Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein

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Und was wurde ihm vorgeworfen?

Besitz von Kinderpornografie. Und das hat der Mann eingeräumt. Ob er das jetzt als Geständnis sehen will oder nicht, sei jetzt mal dahingesetllt.

Aber er hat den Besitz solcher Bilder zugebeben. Was willst du denn bitten noch wissen?
 
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Auch der User Merhuett tut sich wohl mit Quellen schwer. Ich verweise gerne noch mal auf dem Post davor. Herr Edathy hat zugegeben, dass es kinder- und jugendpornografisches Material war.

Er will das ganze jetzt nur nicht als Geständnis sehen.

Und es schadet definitv jemanden, nämlich den abgebildeten Kindern. Nochmal zum mitschreiben, für ganz langsamen. Die Nachfrage nach so einem Material, schafft doch erst das Angebot. Ergo ist Herr Edathy als Konsument von seinem "Produkt" mitschuldig, dass Kinder dafür missbraucht werden.

90% aller japanischen Hentai sind nach deutschem Recht Kinderpornografie. Wenn die Staatsanwaltschaft Herrn Edathy "echte" kinderpornografische Daten hätte nachweisen können, wäre er nicht mit einem blauen Auge davongekommen. Und an alle hier die ihn für schuldig halten; laut Gesetzt ist er es nicht und das ist auch gut so, denn in einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung und für eine Verurteilung braucht man immer noch Beweise. Beweise die es vielleicht hätte geben können, wäre die SPD nicht von Landwirtschaftsminister Friedrich gewarnt worden und hätte sie diese Warnung nicht auch noch an Herrn Edathy weitergegeben um ja keine Probleme bei der Regierungsbildung zu bekommen. Interessiert aber irgendwie niemanden.
 
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Ja so sieht es wohl aus mit "Recht", "Recht haben" und "Recht bekommen", in einem "Rechtsstaat"!
Ich muß allerdings zugeben, mich nicht wirklich mit diesem Prozess auseinandergesetzt zu haben, ist aber für die Einschätzung der getroffenen Entscheidung auch garnicht nötig, in meinen Augen.
Warum Lakaien und Stiefelputzer in einigen Fällen vom Machtorgan geschütz werden, obwohl man damit größere oder kleinere Revolten provoziert? Der Regierte wird dies nicht beantworten können. Ihm bleibt nur sein Rechtsempfinden! Ein Rechtsempfinden, dass durch den jeweils vorherrschenden Rechts- oder zuweilen auch Unrechtsstaate begrenzt wird. Kommt es dabei zu Konflikten ... Revolte! Je größer die Konflickte je größer die Revolte, je größer die Reaktion des Machtorgans.
Ihm bleibt ja nicht viel außer sO. größere oder halt kleinere Revolten um seinen Unmut zu verkünden.
Nun sind Revolten nach jeweiliger Rechtslage, naturbedingt immer widrig, ob durch jeweilige "Sozialmaßstäbe" oder durch "geltenes Recht" geahndet; dabei völlig egal.
Je "besser" die Masse regiert ist, je weniger Revolte muß abgefedert werden.
In diesem Falle, scheint der sogenannte Rechtsstaat ein Rechtsempfinden etabliert zu haben, dem er dann auch selbst gleich widerspricht. Oder andersrum, er hat es nicht geschafft, alle seiner Rechtsvorschrift zu unterwerfen.
Das geht logischer Weise nicht ohne Konflikte.
Verlierer dieser ganzen Geschichte, wiedermal die Schwächsten unter uns, Kinder!
Und es ist ein bitter böses Signal, dass hiervon ausgeht!
Schande über diesen "Rechtsstaat"!
 
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Und was wurde ihm vorgeworfen?

Besitz von Kinderpornografie. Und das hat der Mann eingeräumt. Ob er das jetzt als Geständnis sehen will oder nicht, sei jetzt mal dahingesetllt.

Aber er hat den Besitz solcher Bilder zugebeben. Was willst du denn bitten noch wissen?
Ja, genau das wurde im vorgeworfen. Das habe ich aber auch nie bestritten. Nur konnte man ihm das nicht stichhaltig nachweisen, da er ja die Möglichkeit hatte alle möglichen Beweise zu vernichten oder beiseite zu schaffen. Die Staatsanwaltschaft konnte nur aufgrund der logs des Bundestags Servers ermitteln. Man hat kein einziges Bild bei ihm gefunden! Hätte man was gefunden wäre es sicherlich nicht zu einer Einstellung des Verfahrens gekommen, da wäre er dann nur durch die Anerkennung eines Strafbefehles mit allen Konsequenzen um ein Gerichtsverfahren herum gekommen. Ob es dir passt oder nicht, aber so ist das deutsche Recht.
 
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Schon schön wie weit es mit der Unschludsvermutung gekommen ist.

War es nicht vor ein paar jahren schonmal zu mordaufrufen gegen einen Verdächtigen in einer Entführung gekommen, der dan UNSCHULDIG war!

Egal was der Herr Edathy getan oder nicht getan hat. Was für bilder er auch immer gehabt hat, man konnte ihm nichts nachweisen, und gilt daher als unschuldig.

@-kaaruzo: Ab wann ist es denn deiner meinung nach Verwerflich?
Wo beginnt Kinderpornografie? allein bei der abbildung nackter kinder? Dann müssen warsch fast alle familien eingesperrt werden, da jeder ein bild seiner nackten kinder besitzen wird.

Es gibt nunmal eine Gesetzliche definition was als Strafbar gilt, und die Bilder in diesem Fall waren anscheinend alle legal (hab dies allerdings nciht überprüft)


Was ich an dieser Thematik viel interessanter finde ist, welche verwebungen und informationsflüße es in der Politik gibt, um Straftaten zu lenken, und somit unliebsame personen aus dem Weg räumen zu können.
 
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Tja, ist schon von Vorteil wenn man einen Chef hat der gut mit dem Bundesinnenminister kann, der ja bekanntlich oberster Chef der Polizei ist.
 
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Gut, war eigentlich auch schon vorher klar. Was mich allerdings etwas verwundert, ist:

Wird denn bei allen Plattformen/Portalen, wo man Äußerungen anderer Nutzer liken kann, wirklich jede potentiell mögliche Änderung (sowie das Liken an sich) auch protokolliert? Und wie sicher sind diese Protokolle gegen Manipulationen? Wie lange bleibt sowas gespeichert, bis es überschrieben wird?

Ich meine, ich rede jetzt nicht mal von der Möglichkeit, das vielleicht Dritte unter meinem Namen etwas im Internetz äußern, möglicherweise sogar mit meiner aktuellen IP (möglich, aber relativ unwahrscheinlich). Aber was ist, wenn ich einen harmlosen Beitrag like, und der Autor seinen Beitrag anschließend um eine potentiell strafbare Äußerung ergänzt? Ohne das ich davon etwas mitbekomme?

Für alle kann man natürlich nicht sprechen aber zumindest Facebook protokolliert alles und es scheint als wenn bisher nichts gelöscht wird. Das mit dem Editieren von Beiträgen ist echt etwas problematisch. Facebook kann sehen wann man was genau geliked hat aber die Verbraucherzentrale hat schon ein mal gefordert das die Likes rückgängig gemacht werden müssen, wenn ein Beitrag editiert wird, da es im Internet Trolle gibt die das ausnutzen um Shitstorms auszulösen oder andere zu mobben.

Der Fall Edathy ist zudem etwas schwierig. Die einzigen "Beweise" die man hat sind die Logs vom Bundestag. Das "Geständnis" beschränkt sich darauf das er die angegebenen Daten runtergeladen hat. Es ist aber kein Eingeständnis das es Kinderpornografische Inhalte waren sondern lediglich Kinder- und Jugenderotik, dessen Besitz nicht strafbar ist. Bei den Dateien aus den Logs handelt es sich auch tatsächlich um Erotikfotos die legal sind. Wäre es wirklich zu einer Verhandlung gekommen wäre Edathy nach aktueller Beweislage als vollkommen unschuldig aus dem Prozess hervor gegangen.

Es ist auch ungewiss ob der verschwundene Dienstlaptop etwas gebracht hätte, da man nur vermutet das dort mehr drauf gewesen wäre, es aber nicht weiß. Vielleicht besaß Edathy nur legale Erotikfotos oder vielleicht auch illegale Pornos. Wir werden es nie erfahren. Was jedoch aufregt ist die milde Strafe. Die 5000€ sind ein Witz und für Edathy keine echte Strafe.
 
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Wieso Mistgabel und Fackel zu Hause lassen wenn es berechtigt ist sie zu benutzen? Solche Untaten erfordern harte Maßnahmen, und manchmal gehts dann auch auf die alte und rustikale Art!

Die Frage ist: Wer definiert was eine "Untat" ist und wer legt fest, in welchen Fällen "Mistgabeln und Fackeln" (Selbstjustiz) vertretbar wäre?

Wäre z. B. der Raser, der das kleine spielende Kind oder die schwangere Frau tot fährt, in Deinen Augen ein Fall für Selbstjustiz oder eher für die Gerichte? Oder der Typ der mir den Außenspiegel abgetreten hat, darf ich den mit dem Baseballschläger "bestrafen" und den Schaden danach direkt aus seiner Geldbörse begleichen?

Ich will damit nur sagen, dass die Grenzen für jeden Menschen individuell und sicherlich fließend sind. Ich halte es darum für extrem gefährlich zu sagen, dass Selbstjustiz "in manchen Fällen" in Ordnung sei. Es gibt nicht ohne Grund Gesetze und die werden eben nicht von den Bürgern durchgesetzt. Andernfalls haben wir irgendwann Zustände wie im Wilden Westen.
 
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Wieso Mistgabel und Fackel zu Hause lassen wenn es berechtigt ist sie zu benutzen? Solche Untaten erfordern harte Maßnahmen, und manchmal gehts dann auch auf die alte und rustikale Art!

Jeder kann verschiedene Neigungen haben, ob schwul oder lesbisch, dick oder dünn, braun oder gelb. Aber sobald es Richtung Minderjährige geht hat das nichts mehr mit einer Neigung zu tun sondern mit ner psychische Dysfunktion.


Zum einen bin ich froh, dass es Gesetze gibt, um die Leute mit Mistgabeln und Fackeln wegzusperren, da sowas von unserem Gesetzt als schlimmer angesehen wird, als der Besitz von nicht-so-unbedingt-kinderpornografischen Bildern. Schön, dass das auch für die Leute gilt, die zu Mord und Totschlag aufrufen. Hoffentlich begreifst du irgendwann, dass du gerade etwas viel schreckliches vorschlägst, als Herrn E. überhaupt vorgeworfen wurde. Ich bin gespannt, was du im Spiegel siehst, wenn du und die Leute, die das gleiche denken, endlich merken, dass Ihr Handeln viel Schlimmer als das Handeln eines vermeintlichen (!) Kinderschänders ist.

Und ich darf dich noch kurz korrigieren. Dass, was einen Pädophilen ausmacht, ist keine psychische Dysfunktion. Es ist nicht heilbar und ein Pädophiler hat keine Möglichkeit, eine Liebesbeziehung mit einem Erwachsenen zu führen. Ein Pädophiler ist ein Mensch, der sein Leben lang keine erfüllte Beziehung führen kann. Jedenfalls nicht, ohne andere Leben zu zerstören und im Knast zu landen. Es ist eigentlich so ziemlich das gleiche wie Schwul oder Lesbisch - ein Betroffener hat schlicht keine Wahl, wen er liebt. Genau wie ein hetrosexueller Mann Probleme hätte, eine erfüllte Beziehung mit einem anderen Mann zu führen, geht es einem Pädophilen mit Erwachsenen.
 
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Was lernen wir daraus :

In Deutschland kann das verunglimpfen eines potentiellen kinderschänders zu strafen führen, potentielle kinderschänder gehen aber leer aus. [emoji6]
 
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Und ich darf dich noch kurz korrigieren. Dass, was einen Pädophilen ausmacht, ist keine psychische Dysfunktion. Es ist nicht heilbar und ein Pädophiler hat keine Möglichkeit, eine Liebesbeziehung mit einem Erwachsenen zu führen. Ein Pädophiler ist ein Mensch, der sein Leben lang keine erfüllte Beziehung führen kann. Jedenfalls nicht, ohne andere Leben zu zerstören und im Knast zu landen. Es ist eigentlich so ziemlich das gleiche wie Schwul oder Lesbisch - ein Betroffener hat schlicht keine Wahl, wen er liebt. Genau wie ein hetrosexueller Mann Probleme hätte, eine erfüllte Beziehung mit einem anderen Mann zu führen, geht es einem Pädophilen mit Erwachsenen.

Soll ich jetzt noch Mitleid mit Herrn Edathy haben?

Ohh der arme Pädophile kann keine erfüllte Beziehung führen. Das ist wieder typisch. Täterschutz vor Opferschutz.

Die Kinder auf den Bildern von Herrn Edathy werden bestimmt auch keine erfüllte Beziehung (mehr) führen können. Wegen Perverser, die solche Bilder ordern.

Denn die Nachfrage, schafft das Angebot.
 
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Ein Hinweis an dieser Stelle: Es wäre angebracht jetzt wieder einen sachlichen Ton an den Tag zu legen. Bisher lief das Thema ruhig ab und so soll es auch bleiben.

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Ein paar Worte von meiner Seite aus: Der Gesetzgeber kann aus der Geschichte durchaus seine Lehren ziehen, auch wenn er bereits versucht hat, das an der falschen Stelle zu erledigen. Anstatt den Wortlaut des fraglichen § 184b und §185c StGB mit ungeklärten Begriffen zu verschärfen, wäre es wohl angebracht die Lücke über den Deal-Paragrafen 153a StPO zu schließen. Der Deal war nämlich nur möglich, weil der Besitz von kinderpornografischen Schriften als Vergehen eingestuft wird und nicht als Verbrechen. Dabei wäre der Schritt eigentlich relativ einfach bzw klein. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften sind bereits mindestens drei Monate Freiheitsstrafe fällig. Man müsste das nur heraufschrauben auf ein Jahr, um die Lücke über den § 153a StPO zu schließen.

Die zweite Lehre, die man daraus ziehen sollte, ist den § 153a StPO an sich zu verändern. Schaut man sich nämlich mal den Wortlaut und möglichen "Ersatzleistungen" an, sieht man nichts von einer Geldzahlung, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Meistens wird das wohl gemacht, aber beim Fall Edathy habe ich so meine Zweifel. Edathy war von 1998 bis 2014 Bundestagsabgeordneter. 16 Jahre! Der ist mit 29 (!) zum ersten Mal in den Bundestag gewählt worden. Also wirklich gewählt, nicht nur irgendwie hinein gesteckt worden von der Partei. Blöd-Leser wissen wie viel ein Bundestagsabgeordneter im Monat verdient - auch nach dem Ausscheiden. Und dann wird nur eine Zahlung von 5.000 € festgesetzt? Alleine die Kosten für den Anwalt müssen das Dreifache betragen. Das ist so eine Sache, die selbst mich etwas nachdenklich stimmen lässt.
 
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Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Da wird die fette Qualle von Gabriel im Hinterzimmer schön die Beziehungen spielen gelassen haben. Er kommt günstig aus dem Verfahren und tritt dafür ohne Schwierigkeiten zu machen aus der SPD aus. Jeder normal Bürger wäre für Jahre in den Knast gewandert. Wer an die deutsche Justiz glaubt der glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann und Osterhasen.

Aber das ist in 3 Wochen alles vergessen und bei der nächsten Wahl werden die meisten die sich jetzt aufregen wieder unsere Staatsraatvorsitzende Merkel und den Lakaien Gabriel wählen. Deutschland ist nun mal inzwischen total verblödet.

Meine Meinung: Leute wie Edathy sollte man an den Eiern aufgehängt auf dem Marktplatz zur Schau stelle als Abschreckung. Alternativ könnte man über Arbeitslager in Sibiren nachdenken.
 
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So wie manche hier die Gesetzeslage sehen muss ein Autofahrer der aus versehen ein Kind das auf die Straße rennt überfährt mit einem Mörder gleichgestellt werden?
Ich befürworte seine Aktion nicht und finde auch das die Strafe anders ausfallen hätte sollen, aber er hat irgendwelche Bilder ( die ja hier wohl niemand gesehen hat ) besessen hat. Auch stand nirgends das er die Bilder selber gemacht hatte oder dafür irgendjemanden verschleppt hatte. Ich meine nur das man die Kirche im Dorf lässt. Sein Ruf ist in der Öffentlichkeit ruiniert und eine Wahl würde er nur gewinnen wenn es um den Führer einer Wattwanderung nach Helgoland geht
 
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Er hat nicht irgendwelche Bilder besessen. Er hat zugegeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft (d.h. der Besitz von kinder- bzw. jugendpornografischen Material) zutrifft.

Es ist auch egal, ob er die Bilder selbst gemacht hat. Der Besitz ist strafbar. Und für kinder- bzw. jugendpornografischen Material musste jemand leiden. Das ist Vorsatz, man macht nicht "fahrlässig" Kinderpornografie.

Das Szenario das du hingegen zeichnest (Raser/Kind) ist in 99% aller Fälle Fahrlässigkeit. Den Unteschied erkennst du schon noch?
 
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Es ist auch egal, ob er die Bilder selbst gemacht hat. Der Besitz ist strafbar. Und für kinder- bzw. jugendpornografischen Material musste jemand leiden. Das ist Vorsatz, man macht nicht "fahrlässig" Kinderpornografie.
Ich denke schon wenn er Aktiv daran beteiligt gewesen wäre die Strafe anders ausgesehen hätte.
Er hat nicht irgendwelche Bilder besessen. Er hat zugegeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft (d.h. der Besitz von kinder- bzw. jugendpornografischen Material) zutrifft.
Du hast die Bilder gesehen? Ich habe ja nix gesagt was ein Gegenteil darstellt, aber ich kenne die Bilder nicht und kann mir daher kein Urteil erlauben. Dem Gericht hat es als Geständnis gereicht auch wenn er es anders sieht ( das ist sein 2. großer Fehler ).
Das Szenario das du hingegen zeichnest (Raser/Kind) ist in 99% aller Fälle Fahrlässigkeit.
War schon klar das automatisch der Raser kommt. Mir ging es nicht um den Fall selbst sondern um die Gleichstellung eines Straftatbestandes.
 
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Die Frage ist: Wer definiert was eine "Untat"

In diesem Fall der klare Menschenverstand. Wenn einer Mutter und Kind totfährt weil er zu schnell unterwegs war, dann tat er dies nicht vorsätzlich, oder ohne die Absicht jemanden zu töten.

Oder der Typ der mir den Außenspiegel abgetreten hat, darf ich den mit dem Baseballschläger "bestrafen" und den Schaden danach direkt aus seiner Geldbörse begleichen

Würde ich, falls ich ihn dabei erwischen sollte, am Liebsten tun. :D Sollte ich so jemanden tatsächlich erwischen, bin ich mir sicher, er würde wegrennen. Ich würde ihm hinterherrennen, ihn auf den Boden schmeißen, ihm eine schmieren und die Polizei rufen. Wäre Genugtuung genug.

Aber auch bei dem Beispiel passen die Verhältnisse nicht. Es is nen Kerl der dir aus Wut oder aus Langeweile den Spiegel abgeschlagen hat. Nicht jemand der deinem Kind ins Gesicht trat.

Ich finde jegliche Verbrechen an Kindern bzw. faktisch schwächeren einfach nur geistesgestört. Solche Verbrechen MÜSSEN, in meinen Augen, deutlich deutlich härter bestraft werden. Denn die Urteile die in Deutschland größtenteils gesprochen werden sind nen schlechter Witz.


Und einige hier brauchen nicht den "Gegen-den-Strom-Schwimmer" spielen, und ihren vermeintlichen Unmut über den Shitstorm im Internet gegen Edathy ausdrücken.

Mir gehen auch viele Shitstorms gegen den Strich, fast alle. Aber bei einer glasklaren Sache wie Verbrechen an Kindern sollten auch beim letzten die Synapsen *klick* machen.
 
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Ein Hinweis an dieser Stelle: Es wäre angebracht jetzt wieder einen sachlichen Ton an den Tag zu legen. Bisher lief das Thema ruhig ab und so soll es auch bleiben.

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Ein paar Worte von meiner Seite aus: Der Gesetzgeber kann aus der Geschichte durchaus seine Lehren ziehen, auch wenn er bereits versucht hat, das an der falschen Stelle zu erledigen. Anstatt den Wortlaut des fraglichen § 184b und §185c StGB mit ungeklärten Begriffen zu verschärfen, wäre es wohl angebracht die Lücke über den Deal-Paragrafen 153a StPO zu schließen. Der Deal war nämlich nur möglich, weil der Besitz von kinderpornografischen Schriften als Vergehen eingestuft wird und nicht als Verbrechen. Dabei wäre der Schritt eigentlich relativ einfach bzw klein. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften sind bereits mindestens drei Monate Freiheitsstrafe fällig. Man müsste das nur heraufschrauben auf ein Jahr, um die Lücke über den § 153a StPO zu schließen.

Die zweite Lehre, die man daraus ziehen sollte, ist den § 153a StPO an sich zu verändern. Schaut man sich nämlich mal den Wortlaut und möglichen "Ersatzleistungen" an, sieht man nichts von einer Geldzahlung, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Meistens wird das wohl gemacht, aber beim Fall Edathy habe ich so meine Zweifel. Edathy war von 1998 bis 2014 Bundestagsabgeordneter. 16 Jahre! Der ist mit 29 (!) zum ersten Mal in den Bundestag gewählt worden. Also wirklich gewählt, nicht nur irgendwie hinein gesteckt worden von der Partei. Blöd-Leser wissen wie viel ein Bundestagsabgeordneter im Monat verdient - auch nach dem Ausscheiden. Und dann wird nur eine Zahlung von 5.000 € festgesetzt? Alleine die Kosten für den Anwalt müssen das Dreifache betragen. Das ist so eine Sache, die selbst mich etwas nachdenklich stimmen lässt.

Ich finde in dem Fall gibt es 2 Sachen, welche bedenklich sind.

1. Das verhältnismäßig geringe Strafmaß.
2. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Ermittlungen.

Es wurde kein Urteil gefällt, das Verfahren wurde eingestellt. Die niedrige Summe könnte sich aus der geringen Beweislast der Staatsanwaltschaft ergeben. Selbst wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, hätte Edathy keine harte Strafe erwartet.

Er hat nicht irgendwelche Bilder besessen. Er hat zugegeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft (d.h. der Besitz von kinder- bzw. jugendpornografischen Material) zutrifft.

Es ist auch egal, ob er die Bilder selbst gemacht hat. Der Besitz ist strafbar. Und für kinder- bzw. jugendpornografischen Material musste jemand leiden. Das ist Vorsatz, man macht nicht "fahrlässig" Kinderpornografie.

Das Szenario das du hingegen zeichnest (Raser/Kind) ist in 99% aller Fälle Fahrlässigkeit. Den Unteschied erkennst du schon noch?

Ob das Material, welches Herr Edathy besaß, als kinderpornographisch einzuordnen ist werden wir nie erfahren, weil der Prozess nicht zu Ende geführt wurde. Nur weil die Staatsanwaltschaft dies behauptet, muss es noch lange nicht der Wahrheit entsprechen. Herr Edathy hat jedenfalls nicht zugegeben kinderpornographisches Material besessen zu haben. Nach neuer Rechtslage wäre der Prozess sicherlich anders ausgegangen.

Edathy vor Gericht - Von Vorverurteilung und Geheimnisverrat
 
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Durch kauf von made in China Produkten schade ich auch Menschen und unterstütze Kinderarbeit. Wo Nachfrage da auch Anbieter.
Und was machen wir jetzt?
 
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