Aber Kontodaten und Adressdaten lassen sich nur abfragen, wenn diese eingegeben werden.
Registriert man sich nicht beim Hoster, lässt sich da auch nichts abfragen.
Die kostenlosen Angebote der meisten OCH sind inzwischen in Geschwindigkeit und/oder Downloadvolumen pro Zeiteineheit massiv beschnitten, weil die Anbieter sich nicht mehr so gut über Werbung teilfinanzieren können. Gleichzeitig werden die angebotenen Dateien (sowohl die legalen als auch die illegalen, aber insbesondere die letzteren) immer umfangreicher, weshalb Nutzer gar nicht darum herum kommen, eines der kostenpflichtigen Angebote zu nutzen. Damit wiederum gehen Zahlungsinformationen einher, die ein gefundenes Fressen darstellen.
Es ist Bullshit das zu tun, denn es gibt haufenweise legale P2P-Angebote in den Netzen.
Ein Beispiel sind Distro-Images von freien Linux-Distributionen, die P2P nutzen, um deren Server zu entlasten.
Man muss gar nicht bei solchen Gelegenheiten viel zitierten, ominösen Linux-Distris bemühen, die von angeblich von so vielen Leuten so wahnsinnig häufig heruntergeladen werden: Microsoft verteilt seine Updates auch mittels P2P, etliche Spiele-Downloads und Patches prominenter Anbieter werden auch auf diesem Wege bereitgestellt.
Du gibst hier Tipps, wie Leute sich tiefer in die ******* reiten, indem du hier Abmahnungen zu "freiwilligen Zahlungen aus Angst" machst,
Auf eine Abmahnung gar nicht zu reagieren ist tatsächlich keine gute Idee, damit gibt man der abmahnenden Partei - egal ob berechtigt oder nicht - quasi eine Waffe in die Hand. Sinnvoller ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die der konkreten Situation angemessen ist:
Auch wenn man gänzlich schuldlos ist (Fehlidentifikationen sind beispielsweise häufig, Experten schätzen diese auf über zehn Prozent.), bricht man sich nichts dabei ab, wie verlangt zu erklären, dass man nicht beabsichtigt, geschützte Werke des abmahnenden Inhabers zu verbreiten.
Man macht allerdings auch explizit klar, das man das auch bisher nicht getan hat ("ohne Präjudiz") und daher die Kosten der Abmahnung nicht zu tragen bereit ist.
Und selbst wenn man zur Recht abgemahnt wurde, muss man noch lange nicht Berechtigung des Abmahnenden anerkennen, überhaupt Unterlassung zu verlangen - nicht selten wird durch Parteien abgemahnt, die gar nicht nachweislich Rechteinhaber oder hieb- und stichfest vertretungsberechtigt sind.
Man muss auch nicht den unterstellten Umfang der Urheberrechtsverletzung und/oder die Kostennote blindlings akzeptieren.
Das alles gilt grundsätzlich, nicht nur für Abmahnungen aufgrund einer unterstellen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials.