Facebook: Berichte über Abmahnung wegen Facebook Sharing sorgen für Aufregung

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In den vergangenen Tagen hat eine Abmahnung wegen Facebook Sharing für Aufregung gesorgt. Dass das Thema selbst unter Juristen für Streitigkeiten sorgt, ist durchaus bemerkenswert. Betroffen ist die Inhaberin einer Fahrschule, die im Zusammenhang mit einem Bericht der Bild-Zeitung den Facebook-Teilen-Knopf anklickte. Der Fotograf, also der Urheber des im Artikel befindlichen Fotos, erteilte daraufhin eine Abmahnung, da ein Vorschaubild des Fotos auf Facebook geteilt wurde.

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Also wenn überhaupt gehört die B*ld abgemahnt, weil sie das Teilen des Bildes so möglich gemacht haben. Es ist dem einzelnen Nutzer nicht zu zumuten, jedes Mal extra etwaige Rechte, die verletzt werden könnten, zu überprüfen, insofern ist die B*ld, die das zur Verfügung stellt und das Teilen anbietet, verantwortlich.
 
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Also wenn überhaupt gehört die B*ld abgemahnt, weil sie das Teilen des Bildes so möglich gemacht haben.
Der Fotograph ist scheinbar bei Axel Springer angestellt, also müsste er sein eignen Arbeitgeber abmahnen.:ugly:
 
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Zum Glück bin ich nicht bei FB, aber es wird endlich mal Zeit für Politiker 2.0, die was dagegen machen und das 200 Jahre alte Urheberrecht endlich ablösen.:ugly:
 
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Scheinbar wirft die Filesharing-Abmahnerei (Filme, Musik) nicht mehr genug ab und man sucht sich neue Einnahmequellen...:motz::nene::wall:
 
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Geschickte Anwalts PR, mehr ist das Ganze doch nicht. Eigentlich nicht wirklich eine Newsmeldung wert...
 
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Wenn irgendwo eine Paparazzi Zecke schon meint die müsste Geld haben für einen Artikel über mich den ich verlinke wo man quasi kaum was darauf sehen kann dann trägt echt grad jemand die Kirche aus dem Dorf. Irgendwie nimmt es mit den Rechten echt seltsame Formen an.
 
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Es ist dem einzelnen Nutzer nicht zu zumuten, jedes Mal extra etwaige Rechte, die verletzt werden könnten, zu überprüfen,
Ist doch nicht so schwer. Jedes Bild steht unter Urheberrecht und darf ohne Genehmigung des Fotografen nicht weiterverbreitet werden.
Einen Unterschied macht es nur wenn es unter einer Creative Commons oder freien Lizenz steht (wobei auch hier verschiedene Ausgaben/Versionen möglich sind die vorher zu prüfen sind). Aber grundsätzlich gilt das alles im Netz einem Urheber gehört und bei unerlaubter Weiterverbreitung eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.
Genauso darf man auch keine Videos mit Personen auf YT veröffentlichen wenn die Person nicht vorher zugestimmt hat, denn hier gilt das Persönlichkeitsrecht.
 
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Ist doch nicht so schwer. Jedes Bild steht unter Urheberrecht und darf ohne Genehmigung des Fotografen nicht weiterverbreitet werden.
Einen Unterschied macht es nur wenn es unter einer Creative Commons oder freien Lizenz steht (wobei auch hier verschiedene Ausgaben/Versionen möglich sind die vorher zu prüfen sind). Aber grundsätzlich gilt das alles im Netz einem Urheber gehört und bei unerlaubter Weiterverbreitung eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.
Genauso darf man auch keine Videos mit Personen auf YT veröffentlichen wenn die Person nicht vorher zugestimmt hat, denn hier gilt das Persönlichkeitsrecht.

Wenn die B*ld einen Artikel mit einem Bild frei verbreitet und mit einem Teilen-Button zum Teilen aufruft, darf der Nutzer doch wohl davon ausgehen, dass das alles koscher ist.
Dein YT-Vergleich hinkt nicht mal mehr, der kriecht besten Falls noch. ;)
 
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Eigentlich müsste man die Kommentare á la "Kein Facebook"... usw. ignorieren, aber manchen Leuten muss man mal ins Gewissen reden, wenn genug Intelligenz vorhanden hilft das mit der Zeit auch. :P
Was geht eigentlich bei euch? Weder ist die Frage noch das Thema durch einen derartigen Kommentar beantwortet und diskutiert. Facebook ist hier auch gar das Thema, Facebook ist eben nur das soziale Netzwerk, welches im vorliegenden Fall Handlungsort ist. Spielt ja letztendlich keine Rolle, ob es sich um Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest ... handelt solange externer Content geteilt und eingebunden werden kann. :motz:

Ok, wie hier bereits geschrieben wurde und es ja auch festgehalten ist: Die Bild hat ein Nutzungsrecht, der auf FB Teilende nicht.

Aber, jetzt mal rein aus technischer Sicht betrachtet: Liegt es dann nicht in der Verantwortung der Bild? Wenn sie Social Buttons einbinden und Nutzer diese Verwenden können sie sich nicht aussuchen, welches Vorschaubild beim Artikel angezeigt wird. Ganz im Gegenteil, darum muss sich der Urheber des Artikels kümmern. Ansonsten kann man, wenn man keine allgemeingültige Lizenz hat auch nicht den Artikel zum "sharen" auf anderen Plattformen anbieten.

Bin ich da auf dem Holzweg oder erscheint nicht nur mir das als logischste Betrachtung? Für mich gibt es da keine großen Fragen zu klären und ich stimme jamie 100%ig zu. :daumen:
Die Urheberrechtsgesetze sollten wirklich mal an das "neue" und wichtigste Medium Nr.1, Internet angepasst werden.

Gerade noch beim Lesen der ersten Quelle, wbs-law.de, folgendes Update aufgefallen:

Uns ist heute ein interessantes Detail aufgefallen: Der Fotograf, der hier abgemahnt hat, gibt auf seiner Facebook Seite an seit 1999 als Sportfotograf bei Springer tätig zu sein. Damit dürfte sich die Frage, ob die BILD Zeitung eine Lizenz für das Bild hatte, wohl erübrigt haben. Die Erteilung einer entsprechenden Lizenz ist enorm wichtig.

:lol:
Eben wollte ich noch schreiben, dass Fotografen in unserer heutigen Welt aufgrund des großen Angebots einfach nicht mehr ausreichend honoriert werden und anderweitig ihr Geld verdienen müssen, aber...
 
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Auf der einen Seite wäre es doch richtig, die Geister die ich nicht rief können kein Unheil heraufbeschwören. Auch darf man noch schreiben was man denkt, und ohne dieses Zeugs gäbe den Artikel auch nicht
 
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...aber es wird endlich mal Zeit für Politiker 2.0, die was dagegen machen und das 200 Jahre alte Urheberrecht endlich ablösen.:ugly:

und dabei auch das Patentrecht überarbeiten.
Der ganze Mist in den letzten Jahren ist doch nicht mehr normal.
 
AW: Facebook: Berichte über Abmahnung wegen Facebook Sharing sorgen für Aufregung

Aber, jetzt mal rein aus technischer Sicht betrachtet: Liegt es dann nicht in der Verantwortung der Bild? Wenn sie Social Buttons einbinden und Nutzer diese Verwenden können sie sich nicht aussuchen, welches Vorschaubild beim Artikel angezeigt wird. Ganz im Gegenteil, darum muss sich der Urheber des Artikels kümmern. Ansonsten kann man, wenn man keine allgemeingültige Lizenz hat auch nicht den Artikel zum "sharen" auf anderen Plattformen anbieten.
Man kann das Bild aber komplett entfernen und den Artikel ohne Bild teilen. Macht natürlich niemand.;)

Finde diese Entwicklung auch echt beängstigend. Menschen werden wegen Kleinigkeiten kriminalisiert. Typisch Erbsenzähler Deutschland, woanders lachen die sich darüber kaputt.:schief:
Würde jemand fremde Bilder für (eigene) kommerzielle Zwecke mißbrauchen und einen (nachweislichen) Schaden verursachen, so könnte ich das ja noch nachvollziehen. Alles andere nicht.

Naja, mal abwarten wie ein Gericht diesen Fall bewertet.
 
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