Filesharing: 70-jährige ohne PC muss Schadensersatz leisten

Habe auch schon einige von diesen Briefen im Briefkasten gehabt.

Finde den Fehler ...

Die Kriminalität liegt aber eindeutig bei der Abmahnmafia.
An welcher Stelle handeln die Abmahnanwälte illegal und brechen Gesetze? Nicht, dass ich sie in irgendeiner Art und Weise sinnvoll finde, das ganze Abmahngeschäft halte ich für arg rechtsstaatswidrig, aber es geht nicht um mein Empfinden, es geht um aktuelle Gesetzeslage. Danach ist es erlaubt.

Ich lerne aus diesem Urteil nur, dass ich bis zur weiteren Klärung niemals meine Bandbreite für Freifunk oder ähnliche zur Verfügung stelle. Und wenn das alle machen, ist das für die Internetversorgung ein herber Rückschlag. Oder auch nicht, es wird "nur" teurer", denn mobil bekomme ich eigentlich überall hohe Datenraten.
 
Aber Kontodaten und Adressdaten lassen sich nur abfragen, wenn diese eingegeben werden.
Registriert man sich nicht beim Hoster, lässt sich da auch nichts abfragen.

Die kostenlosen Angebote der meisten OCH sind inzwischen in Geschwindigkeit und/oder Downloadvolumen pro Zeiteineheit massiv beschnitten, weil die Anbieter sich nicht mehr so gut über Werbung teilfinanzieren können. Gleichzeitig werden die angebotenen Dateien (sowohl die legalen als auch die illegalen, aber insbesondere die letzteren) immer umfangreicher, weshalb Nutzer gar nicht darum herum kommen, eines der kostenpflichtigen Angebote zu nutzen. Damit wiederum gehen Zahlungsinformationen einher, die ein gefundenes Fressen darstellen.

Es ist Bullshit das zu tun, denn es gibt haufenweise legale P2P-Angebote in den Netzen.
Ein Beispiel sind Distro-Images von freien Linux-Distributionen, die P2P nutzen, um deren Server zu entlasten.

Man muss gar nicht bei solchen Gelegenheiten viel zitierten, ominösen Linux-Distris bemühen, die von angeblich von so vielen Leuten so wahnsinnig häufig heruntergeladen werden: Microsoft verteilt seine Updates auch mittels P2P, etliche Spiele-Downloads und Patches prominenter Anbieter werden auch auf diesem Wege bereitgestellt.

Du gibst hier Tipps, wie Leute sich tiefer in die ******* reiten, indem du hier Abmahnungen zu "freiwilligen Zahlungen aus Angst" machst,

Auf eine Abmahnung gar nicht zu reagieren ist tatsächlich keine gute Idee, damit gibt man der abmahnenden Partei - egal ob berechtigt oder nicht - quasi eine Waffe in die Hand. Sinnvoller ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die der konkreten Situation angemessen ist:

Auch wenn man gänzlich schuldlos ist (Fehlidentifikationen sind beispielsweise häufig, Experten schätzen diese auf über zehn Prozent.), bricht man sich nichts dabei ab, wie verlangt zu erklären, dass man nicht beabsichtigt, geschützte Werke des abmahnenden Inhabers zu verbreiten.
Man macht allerdings auch explizit klar, das man das auch bisher nicht getan hat ("ohne Präjudiz") und daher die Kosten der Abmahnung nicht zu tragen bereit ist.

Und selbst wenn man zur Recht abgemahnt wurde, muss man noch lange nicht Berechtigung des Abmahnenden anerkennen, überhaupt Unterlassung zu verlangen - nicht selten wird durch Parteien abgemahnt, die gar nicht nachweislich Rechteinhaber oder hieb- und stichfest vertretungsberechtigt sind.
Man muss auch nicht den unterstellten Umfang der Urheberrechtsverletzung und/oder die Kostennote blindlings akzeptieren.

Das alles gilt grundsätzlich, nicht nur für Abmahnungen aufgrund einer unterstellen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials.
 
Die kostenlosen Angebote der meisten OCH sind inzwischen in Geschwindigkeit und/oder Downloadvolumen pro Zeiteineheit massiv beschnitten, weil die Anbieter sich nicht mehr so gut über Werbung teilfinanzieren können. Gleichzeitig werden die angebotenen Dateien (sowohl die legalen als auch die illegalen, aber insbesondere die letzteren) immer umfangreicher, weshalb Nutzer gar nicht darum herum kommen, eines der kostenpflichtigen Angebote zu nutzen.

Oder man hat einfach Geduld. ;)

Microsoft verteilt seine Updates auch mittels P2P

Lässt sich aber einfach deaktivieren. Dazu gilt das standardmäßig nur für PCs im gleichen LAN.
 
Die Kriminalität liegt aber eindeutig bei der Abmahnmafia.

Nö, Leute verschaffen sich ohne rechtliche Grundlage Zugang zu Ton oder Filmaufnahmen, das wars auch schon. Aber weil das allein ja noch nicht reicht, muss man damit dann nachher noch Handel im Bekanntenkreis oder Schulhof betreiben.

Würde ich gern mal sehen, wie du reagieren würdest, wenn du deine Arbeit im Netz wiederfindest, veröffentlicht von irgendwem, siehst du Nachher keinen Cent Ertrag deiner Arbeit. Und so geht das von Projekt zu Projekt, immer wieder. Aber klar, Abmahnmafia, kann ja nur so sein.
 
Oder man hat einfach Geduld. ;)

Wenn man Geduld hat, kann man illegales Filesharing auch mittels P2P über kostenfreie Proxies betreiben. Da ist die Downloadgeschwindigkeit vermutlich sogar noch etwas besser. :)

Lässt sich aber einfach deaktivieren. Dazu gilt das standardmäßig nur für PCs im gleichen LAN.

Das man's bei Windows abschalten kann (Was natürlich gut ist, Freiheit des Anwenders und so ...), ändert allerdings nichts daran, dass P2P weit verbreitet und legal genutzt wird.
 
Nö, Leute verschaffen sich ohne rechtliche Grundlage Zugang zu Ton oder Filmaufnahmen, das wars auch schon. Aber weil das allein ja noch nicht reicht, muss man damit dann nachher noch Handel im Bekanntenkreis oder Schulhof betreiben.

Würde ich gern mal sehen, wie du reagieren würdest, wenn du deine Arbeit im Netz wiederfindest, veröffentlicht von irgendwem, siehst du Nachher keinen Cent Ertrag deiner Arbeit. Und so geht das von Projekt zu Projekt, immer wieder.

Das Problem lässt sich einfach lösen, wenn man im Urheberrecht die üblichen Regeln des Creative Commons einführen würde, wo eine freie nichtkommerzielle Nutzung möglich ist.
 
Das Problem lässt sich einfach lösen, wenn man im Urheberrecht die üblichen Regeln des Creative Commons einführen würde, wo eine freie nichtkommerzielle Nutzung möglich ist.

Bei Musik wären dann die Zahlung gleich Null. Ist denn EDonkey2000 kommerziell?
 
Das Problem lässt sich einfach lösen, wenn man im Urheberrecht die üblichen Regeln des Creative Commons einführen würde, wo eine freie nichtkommerzielle Nutzung möglich ist.

Das geht jedoch nur, wenn damit auch ein Verdienstausgleich für die Urheber geschaffen wird. Denn für den kreativ Tätigen ist es nur ein schwacher Trost, wenn die zahlreichen Verbreiter seiner Arbeit selbst nicht daran verdienen, er selbst aber auch vor Hunger nicht in den Schlaf kommt, weil niemand mehr für seine Arbeit bezahlt.

Die großen Verwerter können meinetwegen zum Teufel gehen, aber wenn man Kreativität an der Basis brotlos macht, gibt es irgendwann nichts mehr viel, was noch nichtkommerziell verbreitet werden könnte.
 
Das sind dann wiederum die Plattformen, an die sich die Konzerne wenden direkt können wegen Lizenzen.

Ich könnte lachen, wenn diese Aussage denn sinnvoll wäre und funktionieren würde.
Dreimal darfst du raten, inwiefern sich Seiten wie mega.co.nz oder auch cannapower dafür interessieren werden. Musiker müssen damit leben, dass ihre Musik kopiert wird, ohne dass sie jemand bezahlt, es ist einfach ein Fakt, dass das passiert.
 
Das Problem lässt sich einfach lösen, wenn man im Urheberrecht die üblichen Regeln des Creative Commons einführen würde, wo eine freie nichtkommerzielle Nutzung möglich ist.

Das alles überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun, es geht hier nicht um das Urheberrecht und was einem daran gefällt oder nicht.

Warum nochmal hatte die 70 Jährige Frau einen Internetanschluss, welcher von zig Leuten genutzt wurde aber besitzt selber keinen PC? Wie viele anonyme Leute gehen denn bei der Dame ein und aus, dass sie da die Kontrolle über ihren Internetzugang verliert?

Ganz ehrlich, genau so ein Konstrukt würde ich auch bauen, um möglichst viele Spuren zu verwischen und mit so einer unglaubwürdigen Überschrift "70 Jährige ohne PC muss Schadenersatz leisten" lenkt man das ganze Thema in die Ecke, wo man es braucht.

Kein Mensch interessiert sich gerade für den echten Täter, sondern sieht die arme Oma ohne PC als Opfer dieser bösen Abmahnanwälte und des gemeinen Urheberrechts.
Für mich stinkt die ganze Story zum Himmel.
 
Warum nochmal hatte die 70 Jährige Frau einen Internetanschluss, welcher von zog Leuten genutzt wurde aber besitzt selber keinen PC? Wie viele anonyme Leute gehen denn bei der Dame ein und aus, dass sie da die Kontrolle über ihren Internetzugang verliert?

Lesen muss man natürlich können. Es geht um einen Freifunkanschluss.

Freifunk-Stoererhaftung: "Raubkopier-Oma" ohne PC muss fuer Filesharing blechen | heise online


Ansonsten kannst du gerne mal versuchen bei der Telekom einen reinen ISDN-Anschluss fürs Festnetz zu buchen.
Unserer wird demnächst angeschalten.
 
Wenn in einer Wohngemeinschaft nur eine Doppelader verfügbar ist, muss es über diese laufen.
Wenn ein Mitbewohner den Key für das WLAN kennt (ich gehe davon aus die nutzen WPA2 Personal), kann dieser den an Freunde usw. weitergeben, dann ist recht schnell unklar, wer den Anschluss mitbenutzt.
Zudem bin ich mir ziemlich sichern, dass jemand, der keinen PC hat, auch nicht weiß, was ein MAC-Filter ist geschweige denn wie man diesen richtig einrichtet.
 
Lesen muss man natürlich können. Es geht um einen Freifunkanschluss.



Ansonsten kannst du gerne mal versuchen bei der Telekom einen reinen ISDN-Anschluss fürs Festnetz zu buchen.
Unserer wird demnächst angeschalten.

Na dann übe das Lesen noch ein bisschen, im PCGH Artikel steht nichts vom Anschluss. :rollen:

Warum sollte ich irgendwas bei der Telekom buchen? Klingt eher nach deinem Problem.

Und damit treffen diese illegalen Abmahnungen halt vor allem unwissende.

Nö, idR. liegen da schon Treffer vor, mit Uhrzeit, Verbindung, IP, der betreffenden File, unwissend wohl nur im Bezug auf Gesetze.
 
Es gibt weiterhin an den meisten Stellen den analogen Anschluss (Standard genannt), das ist wie früher, auf Teilnehmerseite wird nichts geändert, aber in der Vermittlungsstelle wird auf VoIP gewandelt. ISDN (Universal genannt) wurde weitestgehend abgestellt bzw. wird völlig stillgelegt.
 
Warum sollte ich irgendwas bei der Telekom buchen? Klingt eher nach deinem Problem.

Eher das von der Telekom. Demnächst gibts 100k VDSL für 33€ im Monat über Vodafone.

Es gibt weiterhin an den meisten Stellen den analogen Anschluss (Standard genannt), das ist wie früher, auf Teilnehmerseite wird nichts geändert, aber in der Vermittlungsstelle wird auf VoIP gewandelt.

Das ist nicht ganz richtig. Die Technik im Hausanschluss wird ausgebaut und landet im Vectoring-Kasten.
 
Jetzt gibts hier sogar noch Vodafonewerbung, ich bin hier raus.

Nur noch OT-Gelaber, bestimmt gehts gleich um die Haarfarbe der Dame.
 
In Deutschland gilt vor allem die Unschuldsvermutung (das ist ein europäisches Grundrecht) und ich bin nicht verpflichtet meine Unschuld zu beweisen. Einen rechtsförmlichen Beweis hat Warner Bros nicht erbracht, sondern ging einfach allgemein davon aus das Filesharing und ähnliche Vornahmen, einen Schaden entstehen lassen. Der muss in dem Fall aber beziffert und ausgewiesen werden. Das Urteil ist eine Farce ums genau zu sagen, wir sind hier nämlich nicht in Amerika.

Ich muss als Anschlussinhaber kaum darlegen das ich unschuldig bin, sondern mir muss eine Schuld bewiesen werden und da gilt das Verursacherprinzip, weil Störerhaftung auch die Handlung erfordert die unter Strafe steht.

Wenn die Frau nicht mal einen PC besitzt, ist dies völlig auszuschließen. Die Beweislage ist in dem Fall mehr als dünn.
 
Das ist doch längst geklärt.

Du musst übrigens auch kein Auto besitzen, um jemanden zu überfahren.

PS: Die beweisen dir nicht nur wann du wo welche Datei geladen hast, im ungünstigsten Fall beweisen die dir sogar auf wie viel weitere Clienten DU Daten übertragen hast. Da passiert nichts auf Verdacht oder Vermutung. Das hab ich schon mehrmals im Bekanntenkreis gesehen. Während die Eltern noch lautstark darüber diskutieren wer das war, geht der kleine Hans in sein Zimmer und installiert ganz spontan sein Windows neu. Purer Zufall.
 
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