Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: Angeklagte müssen nicht Täter nicht preisgeben
Ein vor einigen Tagen wegen illegaler Filesharing-Aktivitäten Abgemahnter konnte nun am Bundesgerichtshof eines kleinen Sieg erringen: aufgrund einer nicht behobenen Sicherheitslücke am Router ist eine Nutzung von außen denkbar, zudem muss der Angeklagte etwaige Täter nicht preisgeben.
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Ein vor einigen Tagen wegen illegaler Filesharing-Aktivitäten Abgemahnter konnte nun am Bundesgerichtshof eines kleinen Sieg erringen: aufgrund einer nicht behobenen Sicherheitslücke am Router ist eine Nutzung von außen denkbar, zudem muss der Angeklagte etwaige Täter nicht preisgeben.
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