BGH-Entscheidungen zum Urheberrecht

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag in drei Verfahren zum Urheberrecht entschieden: BGH urteilt zu Sampling, "Afghanistan-Papiere", Volker Beck | LTO.de

1.) Beim Sampling von Musikstücken muss die ursprüngliche Sequenz verändert werden und darf für den normalen Hörer nicht wiedererkennbar sein.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Sampling nur eingeschränkt erlaubt | tagesschau.de
Also gibt es da keinen Spielraum mehr. Entweder so verfremden das man es nicht mehr erkennt oder den Urheber um Erlaubnis fragen.
 
Dann wird der Streit losgehen wer Journalist ist.

Ich sehe nicht dass die Urteile in irgendeiner Art und Weise auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkt wären. Es wird einfach nur das Zitatrecht und die Berichterstattung Tagesaktueller Themen im Interesse der Allgemeinheit interpretiert und diese Rechte gelten für alle.

Also gibt es da keinen Spielraum mehr. Entweder so verfremden das man es nicht mehr erkennt oder den Urheber um Erlaubnis fragen.

Der Spielraum ist "beim Hören wiedererkennbar". Es muss geklärt werden (ähnlich wie im US Recht) was wiedererkennbar heißt. Im Vanilla Ice Fall war das Sample klar wiedererkenbar, im Katy Perry Fall war zwar Tempo und die Notenfolge bis auf eine eizige Note gleich, das Gericht hat aber entschieden dass das Sample für den durchschnittlichen Hörer nicht wiedererkennbar ist. Der Fall geht jetzt zurück zum BGH und der muss jetzt klären ob die 2 Sekunden lange Sequenz wiedererkennbar ist. Wenn ich mir also "Nur Mir" anhöre und die entsprechende Passage im Song höre, denke ich dann das mir die Passage bekannt vorkommt aus einem anderen Song? W
 
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