Kaaruzo
Volt-Modder(in)
AW: Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein
Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar. Genauso wie z.b. Steuerhinterziehnung (siehe Herr Hoeneß). Der Unterschied ist, Herr Hoeneß hat nur den Staat beklaut, niemand sonst ist körperlich zu Schaden gekommen. Das kann man über die Kinder auf den Bildern, die sich Herr Edathy angeguckt hat, nicht sagen.
Das mit den Ersttriebtätern ist auch ein Skandal. Das macht aber das Verhalten von Herrn Edathy nicht besser. Eine Nachfrage, schaftt erst ein Angebot. Also ist Herr Edathy als Besteller von Kinderpornografie, für mein Verstädnis genauso schuldige, wie derjenige, der das "Produkt" herstellt und anbietet.
Nicht jeder der irgendetwas besitzt ist potenziell gefährlich, womit ich die Sache sicherlich nicht gutheiße.
Wie er zu etwas gekommen ist wird unsereins eh nie erfahren so bleibt es eben bei Vermutungen, von daher ist es so das die Justiz dafür zuständig ist und nicht Max Mustermann.
Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar. Genauso wie z.b. Steuerhinterziehnung (siehe Herr Hoeneß). Der Unterschied ist, Herr Hoeneß hat nur den Staat beklaut, niemand sonst ist körperlich zu Schaden gekommen. Das kann man über die Kinder auf den Bildern, die sich Herr Edathy angeguckt hat, nicht sagen.
Für mich hört es da auch auf, bin allerdings informiert genug, dass unser deutsches Strafgesetzbuch hier - zu Recht - eine Differenzierung zwischen Tat und Besitz macht und je nach Einzelfall gewertet werden muss. Der wütende Mistgabel-Mob draußen auf den Straßen sollte lieber nicht recherchieren, z.B. wie viele Ersttriebtäter wieder auf freiem Fuss sind.
Das mit den Ersttriebtätern ist auch ein Skandal. Das macht aber das Verhalten von Herrn Edathy nicht besser. Eine Nachfrage, schaftt erst ein Angebot. Also ist Herr Edathy als Besteller von Kinderpornografie, für mein Verstädnis genauso schuldige, wie derjenige, der das "Produkt" herstellt und anbietet.