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Grestorn
Guest
Ich hab ehrlich gesagt nur selten Grafikkarten mit Schutzaufkleber gesehen. Ich würde nicht davon ausgehen, dass diese grundsätzlich bei Neuware vorhanden sind.
Hallo zusammen,
@taglicht, Distributoren können bei uns Retail oder Bulk bestellen.
Bei Bulk sind oft 10 bis 20 Karten in einem Karton.
Diese werden jedoch in der Regel nicht einzeln verkauft sondern in komplette Systeme verbaut.
Wenn eine Karte von der RMA zurück kommt sind diese entweder White box oder neue Retail verpackte Karten.
Austausch Ware wird im Werk separat Produziert genauso so wie Bulk, dies ist der Grund warum auf solchen Produkten nicht immer Zusatz Aufkleber angebracht werden.
Gerade bei Bulk Ware ist dies nicht gewünscht.
@Grestorn, bei Retail Ware sollte eigentlich immer dieser Aufkleber drauf sein. Dieser kann jedoch im Einzelfall auch mal fehlen.
Gruß Torsten
@PcGamer512
Ganz so einfach ist das nicht.
Du hast Recht, wenn Du eine Karte kaufst und diese kommt Defekt bei Dir an(DOA = Dead on Arrival), dann hast Du auch ein Anrecht auf eine neue Austauschkarte.
Fällt Deine Karte oder Dein Produkt nach einer gewissen Laufzeit aus, so handelt es sich um ein gebrauchtes Produkt. Generell ist es zulässig geprüfte und aufbereitete Ware wieder in den Kreislauf einfliessen zu lassen. Gerade im Rahmen einer RMA auch nicht unüblich.
Diese aufbereiteten Produkte wurden auf Funktion geprüft und können somit ohne weiteres an einen anderen Kunden zurück gegegben werden.
@PcGamer512
Geprüfte und reparierte/aufbereitete Ware wird gereinigt aus einer RMA kommen.
Hier mag auch mal ein Haar oder ein Staubkorn übersehen werden können, aber die Ware wird gereinigt sein.
Bezüglich der Verpackung gebe ich Dir Recht, hier sollte man Wert drauflegen das ansehnliches Verpackungsmaterial genutzt wird bzw. die Verpackung in Ordnung ist.


@PcGamer512
Gerne, dafür sind wir hier ja jetzt auch vertreten.
.Nicht ganz korrekt: Das Fernabsatzgesetz gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr. Die Rechtsgrundlagen für Fernabsatzgeschäfte finden sich seitdem in §§312b-312h BGB.Das was Wiesel201 angesprochen hat war die Rückgabe die im Fernabsatzgesetz bei telefonischen oder Internet Bestellungen greift.
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