Ein Hinweis an dieser Stelle: Es wäre angebracht jetzt wieder einen sachlichen Ton an den Tag zu legen. Bisher lief das Thema ruhig ab und so soll es auch bleiben.
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Ein paar Worte von meiner Seite aus: Der Gesetzgeber kann aus der Geschichte durchaus seine Lehren ziehen, auch wenn er bereits versucht hat, das an der falschen Stelle zu erledigen. Anstatt den Wortlaut des fraglichen
§ 184b und §185c StGB mit ungeklärten Begriffen zu verschärfen, wäre es wohl angebracht die Lücke über den Deal-Paragrafen 153a StPO zu schließen. Der Deal war nämlich nur möglich, weil der Besitz von kinderpornografischen Schriften als Vergehen eingestuft wird und nicht als Verbrechen. Dabei wäre der Schritt eigentlich relativ einfach bzw klein. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften sind bereits mindestens drei Monate Freiheitsstrafe fällig. Man müsste das nur heraufschrauben auf ein Jahr, um die Lücke über den § 153a StPO zu schließen.
Die zweite Lehre, die man daraus ziehen sollte, ist den
§ 153a StPO an sich zu verändern. Schaut man sich nämlich mal den Wortlaut und möglichen "Ersatzleistungen" an, sieht man nichts von einer Geldzahlung, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Meistens wird das wohl gemacht, aber beim Fall Edathy habe ich so meine Zweifel. Edathy war von 1998 bis 2014 Bundestagsabgeordneter. 16 Jahre! Der ist mit 29 (!) zum ersten Mal in den Bundestag gewählt worden. Also wirklich gewählt, nicht nur irgendwie hinein gesteckt worden von der Partei. Blöd-Leser wissen wie viel ein Bundestagsabgeordneter im Monat verdient - auch nach dem Ausscheiden.
Und dann wird nur eine Zahlung von 5.000 € festgesetzt? Alleine die Kosten für den Anwalt müssen das Dreifache betragen. Das ist so eine Sache, die selbst mich etwas nachdenklich stimmen lässt.