Enermax Platiimax 750W zum 2 mal kaputt

nee dan denke ich werde ich auf mehlstaubcat hören, mit seiner erfahrung sagt der nciht ohne grund gewisse netzteile die zur auswahl stehen
 
Mehlstaub hatte ja das 750er P10 für mGPU empfohlen.
Für eine Grafikkarte wäre dann halt meine Empfehlung das beste Netzteil von XFX (Fertiger Seasonic), das XTR, wobei das ähnliche Antec EDGE besser abgesichert ist.

Mehlstaub zu Vertrauen ist auf jeden Fall ne gute Entscheidung :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mir geht´s genauso wie dem TE....Enermax Netzteil bekommen 2 Wochen später,einmal geknallt und gefunkt und es war hinüber. 140€ wären zu verkraften aber das prob meine Gesamte Hardware ist durchgeknallt. Schaden fast 2000€

Ein Schadengutachter den ich Privat beauftragte ließ schonmal verlauten das es am Netzteil selbst liegt.....nicht an SPannungsschwankungen ect. Das Gutachten übersendet er meiner Versicherung und Enermax. Im zuge dessen, das Enermax wehement die Schuld von sich weist.....beauftrage ich nun einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Schuld.
 
Ob der Rechtsanwalt da viel helfen kann oder nicht am Ende mehr schaden an richtet ist fraglich. Vor Gericht kämpfen Hersteller meist wie Tiere die man in die Ecke gedrängt hat, klar - wer möchte schon höchstrichterlich bestätigt haben das seine Müll produzirt hat. Aber wer Held der Verbraucher werden will kann das gerne machen.
 
@Pu244: Was laberst du?
Wie sollte der Rechtsanwalt mehr schaden anrichten als wieder hinbiegen? Es gibt ein offizielles Gutachten, mehrere Fälle und das ist dann doch ziemlich eindeutig.
Vorallem wenn man dann wirklich vor Gericht zieht geben diese Firmen bei solchen Summen kleinbei, 2k sind für Enermax NICHTS, ein Rechtsstreit über mehrere Zehntausend Euro aber schon, vorallem da sie nichts aus dem Konsumenten "rausholen" können :) Wird wahrscheinlich eh in einem Vergleich enden indem der TE 50-75% (aktueller Zeitwert) zurückbekommt und fertig. Mit sowas halten sich die meisten Firmen nicht auf^^
 
@Pu244: Was laberst du?
Wie sollte der Rechtsanwalt mehr schaden anrichten als wieder hinbiegen? Es gibt ein offizielles Gutachten, mehrere Fälle und das ist dann doch ziemlich eindeutig.
Vorallem wenn man dann wirklich vor Gericht zieht geben diese Firmen bei solchen Summen kleinbei, 2k sind für Enermax NICHTS, ein Rechtsstreit über mehrere Zehntausend Euro aber schon, vorallem da sie nichts aus dem Konsumenten "rausholen" können :) Wird wahrscheinlich eh in einem Vergleich enden indem der TE 50-75% (aktueller Zeitwert) zurückbekommt und fertig. Mit sowas halten sich die meisten Firmen nicht auf^^

Der erste Satz sagt eigentlich schon alles aus...

1: wenn man vor Gericht ziehst ist eine gütliche Einigung meist gestorben.

2: wird es gleich darauf wohl ein paar Gutachten von Enermax geben und dann schaust man blöd aus der Wäsche.

3: wenn du glaubst das Unternehmen deren Ruf auf dem Spiel steht kleinbei geben liegst du falsch.Ein wie auch immer gearteter Schudspruch ist inakzepabel und ein paar Zehtausend € sind locker drin das Ziel zu erreichen. Solange man keine Rechtschtzversicherung hat die einem den Spaß zahlt und man auf lange Prozesse steht sollte man es sich zweimal überlegen ob man klagt.
 
Der erste Satz sagt eigentlich schon alles aus...

1: wenn man vor Gericht ziehst ist eine gütliche Einigung meist gestorben.

2: wird es gleich darauf wohl ein paar Gutachten von Enermax geben und dann schaust man blöd aus der Wäsche.

3: wenn du glaubst das Unternehmen deren Ruf auf dem Spiel steht kleinbei geben liegst du falsch.Ein wie auch immer gearteter Schudspruch ist inakzepabel und ein paar Zehtausend € sind locker drin das Ziel zu erreichen. Solange man keine Rechtschtzversicherung hat die einem den Spaß zahlt und man auf lange Prozesse steht sollte man es sich zweimal überlegen ob man klagt.

1. Dazu kommt es doch gar nicht. Der Anwalt setzt dich mit Enermax in Verbindung und dann wird ein Vergleich ausgehandelt.
2. Wozu sollte Enermax für ein Gutachten 5000€ ausgeben, wenn es um einen Schaden von 2000€ geht?
3. Enermax wird einem Vergleich zustimmen unter der Voraussetzung, dass nicht über den Inhalt des Vergleichs gegenüber Dritte gesprochen werden darf, das ist so üblich.
 
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