Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein
Im juristischen Verfahren Edathy wurde eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro vereinbart. Die Einstellung erfolgte auf Basis des § 153a StPO. Für den Staat ist der Fall damit erledigt. Nicht jedoch für manche Nutzer sozialer Medien wie Facebook. Dass sich diese mitunter selbst strafbar machen können mit bestimmten Aussagen, scheint vielen nicht bewusst.
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