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Jaaa, deine Phantasie möcht ich gerne haben! ;)
Das das Galaxy Tab 10.1 aber einfach nur dem Vorgänger, dass Galaxy Tab, nachempfunden ist ist natürlich total abwegig...^^
Und sorry aber wer das SGS vom Design her dem 3Gs gleich setzt hat eines von beiden definitiv noch nicht in der Hand gehabt oder leidet unter einer Art Wahrnehmungsschwäche.^^ :)

Aber egal, lassen wir das, offensichtlich möchtest du das sehen was du schreibst und nicht Tatsachen gegenübertreten, wie z. B., dass es keine Klage gegen das SGS1 Design gab, welche ja nach deiner Logik hätte geschehen müssen, quasi wie jetzt beim 10.1 Tab. Warum wohl nicht??? <-- Achtung Rhetorik, bitte nicht antworten. :D


MfG
 
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