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PCGH-Community-Veteran(in)
Aktuell läuft ein Verfahren zwischen Bundeskartellamt und Facebook.
Verhandlung in Karlsruhe: Missbraucht Facebook seine Position? | tagesschau.de
BGH klaert: Datenschutz- auch ein Kartellrechtsverstoss? | LTO.de
Im Kern geht es darum, ob ein geschäftsmäßiger Datenschutzverstoß auch ein Wettbewerbsverstoß sein kann.
Nachdem bisher unklar war, wie der BGH entscheiden wird, hat der BGH nun eine vorläufige Entscheidung per Eilbeschluss verfasst.
Eilentscheidung des BGH: Facebook muss das Datensammeln stoppen | tagesschau.de
Diese lautet: Facebook muss das Datensammeln stoppen
BGH bestätigt BKartA: Facebook behindert Wettbewerb | LTO.de
Verhandlung in Karlsruhe: Missbraucht Facebook seine Position? | tagesschau.de
BGH klaert: Datenschutz- auch ein Kartellrechtsverstoss? | LTO.de
Im Kern geht es darum, ob ein geschäftsmäßiger Datenschutzverstoß auch ein Wettbewerbsverstoß sein kann.
Nachdem bisher unklar war, wie der BGH entscheiden wird, hat der BGH nun eine vorläufige Entscheidung per Eilbeschluss verfasst.
Eilentscheidung des BGH: Facebook muss das Datensammeln stoppen | tagesschau.de
Diese lautet: Facebook muss das Datensammeln stoppen
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-facebook-101.html schrieb:Facebook muss die umfassende Sammlung von Nutzerdaten vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einer Eilentscheidung eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so die Richter.
Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss nach Ansicht des BGH der Nutzung seiner Daten aktiv zustimmen. Damit gaben die Richter ein klares Signal für die endgültige Gerichtsentscheidung, die noch aussteht.
Facebook sammelt nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und vielen anderen Diensten hinterlassen.
BGH bestätigt BKartA: Facebook behindert Wettbewerb | LTO.de
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-kvr69-19-facebook-nutzungsbedingungen-missbrauch-marktbeherrschende-stellung-behinderung-wettbewerb-daten/ schrieb:Es bestünden weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook diese Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutze, so der BGH.
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