Feedback zur MSI Radeon R7 360

Pokerclock

PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Da wir im Freundeskreis öfters mal eine kleine LAN-Party veranstalten, baute ich ein paar kleine LAN-Rechner zusammen. Mangels Budget und Auswahl entschied ich mich für eine MSI Radeon R7 360.

Leider ist die Lüftersteuerung besonders im Idle nicht besonders gut durchdacht. Der Lüfter dröhnt mit 1750 U/min vor sich hin. 20 Prozent der möglichen Lüfterdrehzahl. Per MSI Afterburner lässt sich dieser Wert auch nicht weiter reduzieren. MSI sollte unbedingt per BIOS-Update eine Verbesserung in Angriff nehmen. Eine - ebenfalls in einem LAN-Rechner gelandete Gigabyte Radeon R7 360 - ist zwar auch kein Leisetreter mit 1370 U/min, aber der Wert kann zumindest per Afterburner noch einmal etwas reduziert werden (1000 U/min).

Ich hoffe auf ein BIOS-Update.
 
Ich hätte noch eine Frage zur Garantie. Ist diese (gemäß den Garantiebedingungen von MSI) übertragbar an einen Gebrauchtkäufer? Schon einmal besten Dank für die Antwort!

EDIT

Da ich nichts (Ausführliches) auf der Webseite finden konnte, hätte ich gerne die vollständige Garantieerklärung in Textform gemäß § 477 Absatz 2 BGB. Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pokerclock
Die vollständige Garantieerklärung lag Deiner Grafikkarte bei.

Auf unserer Webseite ist folgendes zu finden:

MSI Deutschland - The best gaming gears maker in the world

MSI Endkunden Garantie Informationen für Komponenten

Hierzu gehören Motherboards und Grafikkarten.
Die Herstellergarantie für MSI Komponenten beträgt 36 Monate ab Herstellungsdatum.

Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) bzw. dem Fachhändler gilt.

Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Ihrem Händler (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche im Garantiefall immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.

Da Du den Anspruch gegenüber Deinem Händler hast, ist hier eher die Frage, wie dieser im Garantiefall reagieren wird.
 
http://extreme.pcgameshardware.de/members/172-pokerclock.html
Die vollständige Garantieerklärung lag Deiner Grafikkarte bei.

Leider nur englischsprachig. Aber gut, kann ich mit leben mit dem Hintergrundwissen über die Rechtslage in diesen Fällen. ;)


Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Ihrem Händler (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche im Garantiefall immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.

Da Du den Anspruch gegenüber Deinem Händler hast, ist hier eher die Frage, wie dieser im Garantiefall reagieren wird.

Mir sind die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung geläufig. Der fett markierte Teil mag in eurem Fall so sein, weil ihr es so in eurer Garantieerklärung so bestimmt habt. Pauschalisieren lässt sich das aber nicht.

Da ich bisher keinen Ausschluss der Übertragung der Rechte aus der Garantieerklärung gelesen habe, gehe ich davon aus, dass ein solcher Ausschluss nicht vorgenommen wurde. Wird sich der Gebrauchtkäufer sicherlich freuen. :)
 
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