Festplatten-Fehlkauf

joni35

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hallo ich habe eine frage,
mein freund wollte sich eine Festplatte kaufen, ichh habe ihn beraten und ihm zu einer 750 GB s-ata2 geraten, hatte aber nicht mitbekommen, dass die extern sein soll. Als er dann beim Händler war sagte er er wolle eine externe, der händlersagte er hab nur eine 500 GB und diese ist mit USB, da mein Freund auch spiele auf die externe haben möchte ist eine USB festplatte nicht so gut geiegnet. Meine Frage kann er die Festplatte irgendwie wieder Umtauschen? Wir waren schon da und er sagte er will das nicht tun.
 
ich meine mich grob zu erinnern, dass es für originalverpackte, ungebrauchte ware ein rückgaberecht von 14 tagen gibt. google es am besten nochmal, um sicher zu gehen.
sofern die platte einmal ausgepackt wurde, wirds schwer, denn dann bist du auf die kulanz des händlers angewiesen, ob er sie zurück nimmt.
 
Auch wenn er das nicht will, ER MUSS.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben und das Geld bekommt dein Freund auch dann wieder.

Sind die 14 Tage um, geht das ganze über eine Anfechtung,aber so weit sollte es nicht kommen.

Und zwar Anfechtung wegen Irrtum. Gibt es Stress schreib ich dir mehr dazu, viel mehr. Deswegen bleibts erstmal bei dem Hinweis auf die Möglichkeit dazu.
 
nein 14 rückgabe recht gilt nur für fernhandels sachen, also waren die versendet werden, der mann im geschäft hat leider recht, so lang das gerät iO ist, habt ihr keinerlei recht auf rückgabe...

das einzige was bleibt ist verkaufen...
 
nein 14 rückgabe recht gilt nur für fernhandels sachen, also waren die versendet werden, der mann im geschäft hat leider recht, so lang das gerät iO ist, habt ihr keinerlei recht auf rückgabe...

das einzige was bleibt ist verkaufen...

stimmt, nu wird die erinnerung heller ^^
hast recht, so war das.

finds aber nicht nett, wenn der laden das gerät nicht zurücknimmt, auch wenn es noch original verpackt ist.
Ich glaub bei dem laden würd ich danach nie wieder kaufen :nene:
 
Jo, das 14 Tägige Rückgabe recht gilt wirklich nur bei Fernabsatz verträgen, z.B im Internet bestellen. Wenn du bei nem Laden das Falsche gekauft hast bzw. nicht zufrieden bist,biste auf die gutmütigkeit des händlers angewiesen, wenn aber fehlerhaft etc. dann kannst ersetzt werden bzw. nachbesserung
 
nein 14 rückgabe recht gilt nur für fernhandels sachen, also waren die versendet werden, der mann im geschäft hat leider recht, so lang das gerät iO ist, habt ihr keinerlei recht auf rückgabe...

das einzige was bleibt ist verkaufen...

OK. Jetzt breite ich den Passus der Anfechtung doch mal aus. Also...

Also gemäß §119 Absatz 1, 1. Alternative BGB könntest du deine Willenserklärung (in dem Sinne den Kaufvertrag) anfechten. Dazu müsste ein wirksamer Kaufvertrag bestanden haben gemäß §433. Das hat er ohne Zweifel. Ein Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (deine, und des Händlers)

Der Inhaltsirrtum setzt voraus, dass du dich über den Inhalt deiner Willenserklärung geirrt hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, wolltest du keine interne Festplatte, sondern eine externe Festplatte. Heißt der innere Tatbestand (Du wolltest eine externen Festplatte kaufen) und der äußere Tatbestand (du hast aber eine interne gekauft) fallen auseinander.

Es gibt sowas wie eine Anfechtungsfrist (§121 (1) BGB). In deinem Fall hättest du unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) deine Anfechtung erklären müssen und zwar direkt nach Entdeckung deines Irrtums. Was du ja getan hast, indem du dem Händler gesagt hast, dass du dich geirrt hast und umtauschen willst. Folglich hast du die Frist eingehalten. No Prob.

Somit ist deine Wilenserklärung wirksam angefochten und geht unter. Der Kaufvertrag also nicht mehr gültig. Wegen der fehlenden zweiten Willenserklärung.

Jetzt MUSS alles so rückgängig gemacht werden, als würde der Vertrag nie existiert haben. Du gibst die Festplatte zurück, er gibt dir dein Geld zurück.

Falls du irgendetwas wertminderndes an der Festplatte gemacht, könntest du zu einem Ersatz verpflichtet sein. Aber in der Regel passt das schon.

Bei Fragen einfach melden.

Moment schreibe noch was zu den 14 Tagen, damit sich das aufklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch was. zu den 14 Tagen

Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen regelt sich nach §312d BGB. Dort werdet ihr keinen Satz zu den 14 Tagen finden, der dem Verbraucher auch 14 Tage einräumt.

Er verweist auf eine andere Norm >>> §356 BGB

Der regelt das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen im Allgemeinen Sinne. Also Supermarkt, Media-MArkt, etc. Dieser verweist wiederum auf den §355 BGB.

Und dieser regelt das Widerrufsrecht für Verbraucherveträge. Und da steht im Absatz 1 Satz 2 ich zitiere.

"Der Widerruf muss keine Begründung enthalten (...) und ist innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmen zu erklären."

So schaut es aus.
 
Ich hatte schon paar Mal den Fall, dass ich was bei Saturn oder so gekauft habe und es dann wieder zurückgegeben habe, weil es nicht passte oder nicht gefiel oder warum auch immer und das ohne Probleme mit Geld zurück!
 
vielen vielen dank pokerclock für die ausführliche beschreibung und schnelle hilfe, den anderen auch xD

werd da morgen nochmal hingehen und versuchen das zu regeln.

mfg Joni
 
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